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Wirtschaftsprivatrecht I

Allgemeine Grundsätze des Zivilrechts - eine Auswahl

A. Privatautonomie und Vertragsfreiheit

1. Privatautonomie
Drückt sich in der Rechtsgeschäftslehre (grundsätzlich Gestaltung von Rechtsverhältnissen nur mit Willenserklärung der Betroffenen) sowie in den Regelungen zu Willensmängeln.

Mögliche Rechtsfolgen sind:
- mangelt es an Willenserklärung, kommt ein Rechtsgeschäft gar nicht zustande
- bei Irrtümern, Täschungen, Drohungen - Möglichkeit der Beseitigung der Rechtsfolgen eines Rechtsgeschäfts durch Anfechtung

Fall: Trierer Weinversteigerung

2. Vertragsfreiheit
Dazu ausführlich im Vortrag zur Vertragsfreiheit
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