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WIPR I - Lernhinweise

für den Fall, dass Studierende Corona-bedingt an Präsenzveranstaltungen nicht teilnehmen können

Vorbemerkung

Liebe Studierende,

eine Vorlesung ist zum Erlernen juristischer Themen nicht zwingend erforderlich. Sie aber mit einem Onlineangebot zu ersetzen bringt - sowohl aus meiner Erfahrung wie auch gemäß den mittlerweile in großer Zahl vorliegenden wissenschaftlichen Studien - wenig. Deshalb stellt sich die Frage, was man tun sollte, falls eine Vorlesung Corona-bedingt nicht stattfinden kann oder einzelne Studierende an der Vorlesung nicht teilnehmen können.

Sie dürfen sich in einem solchen Fall nicht in die Lüge flüchten, dass es keinen Unterschied ausmacht. Wenn Sie zu denjenigen Studierenden gehören, die sich den Prüfungsstoff nicht einfach allein beibringen können (zum Beispiel mit einem Buch - das gibt es wirklich!), wird die Aufgabe auf jeden Fall ohne Präsenzvorlesung schwieriger. Wenn Sie aber die nachstehenden Hinweise beachten, können Sie die negativen Folgen abmildern!



A. Vorgehensweise allgemein
Sofern Sie an einer Vorlesung nicht teilnehmen können, verfahren Sie folgendermaßen:
  • finden Sie weiter unten, welches Material Sie durcharbeiten sollten und befolgen Sie die Hinweise; versuchen Sie dabei auch Bezüge zum systematischen Teil der Vorlesung von Dr. Gottwald und schauen Sie sich im Kontext die passenden Teile in dem von ihm empfohlenen Skript;
  • schauen Sie sich insbesondere die Fallbeispiele (von den Arbeitsblättern), versuchen Sie diese eigenständig zu lösen und lesen Sie erst danach die entsprechenden, weiter unten verlinkten Falllösungen durch;
  • sollten Sie auf Fragen stoßen, die Sie nicht allein beantworten können, kontaktieren Sie mich per E-Mail und stellen Sie Ihre Fragen - sie werden auf jeden Fall beantwortet; entweder für alle auf dieser Seite oder individuell per E-Mail.

B. Vorlesung am 6. 12. 2021
Themen der Vorlesung ist das Abstraktionsprinzip im Kontext der Geschäftsfähigkeit. Das Thema wurde bereits in den früheren Terminen begonnen. Zur Wiederholung empfiehlt es sich, das bereits behandelte Fallbeispiel zu analysieren:


In dem Fallbeispiel oben beachten Sie die Besonderheiten des Anspruchs aus § 985 BGB ! Diese Besonderheiten resultieren aus der Differenzierung des deutschen Gesetzgebers zwischen einer Verpflichtung (schuldrechtlicher Vertrag o. ä.) und einer Verfügung (häufig eine Übereignung einer Sache, aber es gibt auch andere Formen der Verfügung).
In diesem Zusammenhang müssen Sie auch folgende Anmerkungen verstehen:


Nachdem Sie diese gelesen haben, sollten Sie sich noch einmal ausführlich mit folgenden Fallbeispielen befassen:


Sollten Sie die Erläuterungen in den Musterlösungen bzw. Lösungsskizzen nicht nachvollziehen, melden Sie sich!

C. Vorlesung am 13. 12. 2021
Folgende Inhalte werden behandelt:

to be continued




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