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Wirtschaftsprivatrecht I - Übung

allgemeine Lehren des Zivilrechts - Übungen zur Rechtsanwendung

A. Konzeption
Die Lehrveranstaltung Wirtschaftsprivatrecht I hat in ihrem Teil "Übungen zur Rechtsanwendung" (Prof. Lisiewicz) die Aufgabe, Methodenkompetenz im Zivilrecht zu vermitteln. Parallel und auf der Grundlage der im inhaltlichen Teil (Prof. Müller, Frau Uri) bearbeiteten Themen, insbesondere der allgemeinen Lehren des BGB, werden Fälle aus der Praxis besprochen und im Dialog gelöst. An den Beispielsfällen können die Grundstrukturen des Zivilrechts sowie die Methodik der systematischen Fallbearbeitung erlernt werden. Die systematische Fallbearbeitung steht sowohl während der Veranstaltung wie auch in der Prüfung zum WIPR I im Vordergrund!
Kontakt
Alle Fragen zur Veranstaltung können im Wiki als Kommentar gestellt werden (Anmeldung erforderlich). Im Übrigen kann über das Formular Kontakt mit Prof. W. Lisiewicz aufgenommen werden.

Lernmaterial
- das (elektronische) Skript zur Veranstaltung ist über die Gliederung zu finden und
- als Strukturbaum unter http://80.237.160.189/taris/ verfügbar

Literaturempfehlungen
Ausführliche Besprechung empfehlenswerter Literatur erfolgt in der Vorlesung. Nachzulesen auch hier.

Hinweise für die Prüfung
Bitte beachten Sie:
- benutzen Sie eine Büroklammer zum Zusammenhalten der Blätter; bitte keine Hefter oder Folien;
- beschreiben Sie die Blätter nur einseitig und lassen Sie einen Korrekturrand von 1/3 der Seitenbreite frei,
- bitte schreiben Sie lesbar.


B. Inhalte im Detail
Die detaillierte Gliederung der Veranstaltung ist hier zu finden: Gliederung. Da es sich im anwendungsbezogenen Teil der Veranstaltung um eine Übungsveranstaltung handelt, werden die Themen darin nicht lückenlos, sondern in den prüfungsrelevanten Schwerpunkten behandelt. Gegenüber dem inhaltlichen Teil der Veranstaltung sind somit Erweiterungen bzw. Abweichungen möglich. Insbesondere ist in den ersten Stunden schwerpunktmäßig Vermittlung methodischer Grundlagen des Zivilrechts geplant.

C. Bonuspunkte für Vorträge
In der Veranstaltung wird großer Wert auf aktive Mitarbeit am behandelten Prüfungsstoff gelegt. Um einen zusätzlichen Anreiz für die Mitwirkung durch die Studierenden zu schaffen besteht die Möglichkeit, für die - von vielen als durchaus schwierig bezeichnete - Prüfung "Bonuspunkte" zu sammeln. Dies ist über die Bearbeitung eines Themas möglich, das durch die Studentin bzw. den Studenten in der Vorlesung präsentiert wird. Wird ein Vortrag übernommen, fließt die Note zu 30 % in die Prüfungsbewertung ein. Für alle Vorträge gilt:

1. Aufgabe
Die Aufgabe besteht darin, ein bestimmtes, ausgewähltes Urteil des BGH (aus der Liste unten) zu analysieren, seine praktische Relevanz herauszufinden und den anderen Teilnehmern der Veranstaltung zu erläutern.

2. Erfolg
Die Aufgabe ist erfolgreich absolviert, wenn im Vortrag:
    • der Sachverhalt (was ist geschehen? worüber hatte das Gericht zu entscheiden?) kurz skizziert wurde, so dass er für alle Teilnehmer nachvollziehbar ist,
    • entscheidende Folge der Entscheidung ist identifiziert und vorgestellt (an welcher Stelle im Prüfungsaufbau ist das Urteil relevant?),
    • die Lösung der entscheidenden Frage ist vorgestellt (wie hat das Gericht in der Frage entschieden? wann ist wie zu entscheiden in vergleichbaren Fällen? Kriterien? Voraussetzungen?)

Bei der Vorbereitung und Erstellung der Lösung für den Vortrag nutzen die Studierenden die Wissensdatenbank, über die sie Unterstützung erhalten.

3. Themen
Folgende Urteile des BGH stehen zur Auswahl zur Verfügung
    • BGHZ 21,102 (= NJW 1956, 1313) am 21. 11. 2011
    • BGHZ 51, 141 = NJW 1969, 925 am 22. 11. 2011
    • BGH NJW 1994, 2613 am 05. 12. 2011
    • BGH NJW 1995, 1281 am 06. 12. 2011
    • BGH NJW 2002, 363 am 13. 12. 2011 (vergeben)
    • BGH NJW 2002, 2325 am n.n.
    • BGH NJW 2004, 287 am n.n.
Bei weiteren Anmeldungen können zusätzliche Themen vergeben werden.
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