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Urheberrecht


Fall 5 - Comicheft


H möchte eine neue Zeitschrift herausgeben. Er überlegt, ein Comic-Heft mit dem Titel „Die hysterischen Abenteuer von Isterix“, eine Persiflage auf Asterix und Obelix zu konzipieren. Nachdem ihm sein Zeichner den ersten Entwurf des Titelblatts vorlegt, kommen ihm jedoch Bedenken. H legt daher das Titelblatt einem befreundeten Anwalt vor und fragt ihn, ob sein Vorhaben in urheberrechtlicher Hinsicht zulässig wäre.

Was wird ihm der Anwalt mitteilen?

Lösung


H bedarf möglicherweise einer Erlaubnis für seine Handlungen. Dies wäre der Fall, wenn die Comicfiguren Asterix und Obelix urheberrechtlichen Schutz genießen würden und es sich bei den Zeichnungen nicht um eine freie Benutzung i.S.d § 24 UrhG handelt.

A. Es kann ohne Zweifel davon ausgegangen werden, dass die Comicfiguren Asterix und Obelix Urheberrechtsschutz genießen. Asterix und Obelix zeichnen sich durch eine unverwechselbare Kombination äußerer Merkmale sowie durch bestimmte Verhaltensweisen und Eigenschaften aus. Ihnen ist daher eine ganz besondere Charakteristik zuzuschreiben, so dass sie urheberrechtlichen Schutz genießen. Dieser beschränkt sich dabei nicht nur auf den Schutz konkreter zeichnerischer Darstellungen in verschiedenen Körperhaltungen mit gleich bleibendem Aussehen, sondern bezieht sich auf die ihnen zugrunde liegenden Gestalten.

B. Bei der Frage, ob eine lediglich freie Benutzung vorliegt, ist darauf zu achten, welchen Abstand die Zeichnungen auf dem Titelblatt zu den entlehnten eigenpersönlichen Zügen des verwendeten Werks aufweist. Ob eine solch freie Benutzung oder eben eine unfreie Bearbeitung vorliegt, beurteilt sich maßgeblich nach den Übereinstimmungen, nicht anhand der Verschiedenheiten. Das Titelblatt zeigt trotz der Verfremdung als Rocker Asterix und Obelix. Wegen der Verwendung der für diese Comicfiguren charakteristischen Merkmale wie des Flügelhelmes von Asterix und des Hinkelsteins von Obelix und durch die Einbeziehung des kleinen Hundes Idefix sind deutliche Ähnlichkeiten zu den Originalfiguren zu erkennen. Selbst die Rollenverteilung beider Figuren ist den Originalfiguren angepasst. Hierdurch wird verhindert, dass die eigenpersönlichen Merkmale der älteren Werke in den Hintergrund treten. Die Originalcomicfiguren können daher nicht nur als Anregung verstanden werden; ihre eigenpersönlichen Züge sind in den Zeichnungen auf dem Titelblatt noch nicht verblasst. Als Parodie auf die Original-Gestalten von Asterix und Obelix kann das Titelblatt demzufolge nicht verstanden werden. Eine freie Benutzung ist hierin daher nicht zu sehen.

C. H müsste sich bei dem Nutzungsrechtsinhaber daher eine Erlaubnis einholen.





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