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Wirtschaftsprivatrecht I

allgemeine Lehren des Zivilrechts - Übungen zur Rechtsanwendung
Mitteilungen
- zur ersten Veranstaltung (Übung) im WS 2009/10 bitte aktuelle Texte des BGB mitbringen

Termine der Lehrveranstaltung
- Wintersemester 2009/10

Kontakt
Alle Fragen zur Veranstaltung können im Wiki als Kommentar gestellt werden (Anmeldung erforderlich) oder per E-Mail unter der Adresse w-punkt-lisiewicz-at-fh-sm-punkt-de.

Lernmaterial
- das (elektronische) Skript zur Veranstaltung ist über die Gliederung zu finden und
- als Strukturbaum unter http://80.237.160.189/taris/ verfügbar

Literaturempfehlungen
(folgt)


Auf dieser Seite

A. Elektronisches Skript zur Lehrveranstaltung
Zur Lehrveranstaltung Wirtschaftsprivatrecht I

B. Eckdaten der Veranstaltung gemäß Modulhandbuch (Auswahl)

1. Modultitel und anbietender Fachbereich
Wirtschaftsprivatrecht I - Fakultät Wirtschaftsrecht

2. Professoren / Dozenten
- Prof. Dr. Ulf Müller - Vorlesung
- Dr. Wojciech Lisiewicz - Übung / Fallbearbeitung

3. Studiengang
Bachelor Wirtschaftsrecht (LL.B.)

4. Dauer
1 Semester, 8 LVS

5. Qualifikationsziele (Zusammenfassung)
- Verständnis von Recht, seinen Funktionen, wissenschaftlichen Entstehungskriterien
- Kenntnis der Rechtsordnung in der Bundesrepublik Deutschland inkl. ihrer Verankerung im Europa- und Völkerrecht
- Verständnis der wichtigen, das Zivilrecht kennzeichnenden Strukturprinzipien
- Erfahrung mit Arbeitsweise des Juristen (eigene Referate und Präsentationen, Erarbeitung von Aufgabenstellungen)
- Fähigkeit zu recherchieren und zu exzerpieren

6. Inhalte
- Definition des Rechts, Abgrenzung, Erscheinungsformen
- Normenhierarchie
- Einheit der Rechtsordnung
- Bezüge zum europäischen und internationalen Recht
- Rechtssubjekte, ihre Rechts-, Geschäfts- und Deliktsfähigkeit
- Patientenverfügung und Unternehmensnachfolge
- Rechtsobjekte und ihre Übertragung (Übereignung oder Abtretung)
- Abstraktionsprinzip und Bereicherungsrecht
- Rechtsgeschäft, Vertrag und sein Zustandekommen
- Vertretung im Zivil-, Handels- und Gesellschaftsrecht
- Formerfordernisse für Verträge des Wirtschaftsprivatrechts



Zu Details vgl. die Gliederung



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