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Wirtschaftsprivatrecht II


Fall 18 - Büchersammlung



V vermietet in seinem neuen Mietshaus eine Wohnungan S. Nach einem Jahr veräußert V das Wohnhaus an einen interessierten K. Dieser wird als Eigentümer eingetragen. K teilt der S mit, dass der Mietzins künftig an ihn zu entrichten sei. Kurz darauf stürzt bei S die Decke ein, und ihre umfassende Büchersammlung wird stark beschädigt. Es stellt sich heraus, dass der Bauunternehmer B bei der Errichtung des Gebäudes nicht sorgfältig gearbeitet und Material von schlechter Qualität benutzt hat. Für V war dies damals nicht erkennbar. K weigert sich, die Büchersammlung zu ersetzen und meint, V hätte die schlechte Arbeit des B zu verantworten und müsse nun auch Schadensersatz leisten.

Haften K bzw. V?














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