Wirtschaftsprivatrecht I
Fall 26 - Wohnanlage
V errichtet große Wohnanlagen. Die Wohnungen verkauft er schon vor ihrer Fertigstellung an Interessenten. Dem 19jährigen K, der geschäftlich keinerlei Erfahrung hat, erklärt V, dass solche Verträge auch privatschriftlich zulässig sind, weil er sich so vorbehalten kann, die Wohnung dem K doch nicht zu verkaufen, falls er noch einen Kunden findet, der bereit ist mehr zu zahlen. K ist einverstanden, zahlt eine Anzahlung und kündigt seine alte Wohnung zum geplanten Fertigstellungstermin „seiner“ neuen Wohnung. Ist der Vertrag wirksam? |
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