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Revision history for UrhRSoftwarerecht


Revision [28884]

Last edited on 2013-05-23 10:34:30 by Jorina Lossau
Additions:
**Weitere Informationen finden sich in folgenden Unterkapiteln: **
||{width: 400px; color:gray; background-color:#F0FFF0; vertical-align:top; text-align: left; color:#1C1C1C} [[UrhRComputerrichtlinie 8.1 Computerprogramm-RL]]||
||{width: 400px; color:gray; background-color:#F0FFF0; vertical-align:top; text-align: left; color:#1C1C1C} [[UrhRNational 8.2 Deutsches Urheberrecht]]||
||{width: 400px; color:gray; background-color:#F0FFF0; vertical-align:top; text-align: left; color:#1C1C1C} [[UrhRPatentschutz 8.3 Exkurs: Patenrechtlicher Schutz]]||


Revision [28425]

Edited on 2013-05-20 13:28:59 by Jorina Lossau
Additions:
Bei der urheber- und vertragsrechtlichen Behandlung von Software sind dabei verschiedene Arten von Software in Hinsicht auf den Auftraggeber für die Herstellung, auf den Zugang zum Quellcode und die eingeräumten Nutzungsrechte.||
Deletions:
Bei der urheber- und vertragsrechtlichen Behandlung von Software sind dabei verschiedene Arten von Software in Hinsicht auf den Auftraggeber für die Herstellung, auf den Zugang zum Quellcode und die eingeräumten Nutzungsrechte.||


Revision [28424]

Edited on 2013-05-20 13:28:08 by Jorina Lossau
Additions:
||{width: 600px; color:gray; background-color:#FFFFFF; vertical-align:top; text-align: left; color:#1C1C1C}Software ist eine Grundbedingung für die Informationsgesellschaft. Ohne den Einsatz von Computersystemen wäre die moderne Informationsbeschaffung, -speicherung, -nutzung und -verarbeitung überhaupt nicht möglich.||
||{width: 600px; color:gray; background-color:#FFFFFF; vertical-align:top; text-align: left; color:#1C1C1C}Software ist zum einen zu trennen von Hardware, das ein materielles Gut ist und daher dem patentrechtlichen Schutz offensteht. Hardware ist die physisch vorhandene Gesamtheit der technischen Maschinen-Elemente eines Computers oder Netzes. Zum anderen ist Software für die rechtliche Behandlung zu trennen von den mittels Software erstellten Datenbanken und Datenbankwerken.||
||{width: 600px; color:gray; background-color:#FFFFFF; vertical-align:top; text-align: left; color:#1C1C1C}Als immaterielles Gut ist der Rechtsschutz dieses für die moderne Wirtschaft ökonomisch bedeutsame Produkt schwierig und umstritten. Die Politik hat sich ausgehend von europäischen Vorgaben für einen vorrangigen urheberrechtlichen Schutz ausgesprochen, wobei dieser an die Erstellung von Computerprogrammen anknüpft, was insofern enger ist als der Begriff Software, den es wird nur Software mit Steuerbefehlen erfasst (Software im technischen Sinn). Die für den Softwarehersteller für die unmittelbare Ausbeutung seiner entwickelten Software attraktivere Möglichkeit eines (zusätzlichen) Patentschutzes – dieser gewährt einen Ähnlichkeitsschutz, der über das Urheberrecht nicht zu erlangen ist – ist dagegen hochumstritten.
Deletions:
||Software ist eine Grundbedingung für die Informationsgesellschaft. Ohne den Einsatz von Computersystemen wäre die moderne Informationsbeschaffung, -speicherung, -nutzung und -verarbeitung überhaupt nicht möglich.||
||{width: 600px; color:gray; background-color:#FFFFFF; vertical-align:top; text-align: left; color:#1C1C1C}Software ist zum einen zu trennen von Hardware, das ein materielles Gut ist und daher dem patentrechtlichen Schutz offensteht. Hardware ist die physisch vorhandene Gesamtheit der technischen Maschinen-Elemente eines Computers oder Netzes. Zum anderen ist Software für die rechtliche Behandlung zu trennen von den mittels Software erstellten Datenbanken und Datenbankwerken.||
||{width: 600px; color:gray; background-color:#FFFFFF; vertical-align:top; text-align: left; color:#1C1C1C}Als immaterielles Gut ist der Rechtsschutz dieses für die moderne Wirtschaft ökonomisch bedeutsame Produkt schwierig und umstritten. Die Politik hat sich ausgehend von europäischen Vorgaben für einen vorrangigen urheberrechtlichen Schutz ausgesprochen, wobei dieser an die Erstellung von Computerprogrammen anknüpft, was insofern enger ist als der Begriff Software, den es wird nur Software mit Steuerbefehlen erfasst (Software im technischen Sinn). Die für den Softwarehersteller für die unmittelbare Ausbeutung seiner entwickelten Software attraktivere Möglichkeit eines (zusätzlichen) Patentschutzes – dieser gewährt einen Ähnlichkeitsschutz, der über das Urheberrecht nicht zu erlangen ist – ist dagegen hochumstritten.


