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Revision [12402]

Last edited on 2011-10-31 15:16:34 by WojciechLisiewicz
Additions:
Häufig werden in der Praxis rechtliche Konstruktionen genutzt, die keine beschränkten dinglichen Rechte sind, sondern eine vertragliche Gestaltung des Eigentumsübergangs darstellen, welche einer besonderen Betrachtung bedarf. Zu diesen Sicherungsmitteln gehören
- Sicherungsübereignung und
- Eigentumsvorbehalt.
Deletions:
Zum Teil werden in der Praxis häufig rechtliche Konstruktionen genutzt, die keine beschränkten dinglichen Rechte sind, sondern eine vertragliche Gestaltung des Eigentumsübergangs darstellen, welche einer besonderen Betrachtung bedarf. Zu diesen Sicherungsmitteln gehören
- Sicherungsübereignung und
- Eigentumsvorbehalt.


Revision [12399]

Edited on 2011-10-31 10:13:11 by WojciechLisiewicz
Additions:
- das Pfandrecht,
- die Hypothek,
- die Grundschuld.
Deletions:
- das Pfandrecht,
- die Hypothek,
- die Grundschuld.


Revision [12397]

The oldest known version of this page was created on 2011-10-31 10:03:30 by WojciechLisiewicz
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