Revision history for UrhRFallloesungCDBrenner
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CategoryFallsammlungUrhR
CategoryFallsammlungUrhR
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Sowohl die erstmalige Digitalisierung, als auch die Übertragung digitaler Daten auf ein anderes Speichermedium stellen deshalb nach allg. Auffassung eine Vervielfältigung i.S.d. Urheberrechts dar. Wenn B eine CD mit Hilfe eines CD- Brenners kopiert, stellt er folglich eine Vervielfältigung der auf der CD verkörperten Musikwerke i.S.v. {{du przepis="§ 16 UrhG"}} her.
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Daten auf ein anderes Speichermedium stellen deshalb nach allg. Auffassung eine Vervielfältigung i.S.d. Urheberrechts dar. Wenn B eine CD mit Hilfe eines CD- Brenners kopiert, stellt er folglich eine Vervielfältigung der auf der CD verkörperten Musikwerke i.S.v. {{du przepis="§ 16 UrhG"}} her.
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**I.** Auch in diesem Fall ist die von B geplante Vervielfältigung als Privatkopie an sich gem. {{du przepis="§ 53 Abs. 1 UrhG"}} zulässig, die Ausführungen zu 1. gelten entsprechend. Dem steht auch nicht entgegen, dass B hier nicht sein eigenes Original verwendet, sondern das eines Freundes. {{du przepis="§ 53 Abs. 1 UrhG"}} verlangt nicht, dass zur Anfertigung einer Kopie ein eigenes Werkstück verwendet werden muss.
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an sich gem. {{du przepis="§ 53 Abs. 1 UrhG"}} zulässig, die Ausführungen zu a) gelten
entsprechend. Dem steht auch nicht entgegen, dass B hier nicht sein
eigenes Original verwendet, sondern das eines Freundes. {{du przepis="§ 53 Abs. 1 UrhG"}}
verlangt nicht, dass zur Anfertigung einer Kopie ein eigenes Werkstück verwendet werden muss.