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Wirtschaftsprivatrecht I


Fall 39 - Wohnwagen



K hat irrtümlich aufgrund eines Schreibfehler von V einen gebrauchten Wohnwagen zum Preis von 32.000 € gekauft, obwohl er nur 23.000 € bezahlen wollte. K übt sein Anfechtungsrecht -wegen Erklärungsirrtum- aus. Kurz darauf stellt sich heraus, dass der V den K durch eine Manipulation am Kilometerstandanzeiger bei den Vertragsverhandlungen arglistig getäuscht hat.

Wie kann K den gegen ihn bestehenden Schadensersatzanspruch aus § 122 BGB vermeiden?










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