Revision [28423]

Edited on 2013-05-20 13:27:24 by Jorina Lossau
Additions:
||Software ist eine Grundbedingung für die Informationsgesellschaft. Ohne den Einsatz von Computersystemen wäre die moderne Informationsbeschaffung, -speicherung, -nutzung und -verarbeitung überhaupt nicht möglich.||
Deletions:
||Software ist eine Grundbedingung für die Informationsgesellschaft. Ohne den Einsatz von Computersystemen wäre die moderne Informationsbeschaffung, -speicherung, -nutzung und -verarbeitung überhaupt nicht möglich.||


Revision [28422]

Edited on 2013-05-20 13:26:34 by Jorina Lossau
Additions:
||{width: 600px; color:gray; background-color:#FFFFFF; vertical-align:top; text-align: left; color:#1C1C1C}Software ist zum einen zu trennen von Hardware, das ein materielles Gut ist und daher dem patentrechtlichen Schutz offensteht. Hardware ist die physisch vorhandene Gesamtheit der technischen Maschinen-Elemente eines Computers oder Netzes. Zum anderen ist Software für die rechtliche Behandlung zu trennen von den mittels Software erstellten Datenbanken und Datenbankwerken.||
||{width: 600px; color:gray; background-color:#FFFFFF; vertical-align:top; text-align: left; color:#1C1C1C}Als immaterielles Gut ist der Rechtsschutz dieses für die moderne Wirtschaft ökonomisch bedeutsame Produkt schwierig und umstritten. Die Politik hat sich ausgehend von europäischen Vorgaben für einen vorrangigen urheberrechtlichen Schutz ausgesprochen, wobei dieser an die Erstellung von Computerprogrammen anknüpft, was insofern enger ist als der Begriff Software, den es wird nur Software mit Steuerbefehlen erfasst (Software im technischen Sinn). Die für den Softwarehersteller für die unmittelbare Ausbeutung seiner entwickelten Software attraktivere Möglichkeit eines (zusätzlichen) Patentschutzes – dieser gewährt einen Ähnlichkeitsschutz, der über das Urheberrecht nicht zu erlangen ist – ist dagegen hochumstritten.
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Deletions:
||{width: 600px; color:gray; background-color:#F0FFF0; vertical-align:top; text-align: left; color:#1C1C1C}Software ist zum einen zu trennen von Hardware, das ein materielles Gut ist und daher dem patentrechtlichen Schutz offensteht. Hardware ist die physisch vorhandene Gesamtheit der technischen Maschinen-Elemente eines Computers oder Netzes. Zum anderen ist Software für die rechtliche Behandlung zu trennen von den mittels Software erstellten Datenbanken und Datenbankwerken.||
||{width: 600px; color:gray; background-color:#F0FFF0; vertical-align:top; text-align: left; color:#1C1C1C}Als immaterielles Gut ist der Rechtsschutz dieses für die moderne Wirtschaft ökonomisch bedeutsame Produkt schwierig und umstritten. Die Politik hat sich ausgehend von europäischen Vorgaben für einen vorrangigen urheberrechtlichen Schutz ausgesprochen, wobei dieser an die Erstellung von Computerprogrammen anknüpft, was insofern enger ist als der Begriff Software, den es wird nur Software mit Steuerbefehlen erfasst (Software im technischen Sinn). Die für den Softwarehersteller für die unmittelbare Ausbeutung seiner entwickelten Software attraktivere Möglichkeit eines (zusätzlichen) Patentschutzes – dieser gewährt einen Ähnlichkeitsschutz, der über das Urheberrecht nicht zu erlangen ist – ist dagegen hochumstritten.


