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Tutorien zum Wirtschaftsprivatrecht III
Begleitend zur Lehrveranstaltung WIPR III finden im Wintersemester 2011/2012 wöchentliche Tutorien im Umfang von 2 LWS statt. Bei dem angebotenen Tutorium handelt es sich um ein integratives Angebot, welches in direkter Abstimmung mit der fachlichen Lehre erfolgt. Ziel des Tutoriums ist es, die erarbeiteten Stoffinhalte aus der Vorlesung WIPR III fallbezogen anzuwenden (Techniken der Fallbearbeitung) und unterstützende Hilfestellungen bei Verständnisfragen zu den umfangreichen Vorlesungsinhalten zu geben. Ein Tutorium kann insofern keine Vorlesung ersetzen. Vielmehr soll den Studierenden in kleinen Gruppen die Gelegenheit gegeben werden, den Vorlesungsstoff gemeinsam zu wiederholen und anzuwenden. Darüber hinaus soll das Tutorium auch Raum für den Erfahrungsaustausch bieten. So kennen die eingesetzten Tutoren/innen die studienspezifischen Schwierigkeiten und Herausforderungen der angehenden Wirtschaftsjuristen/innen aus eigener Erfahrung nur zu gut. Innerhalb des Tutoriums können Tutoren/innen damit auch Ansprechpartner/in für alle studentischen Angelegenheit sein. |
A. Adressaten des Lehrangebots
In erster Linie sind dies die Studierenden des 3. Fachsemesters. Studierende höherer Semester, die die Abschlussklausur WIPR III nicht bestanden haben, sind ebenfalls willkommen.
B. Teilnahme
Sofern Sie am Tutorienprogramm teilnehmen möchten, ist eine verbindliche Anmeldung erforderlich. Hierzu werden ab Donnerstag, 03.11.2011 (09:00 Uhr) entsprechende Listen bei Frau Nowak im Sekretariat ausliegen. Tragen Sie sich hier bitte mit Ihrem vollständigen Namen und Ihrer Matrikelnummer ein. Um den maximalen Übungserfolg zu gewährleisten werden drei Gruppen mit max. 20 Teilnehmern gebildet. Eine Aufnahme weiterer Interessenten ist nur in Ausnahmefällen möglich.
C. Termine und Gruppeneinteilung
Termine 2011 | |
---|---|
Mittwoch | 09.11.2011 |
Mittwoch | 16.11.2001 |
Mittwoch | 23.11.2011 |
Mittwoch | 30.11.2011 |
Mittwoch | 07.12.2011 |
Mittwoch | 14.12.2011 |
Termine 2012 | |
Mittwoch | 04.01.2012 |
Mittwoch | 11.01.2012 |
Mittwoch | 18.01.2012 |
Mittwoch | 25.01.2012 |
ggf. Freitag | 27.01.2012 |
Gruppe | Uhrzeit | Raum |
---|---|---|
Gruppe 1 | 14:15 - 15:45 Uhr | Raum D0214 |
Gruppe 2 | 16:00 - 17:30 Uhr | Raum D0214 |
Gruppe 3 | 17:45 - 19:15 Uhr | Raum D0214 |
D. Organisatorische Hinweise
Jeder Termin folgt einer klaren Struktur. Im ersten Termin haben Sie die Gelegenheit Ihre Erwartungen an das Tutorium zu formulieren. Ferner werden alle organisatorischen Fragen beantwortet. Im Anschluss daran erhalten Sie neben einführenden Hinweisen zur Fallbearbeitung auch ein erstes Fallbeispiel. Um auftretenden Fragen und Schwierigkeiten gezielt zu begegnen, wird der Fall noch im selben Termin hinsichtlich der fallspezifischen Problemstellungen kurz besprochen,
Das ausgewählte Fallbeispiel soll bis zum nächsten Termin in Heimarbeit gelöst werden. Hierzu gehören neben einer Lösungsskizze auch ein ausformuliertes Gutachten. Die Lösungsvorschläge werden dann im Folgetermin eingehend, insbesondere vor dem Hintergrund der Gutachten- und Klausurtechnik, besprochen. Entsprechend der Konzeption eines Tutoriums wird von jedem Teilnehmer eine gewisse Eigeninitiative vorausgesetzt.
Bringen Sie bitte zu jeder Veranstaltung einen aktuellen Gesetzestext zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) mit.
E. Fallbeispiele
Termin am ... | Fallbeispiel(e) | Inhaltlicher Schwerpunkt |
---|---|---|
09.11.2011 | Einführung: Hinweise zu Lerntechniken und die Methodik der Fallbearbeitung | |
16.11.2011 | Fallbeispiel 1 | Eigentumserwerb vom Berechtigten gem. § 929 S. 1; Übergabe und Geheißerwerb |
Fallbeispiel 2 | Eigentumserwerb vom Berechtigten gem. § 929 S. 1; Wirksamkeit der Einigung; Abstraktionsprinzip | |
23.11.2011 | Fallbeispiel 3 | Sicherungsübereignung trotz Eigentumsvorbehalt |
30.11.2011 | Fallbeispiel 4 | Eigentumserwerb vom Nichtberechtigten gem. §§ 929 S. 1, 931, 934 Var. 1 |
07.12.2011 | Fallbeispiel 5 | Fall zum Immobiliarsachenrecht |
14.12.2011 | Fallbeispiel 6 | Fall zum Eigentümer-Besitzer-Verhältnis; SE gem. §§ 989, 990 Abs. 1; bösgläubiger Besitzer |
04.01.2012 | Fallbeispiel 7 | Eigentumserwerb vom Berechtigten gem. §§ 929 S. 1, 930; Sicherungsabrede |
11.01.2012 | Fallbeispiel 8 | Erwerb des Anwartschaftsrechts; Eigentumsvorbehalt (§ 449 Abs. 1) |
18.01.2012 | Fallbeispiel 9 | Fall zur Hypothek |
25.01.2012 | Fallbeispiel 10 | Besprechung Klausurfall |