Inhaltsverzeichnis des Artikels
A. AGL
1. Dem Grunde nach:
a. ist § 18 EnWG anwendbar:
b. ein Fall der allg. Ansch...
c. Berechtigter- Letztverbr...
d. Verpflichtender gem. § 1...
e. keine Verweigerungsgründ...
f. Zwischenergebnis
2. Dem Inhalt nach:
a. Gegenstand
b. richtige Anschlussbeding...
c. Handlung: direkt Anschluss
B. Netzanschluss verweigern?
1. Dem Grunde nach:
a. ist § 18 EnWG anwendbar:
b. ein Fall der allg. Ansch...
c. Berechtigter- Letztverbr...
d. Verpflichtender gem. § 1...
e. keine Verweigerungsgründ...
f. Zwischenergebnis
2. Dem Inhalt nach:
a. Gegenstand
b. richtige Anschlussbeding...
c. Handlung: direkt Anschluss
B. Netzanschluss verweigern?
Lösungshinweise Fall 1: Netzanschluss Tambach-Dietharz
A. AGL
Anspruch auf Netzanschluss gem. § 18 EnWG
A könnte einen Anspruch auf Netzanschluss gem. 18 EnWG gegen EV haben.
1. Dem Grunde nach:
a. ist § 18 EnWG anwendbar:
- Anwendungsbereich des EnWG (+)
- kein Ausnahme gem. § 110 Abs. 1 EnWG (+)
b. ein Fall der allg. Anschlusspflicht:
- Netz der allg. Versorgung (+)
- Niederspannung / Niederdruck (+)
- keine Selbst- / Drittversorgung (+)
c. Berechtigter- Letztverbraucher i.S.d. § 3 Nr. 25 EnWG:
- Anspruchsberechtigter = Letztverbraucher (+)
d. Verpflichtender gem. § 18 EnWG
- nur der Betreiber hier N (+)
- von Energieversorgungsnetze nach § 3 Nr. 16 EnWG (+)
- diese müssen der allg. Versorgung dienen i.S.d § 3 Nr. 17 EnWG (+)
- Niederspannung / Niederdruck (+)
e. keine Verweigerungsgründe (+)
- Unzumutbarkeit i.S.d. § 18 Abs. 1 Satz 2 EnWG (-)
- des Anschlusses oder seiner Nutzung nach § 18 Abs. 2 EnWG (-)
- in wirtschaftlicher Hinsicht § 18 Abs. 1 Satz 2 EnWG (-)
f. Zwischenergebnis
- A hat ein Anspruch auf Netzanschluss i.S.d. § 18 EnWG gegenüber N.....
Dem Inhalt nach dient nur zur Vollständigkeit und ist für die Falllösung nicht relevant
2. Dem Inhalt nach:
a. Gegenstand
- Anspruch auf umfassenden Anschluss nach § 18 Abs.1 EnWG
- Anschlussnutzen
b. richtige Anschlussbedingungen
- Netzanschluss muss allg. öffentlichen Bedingungen entsprechen
- allg. Regeln wie transparent, diskriminierungsfrei und angemessen
c. Handlung: direkt Anschluss
- § 18 I EnWG begründet ein gesetzliches Schuldverhältnis, aus dem sich ein Anspruch auf Anschluss ergibt;
dass die Bedingungen des Vertrages im Vertrag geregelt sind, steht dem nicht im Wege
B. Netzanschluss verweigern?
- Wenn die oben aufgeführten Verweigerungsgründe alternativ erfüllt werden, kann der Netzbetreiber den Anschluss verweigern.