ich war hier: UR1HRStellvertretung

Version [31321]

Dies ist eine alte Version von UR1HRStellvertretung erstellt von PiaLaufkoetter am 2013-06-17 17:46:41.

 

Handelsrecht und Stellvertretung

Prokura und Handlungsvollmacht


A. Prokura

Die Prokura ist eine spezielle handelsrechtliche Vollmacht die durch die §§ 48 ff. HGB definiert wird.
Es gibt auch bei der Prokura Unterscheidungen in:

  • 1.
B. Handlungsvollmacht

Die Handlungsvollmacht wird in drei verschiedene Vollmachtstypen unterteilt

1. - Generalhandlungsvollmacht
2. - Arthandlungsvollmacht
((2)) - Spezialhandlungvollmacht
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.
Valid XHTML :: Valid CSS: :: Powered by WikkaWiki