ich war hier: WIPRIFallBlumenkauf

Wirtschaftsprivatrecht I


Fall 43 - Blumenkauf



V bevollmächtigt seinen Angestellten X zum Kauf von Blumen beim Großhändler G. Er teilt dem Blumenhändler F die Bevollmächtigung telefonisch mit. X kauft, ohne von dem Telefonat zu wissen, eigenmächtig, weil er den G für unzuverlässig hält, bei F Blumen im Wert von 800 €. Erst jetzt bemerkt V, dass er aus Versehen den F und nicht G angerufen hat und ficht seine Erklärung gegenüber F an.

Kann F von V den Kaufpreis in Höhe von 800 € verlangen?












CategoryWIPR1Faelle
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.
Valid XHTML :: Valid CSS: :: Powered by WikkaWiki