Revision [28066]

Edited on 2013-05-17 09:48:15 by AnnegretMordhorst
Additions:
----
CategoryUrheberrecht


Revision [26954]

Edited on 2013-05-04 14:02:00 by Jorina Lossau
Additions:
[[UrhRPatentschutz 8.3 Exkurs: Patenrechtlicher Schutz]]
Deletions:
8.3 Exkurs: Patenrechtlicher Schutz


Revision [26907]

Edited on 2013-05-02 19:45:26 by Jorina Lossau
Additions:
[[UrhRNational 8.2 Deutsches Urheberrecht]]
Deletions:
8.2 Deutsches Urheberrecht


Revision [26884]

Edited on 2013-05-02 14:30:52 by Jorina Lossau
Additions:
[[UrhRComputerrichtlinie 8.1 Computerprogramm-RL]]
Deletions:
8.1 Computerprogramm-RL


Revision [26883]

Edited on 2013-05-02 14:29:43 by Jorina Lossau
Additions:
||{width: 600px; color:gray; background-color:#F0FFF0; vertical-align:top; text-align: left; color:#1C1C1C}Software ist zum einen zu trennen von Hardware, das ein materielles Gut ist und daher dem patentrechtlichen Schutz offensteht. Hardware ist die physisch vorhandene Gesamtheit der technischen Maschinen-Elemente eines Computers oder Netzes. Zum anderen ist Software für die rechtliche Behandlung zu trennen von den mittels Software erstellten Datenbanken und Datenbankwerken.||
Deletions:
||{width: 600px; color:gray; background-color:#F0FFF0; vertical-align:top; text-align: left; color:#1C1C1C}Software ist zum einen zu trennen von Hardware, das ein materielles Gut ist und daher dem patentrechtlichen Schutz offensteht. Hardware ist die physisch vorhandene Gesamtheit der technischen Maschinen-Elemente eines Computers oder Netzes. Zum anderen ist Software für die rechtliche Behandlung zu trennen von den mittels Software erstellten Datenbanken und Datenbankwerken.||


Revision [26882]

Edited on 2013-05-02 14:07:39 by Jorina Lossau
Deletions:
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Revision [26881]

Edited on 2013-05-02 14:05:53 by Jorina Lossau
Additions:

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Revision [26880]

