Diese Informationen stammen hauptsächlich aus eigenen Erfahrungen und Gesprächen mit koreanischen Professoren, Studenten sowie verschiedenen Institutionen.
Damit Sie auf alle Eventualitäten gewappnet sind, gibt es bereits in Deutschland vor der Abreise nach Südkorea einiges vorzubereiten. Die Vorbereitungsphase kann sich über Monate hinwegziehen. Fangen Sie daher früh genug an (etwa ein halbes bis ein Jahr).
Sie sollten viel Zeit in die Bewerbung für das Auslandssemester investieren, da in der Regel die Stellen pro Partner-Universität kontingentiert und somit auf eine kleine Anzahl limitiert sind. Umso wichtiger ist es, dass Sie mit Ihrer Bewerbung die verantwortlichen Personen der inländischen sowie ausländischen Universität überzeugen. Eine gute Bewerbung besteht aus folgenden Teilen:
● Motivationsschreiben
● Lebenslauf
● Aktueller Notenspiegel
● Sprachzertifikate
Das Motivationsschreiben ist vor allem an die ausländische Universität gerichtet und sollte die übergeordnete Frage klären: Warum bin ich die geeignete Person für diesen Studienplatz im Ausland? Es sollte in englischer Sprache verfasst sein (im Englischen wird das Motivationsschreiben Letter of Motivation, Motivational Letter oder Covering Letter genannt). Es geht darum, in ein bis zwei DIN A4 Seiten, präzise und strukturiert Argumente aufzuzählen, warum sich die ausländische Universität für Sie entscheiden sollte. Das Motivationsschreiben darf weder stilistische, noch grammatikalische Fehler enthalten, da dies Ihre Chance ausgewählt zu werden enorm vermindert. Lassen Sie daher Ihr Motivationsschreiben mehrmals von verschiedenen Personen lektorieren, am besten natürlich von Muttersprachler. Im Grunde kann das Motivationsschreiben in drei Teile unterteilt werden:
Im ersten Teil sollten Sie sich kurz vorstellen, folgende Fragen müssen beantwortet werden:
● Wer sind Sie?
● Was studieren Sie?
● Wie lange studieren Sie diesen Studiengang bereits?
● Warum haben Sie sich für diesen Studiengang entschieden?
Im zweiten Teil können diese Fragen beantwortet werden:
● Warum haben Sie sich für ein Auslandsstudium/-semester entschieden?
● Warum haben Sie sich für dieses Land entschieden?
● Warum haben Sie sich für diese Universität entschieden?
Im dritten Teil werden folgende Fragen geklärt:
● Was erwarten Sie von dem Auslandsstudium?
● Was soll sich mit dem Auslandsstudium verändern?
● Welchen Berufswunsch haben Sie?
Für eine Bewerbung an einer südkoreanischen Universität kann das Motivationsschreiben auch in koreanischer Sprache verfasst werden, dies wird manchmal als Pluspunkt angesehen. Im Folgenden finden Sie ein Beispiel für ein Motivationsschreiben für ein Auslandssemester in Südkorea in koreanischer Sprache verfasst.
Der Lebenslauf ist ein elementarer Bestandteil einer Bewerbung. Auch der Lebenslauf muss in englischer Sprache verfasst werden. Hier haben Sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
● Sie erstellen den Lebenslauf in deutscher Form und übersetzen ihn ins Englische.
● Sie erstellen einen Lebenslauf in englischer Form.
