Jurist im Unternehmen - Abgrenzung von Kompetenzen
zwischen der Fachabteilung und den juristischen Beratern
A. Gefahr der Verschiebung von Entscheidungen auf den Juristen
Die Verteilung von Kompetenzen im Unternehmen zwischen juristischen Beratern und dem Management ist meist so angelegt, dass der Jurist die Managemententscheidung nicht treffen sollte. Ist die Entscheidungskompetenz (betreffend das Geschäft) nicht in der Hand des Juristen, sollte dieser bei der Beratung es vermeiden, die denkbaren Handlungsalternativen durch rechtliche Implikationen einzuschränken. Zu beachten ist dabei, dass der Übergang teilweise fließend und die Trennung zwischen einer rein juristischen und einer inhaltlichen (das Geschäft betreffenden) Entscheidung häufig schwer erkennbar ist.
Die Unterschiede können zum einen aus Sicht des Juristen dadurch gewürdigt werden, dass sich der Jurist einer unterschiedlichen Formulierung seiner Aussagen bedient, wenn er das Ergebnis seiner Analysen vorträgt (eher "Ihr Vorgehen weist folgende Risiken auf..." benutzen als "Das Vorgehen ... ist aus rechtlicher Sicht falsch"). Im Übrigen sollte man darauf achten, welche Ziele mit der Fragestellung der interne Auftraggeber verfolgt. Wenn seine Frage wie "Sagen Sie mir, was ich tun sollte?" oder "Sollte ich dies oder das tun?" lautet, dann ist besondere Vorsicht geboten. Denn dadurch soll offenbar eine Verschiebung der inhaltlichen Entscheidung auf den Juristen erfolgen. Dabei kommt es nicht immer auf die Fragestellung selbst, sondern häufig auf andere Umstände an. Viele Manager neigen dazu, die Entscheidungen auf andere abzuwälzen, so dass sie bei jeder denkbaren Fragestellung das Ziel haben, auf eigene Entscheidung zu verzichten. Dabei hat das Management im Prinzip nur eine Aufgabe - Entscheidungen zu treffen! Für alle anderen Aufgaben stehen dem Manager alle möglichen Fachleute, Experten und Berater zur Verfügung - unter anderem die Juristen.
Die richtige Fragestellung des Managers - sofern sie nicht nur so klingt sondern auch entsprechend gemeint ist - wäre demnach "Welche juristischen Implikationen habe ich bei meiner Entscheidung zu beachten". Stellt er die Frage anders, sollte man diese "optimale Formulierung" im Hinterkopf behalten und im Zweifel diese beantworten - nicht die direkt gestellte.
Vgl. dazu folgendes Übungsszenario: Bitte sagen Sie es uns - geht es juristisch oder nicht?
B. Druck auf Erreichung bestimmter Ergebnisse juristischer Analysen
Im Unternehmensalltag wird der Jurist manchmal allerdings auch mit einer umgekehrten Situation konfrontiert. Die Manager neigen dann dazu, bestimmte Lösungen "mit Gewalt" zu ermöglichen, indem sie auch massive rechtliche Bedenken und Risiken mit Gutachten und Stellungnahmen zu beseitigen versuchen, die ein bestimmtes, von vornherein festgelegtes Ergebnis aufweisen. Hier befindet sich der Unternehmensjurist noch intensiver "unter Beschuss" als ein Rechtsanwalt oder sonstiger externer Berater - insbesondere wenn er gewöhnlicher Angestellter ist. Aus dem gleichen Grund ist bei ihm die Versuchung auch größer, sich dem Druck zu beugen, zumindest wenn er als Arbeitnehmer keine Haftung zu befürchten hat, wie es im Falle eines Rechtsanwalts der Fall ist.
Eine rückgratlose Befolgung von "Befehlen" bringt in solchen Fällen jedoch allenfalls kurzfristig Erfolge. Auf lange Sicht entwertet der Jurist die Bedeutung seiner Aussagen, weil diese - sofern sie gegen geltende Rechtslage getroffen werden - früher oder später leicht widerlegt werden können. Eine nicht belastbare Stellungnahme ist für das Unternehmen zum einen wertlos, zum anderen ruiniert sie den Ruf eines Fachmanns. Der Auftrag des Managements (inkl. Geschäftsführung) muss deshalb mitunter sorgfältig hinterfragt werden.
Insgesamt ist eine gesunde Abwägung ratsam. Eine generelle Abwehrhaltung oder nur an Rechtssicherheit orientierte Beratung ist jedoch keineswegs zu empfehlen! Im Gegenteil - sofern nur ein rechtlich vertretbarer Weg erkennbar ist, sollte dieser genau erwogen und nach Möglichkeit gewählt werden. Für einen Unternehmensjuristen sollte in dieser Hinsicht in etwa das Motto gelten: im Zweifel für das Geschäft.
CategoryUnternehmensjurist