Edited on 2013-05-02 14:03:14 by Jorina Lossau
Additions:
||{width: 600px; color:gray; background-color:#F0FFF0; vertical-align:top; text-align: left; color:#1C1C1C}Als immaterielles Gut ist der Rechtsschutz dieses für die moderne Wirtschaft ökonomisch bedeutsame Produkt schwierig und umstritten. Die Politik hat sich ausgehend von europäischen Vorgaben für einen vorrangigen urheberrechtlichen Schutz ausgesprochen, wobei dieser an die Erstellung von Computerprogrammen anknüpft, was insofern enger ist als der Begriff Software, den es wird nur Software mit Steuerbefehlen erfasst (Software im technischen Sinn). Die für den Softwarehersteller für die unmittelbare Ausbeutung seiner entwickelten Software attraktivere Möglichkeit eines (zusätzlichen) Patentschutzes – dieser gewährt einen Ähnlichkeitsschutz, der über das Urheberrecht nicht zu erlangen ist – ist dagegen hochumstritten.
Bei der urheber- und vertragsrechtlichen Behandlung von Software sind dabei verschiedene Arten von Software in Hinsicht auf den Auftraggeber für die Herstellung, auf den Zugang zum Quellcode und die eingeräumten Nutzungsrechte.||
Deletions:
||{width: 600px; color:gray; background-color:#F0FFF0; vertical-align:top; text-align: left; color:#1C1C1C}Als immaterielles Gut ist der Rechtsschutz dieses für die moderne Wirtschaft ökonomisch bedeutsame Produkt schwierig und umstritten. Die Politik hat sich ausgehend von europäischen Vorgaben für einen vorrangigen urheberrechtlichen Schutz ausgesprochen, wobei dieser an die Erstellung von Computerprogrammen anknüpft, was insofern enger ist als der Begriff Software, den es wird nur Software mit Steuerbefehlen erfasst (Software im technischen Sinn). Die für den Softwarehersteller für die unmittelbare Ausbeutung seiner entwickelten Software attraktivere Möglichkeit eines (zusätzlichen) Patentschutzes – dieser gewährt einen Ähnlichkeitsschutz, der über das Urheberrecht nicht zu erlangen ist – ist dagegen hochumstritten.
Bei der urheber- und vertragsrechtlichen Behandlung von Software sind dabei verschiedene Arten von Software in Hinsicht auf den Auftraggeber für die Herstellung, auf den Zugang zum Quellcode und die eingeräumten Nutzungsrechte.||


Revision [26879]

Edited on 2013-05-02 14:02:34 by Jorina Lossau
Additions:
||{width: 600px; color:gray; background-color:#F0FFF0; vertical-align:top; text-align: left; color:#1C1C1C}Als immaterielles Gut ist der Rechtsschutz dieses für die moderne Wirtschaft ökonomisch bedeutsame Produkt schwierig und umstritten. Die Politik hat sich ausgehend von europäischen Vorgaben für einen vorrangigen urheberrechtlichen Schutz ausgesprochen, wobei dieser an die Erstellung von Computerprogrammen anknüpft, was insofern enger ist als der Begriff Software, den es wird nur Software mit Steuerbefehlen erfasst (Software im technischen Sinn). Die für den Softwarehersteller für die unmittelbare Ausbeutung seiner entwickelten Software attraktivere Möglichkeit eines (zusätzlichen) Patentschutzes – dieser gewährt einen Ähnlichkeitsschutz, der über das Urheberrecht nicht zu erlangen ist – ist dagegen hochumstritten.
Bei der urheber- und vertragsrechtlichen Behandlung von Software sind dabei verschiedene Arten von Software in Hinsicht auf den Auftraggeber für die Herstellung, auf den Zugang zum Quellcode und die eingeräumten Nutzungsrechte.||


Revision [26878]

Edited on 2013-05-02 13:38:00 by Jorina Lossau
Additions:

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Revision [26877]

Edited on 2013-05-02 13:30:40 by Jorina Lossau
Additions:
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Revision [26876]

Edited on 2013-05-02 12:59:16 by Jorina Lossau
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Revision [26875]

Edited on 2013-05-02 12:55:20 by Jorina Lossau

No Differences

Revision [26874]

Edited on 2013-05-02 12:55:00 by Jorina Lossau
Additions:

||Software ist eine Grundbedingung für die Informationsgesellschaft. Ohne den Einsatz von Computersystemen wäre die moderne Informationsbeschaffung, -speicherung, -nutzung und -verarbeitung überhaupt nicht möglich.||


Revision [26873]

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