Die deutsche Form ist darauf bedacht, in höchstens ein bis zwei DIN A4 Seiten das Wichtigste aufzuzeigen. Der Aufbau kann wie folgt aussehen:
● Allgemeine Daten zur Person
● Schulischer Werdegang
● Beruflicher Werdegang
● Weiterbildung
● Besondere Kenntnisse
Die englische Form unterscheidet sich deutlich von der deutschen Form eines Lebenslaufes. Die englische Form (Curriculum Vitae, CV, Resume, Résumé) ist in der Regel folgendermaßen aufgebaut:
● Personal Details
● Personal Profile / Summary
● Career Objective
● Work Experience / Professional Experience
● Education
● Skills / Additional Skills
● Voluntary Activities /Memberships
● Interests / Activities
● References
Hier eine kurze Aufzählung, welche Daten diese einzelnen Teile eines englischen Lebenslaufes enthält:
Personal Details
● Vorname / Familienname des Bewerbers
● Anschrift des Bewerbers
● Rufnummer Festnetz/ Mobilfunknummer
● Email-Adresse
● evtl. weitere persönliche Kontaktdaten
● KEIN Passbild
● KEINE Angabe des Familienstandes
Personal Profile / Summary
● kurz die wichtigsten Qualifikationen
● kurz die wichtigsten Stärken
Career Objective
● Klärt die Frage: Was will ich als nächstes erreichen? Wo will ich (z.B. in 10 Jahren) stehen?
Work Experience / Professional Experience
● alle Stationen des beruflichen Werdeganges
● Berufserfahrungen
● Praktika
Education
● schulischer Werdegang
● Ausbildungen
Skills / Additional Skills
● Sprachkenntnisse
● IT-Kenntnisse (z.B. MS-Office)
● weitere besondere Fähigkeiten des Bewerbers
Voluntary Activities / Memberships
● ehrenamtliche Tätigkeiten
● Mitgliedschaften (z.B. in Vereinen)
Interests / Activities
● Interessen
● Hobbies
References
● Referenzen (z.B. vorherige Arbeitgeber, die eine Empfehlung für den Bewerber aussprechen)
Der englische Lebenslauf ist also, im Gegensatz zum deutschen Lebenslauf, antichronologisch aufgebaut. Das bedeutet, dass die jüngsten Stationen des Lebens im Lebenslauf als erstes aufgeführt werden. Des Weiteren ist der englische Lebenslauf ausführlicher und genauer, damit sich der potenzielle Arbeitgeber ein noch besseres Bild vom Bewerber machen kann. Jedoch ist auch hier zu beachten: In der Kürze liegt die Würze. Es wird also nicht gewünscht, dass der Bewerber seitenweise seine komplette Lebensgeschichte zu Papier bringt. Auch im Bereich Hobbies / Interessen sollten Sie vorsichtig sein und sich immer fragen, welchen Eindruck Sie damit auf den Arbeitgeber machen.
Der Lebenslauf kann wie das Motivationsschreiben auch in koreanischer Sprache verfasst werden, wenn Sie sich für ein Auslandssemester an einer koreanischen Universität bewerben. Im Folgenden sehen Sie ein Beispiel für einen Lebenslauf in koreanischer Sprache abgefasst.
Ebenfalls wichtig für die Bewerbung für ein Auslandssemester ist der aktuelle Notenspiegel. Dieser dient der Universität in erster Linie zur Beurteilung der fachlichen Vorkenntnisse, denn bestimmte fortgeschrittene Kurse erfordern für die Zulassung ein gewisses, fachliches Level. Die Noten an sich spielen jedoch bei der Bewerbung für ein Auslandssemester in der Regel eher eine untergeordnete Rolle. Viel interessanter als die Noten erscheinen für die Universitäten die einzelnen Fächer, die bereits belegt worden sind. Sicherlich können die Noten jedoch in bestimmten Fällen entscheiden, wenn mehrere Bewerber, ausgenommen von den Noten, sehr ähnliche Eigenschaften und Qualifikationen mitbringen. Da während des Auslandssemesters die Vorlesungen in Südkorea grundsätzlich auf Englisch abgehalten werden, erschwert alleine die Fremdsprache bereits den Unterricht und die Prüfungen. Bestehen also bereits Defizite in Deutschland (dies zeigt sich in schlechten Studienleistungen), sollte gründlich überlegt werden, ob ein Auslandssemester in Südkorea wirklich das Richtige ist.
