Wirtschaftsprivatrecht I
Fall 36 - Wintermantel
K hat im Bekleidungsgeschäft des V bei dessen Mitarbeiter M einen Wintermantel für 560 € gekauft, das Geld bereits bezahlt und den verpackten Mantel ausgehändigt erhalten. Als K gerade das Geschäft verlassen will, stürzt der V auf ihn zu und erklärt, dass der Mantel 650 € koste. Versehentlich sei ein falsches Etikett an den Mantel angebracht worden. 1. Frage: Kann V von K noch eine „Nachzahlung“ von 90 € verlangen? 2. Frage: Kann V sich von dem Vertrag lösen? |
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