Wirtschaftsprivatrecht I
Fall 3 - Versteigerung
E nimmt häufig an diversen Versteigerungen teil. Auch auf der alljährlichen Weinversteigerung des S ist E zum wiederholten Male dabei. Als S gerade Angebote für einen besonders edlen Tropfen Rotwein entgegennimmt, entdeckt E unter den Anwesenden eine alte Bekannte und winkt ihr zu. Das Winken mit der Hand signalisiert nach den deutlich ausgehängten Versteigerungsbedingungen die Abgabe eines höheren Kaufgebots. Nach dem Winken des E wird kein höheres Kaufgebot mehr abgegeben, womit E den Zuschlag zum Preis von 150 € erhält. Muss E den Wein bezahlen? Abwandlung 1: Muss E den Wein bezahlen, wenn er niemals zuvor auf einer Versteigerung gewesen ist? Abwandlung 2: Muss E 150 € bezahlen, wenn er die Hand gehoben hat, weil er irrtümlich geglaubt hat, dass das Gebot noch bei 50€ läge, obwohl es in Wirklichkeit schon bei 150 € lag? |
CategoryWIPR1Faelle