Einige ausländische Universitäten verlangen als standardisierten Nachweis bestimmter Kenntnisse in bestimmten Sprachen ein Sprachzertifikat. Das Sprachzertifikat ermöglicht der ausländischen Universität eine bessere Einschätzung Ihrer Sprachkenntnisse. Es gibt zahlreiche Zertifikate, die von Sprache zu Sprache unterschiedlich sind. Da in den meisten internationalen Universitäten die Unterrichtssprache Englisch ist, reicht in der Regel ein Sprachzertifikat für die Sprache Englisch. Im Folgenden finden Sie zur Orientierung eine Aufstellung der bekanntesten Sprachzertifikate:
Abkürzung | CAE |
Ausgeschrieben | Certificate in Advanced English |
Abstufungen | Key (A2)
Preliminary (B1)
First (B2)
Advanced (C1)
Proficiency (C2)
Business Preliminary (B1)
Business Vantage (B2)
Business Higher (C1)
Legal (B2/C1)
Financial (B2/C1) |
Abkürzung | CPE |
Ausgeschrieben | Cambridge Certificate of Proficiency |
Abstufungen | C2 |
Abkürzung | BULATS |
Ausgeschrieben | Business Language Testing Service |
Abstufungen | Test zur Einstufung der Kenntnisse |
Abkürzung | BEC |
Ausgeschrieben | Business English Certificate |
Abstufungen | Preliminary (B1)
Vantage (B2)
Higher (C1) |
Abkürzung | EFC |
Ausgeschrieben | English for Commerce |
Abstufungen | B1
B2
C1 |
Abkürzung | FCE |
Ausgeschrieben | First Certificate in English |
Abstufungen | B2 |
Abkürzung | EFB |
Ausgeschrieben | English for Business |
Abstufungen | Preliminary Level (A1, A2)
Level 1 (A2, B1)
Level 2 (B1, B2)
Level 3 (B2, C1)
Level 4 (C1, C2) |
Abkürzung | IELTS |
Ausgeschrieben | International English Language Testing System |
Abstufungen | B1
B2
C1
C2 |
Abkürzung | ILEC |
Ausgeschrieben | International Legal English Certificate |
Abstufungen | B2
C1 |
Abkürzung | KET |
Ausgeschrieben | Key English Test |
Abstufungen | A2 |
Abkürzung | PET |
Ausgeschrieben | Preliminary English Test |
Abstufungen | B1 |
Abkürzung | TELC |
Ausgeschrieben | The European Language Certificates |
Abstufungen | A1
A2
B1
B2
C1 |
Abkürzung | TESOL |
Ausgeschrieben | Teacher of English to Speakers of Other Languages |
Abstufungen | Kenntnisse in der Sprachvermittlung |
Abkürzung | TKT |
Ausgeschrieben | Teaching Knowledge Test |
Abstufungen | Sprachvermittlung (B1) |
Abkürzung | TOEFL |
Ausgeschrieben | Test of English as a Foreign Language |
Abstufungen | A1
A2
B1
B2
C1 |
Abkürzung | TOEIC |
Ausgeschrieben | Test of English for International Communication |
Abstufungen | A1
A2
B1
B2
C1
C2 |
Das Auslands-Bafög ist eine finanzielle Förderung der Bundesrepublik Deutschland für ein Auslandsstudium bzw. ein Auslandssemester im europäischen sowie außereuropäischen Ausland. Sie sollten sich auf jeden Fall die Zeit für das Ausfüllen des Antrages nehmen. Auch wenn Sie kein Inlands-Bafög bekommen, kann es unter Umständen dennoch sein, dass Sie Auslands-Bafög berechtigt sind, da die Kosten im Ausland in der Regel viel höher sind als im Inland. Sollten Sie bereits Inlands-Bafög erhalten, können Sie sicher sein, dass Sie auch Auslands-Bafög berechtigt sind. Grundlegende Informationen zum Auslands-Bafög finden Sie unter folgendem Link:
https://www.Bafoeg.de/de/auslandsfoerderung-384.php
Zu beachten ist, welches Förderungsamt als Auslandsamt für Sie zuständig ist. Jedes Auslandsamt ist für einen bestimmten ausländischen Staat oder mehrere ausländische Staaten zuständig.
Für Südkorea (Asien) ist das Studentenwerk Tübingen-Hohenheim zuständig. Hier die Kontaktdaten:
Studentenwerk Tübingen-Hohenheim
Anstalt des öffentlichen Rechts
- Amt für Ausbildungsförderung –
Wilhelmstr. 15, 72074 Tübingen
Tel.: 07121 9477-0
Fax: 07121 9477-1195
E-Mail: auslandsbafoeg@sw-tuebingen-hohenheim.de
Internet: www.tuebingen-hohenheim.de
Auf der Webseite des Studentenwerks Tübingen-Hohenheim finden Sie alle Formulare, die Sie im Rahmen des Antrags ausfüllen müssen. Im Folgenden finden Sie eine Checkliste aller auszufüllenden Formulare:
Auszufüllende Formulare |
● Antrag auf Ausbildungsförderung (Formblatt 1)
- Krankenversicherungsnachweis für Inland und Ausland
- Vermögensnachweise zum Zeitpunkt des Antrags
- Zusatzerklärung zum Vermögen
● Schulischer und beruflicher Werdegang (Anlage 1 zu FB1)
- Kopie des letzten Bafög-Bescheides
- Immatrikulationsbescheinigung Inland und Ausland
● Formblatt 3
- Kopie des Einkommensteuerbescheids oder so. Nachweise
- Tätigkeitsnachweise der Geschwister
● Formblatt 6
- vorläufige Einschreibebestätigung der ausländ. Hochschule
- Nachweis über Höhe der ausländischen Studiengebühren
- Stipendienbescheinigung |
Des Weiteren sind folgende Dinge beim Ausfüllen der Formulare unbedingt zu beachten:
● der Antrag muss mindesten 6 Monate vor Beginn eingereicht sein
● alle Formblätter müssen vollständig ausgefüllt sein
● nicht Zutreffendes muss gestrichen werden
● alle erforderlichen Belege müssen beigefügt sein
● alle Unterschriften müssen geleistet werden
Wenige Dokumente können zur Zeit der Antragsstellung noch nicht abgeliefert werden, wie z.B. die endgültige Einschreibebestätigung. Diese Dokumente sind unverzüglich nach Studienbeginn im Ausland vorzulegen.
Neben dem Auslands-Bafög gibt es noch weitere Möglichkeiten zur finanziellen Entlastung in Form von Fördergelder und Stipendien. Die erste Anlaufstelle ist der DAAD.
Die Abkürzung DAAD steht für Deutscher akademischer Austauschdienst und stellt vor allem für Studenten, die in Südkorea studieren wollen, den wichtigsten Ansprechpartner in Punkto Stipendien dar. Der Deutsche akademische Austauschdienst bietet eine vergleichsweise große Anzahl an Förderprogrammen sowohl für Studierende, wie auch für Graduierte, Doktoranden und Promovierte an.
Jahresstipendium für alle Fächer |
Programmbeschreibung | - Studium an einer anerkannten Hochschule im Ausland
- keine Feldforschungen in Übersee ohne Anbindung an eine dortige Hochschule |
Bewerbungsvoraussetzungen | Mind. 2. Fachsemester |
Laufzeit | 1 Studienjahr (10 Monate durch Anpassung an das koreanische akademische Jahr |
Bewerbungstermine | - 30.09. für Förderung ab Februar/März
- 31.03. für Förderbeginn ab August/September |
Jahresstipendien zur künstlerischen Weiterbildung |
Programmbeschreibung | Künstlerische Weiterbildung (Musik, Bildende Künste/Design/Film, Tanz/Schauspiel/Theaterregie/Musical) |
Bewerbungsvoraussetzungen | - mehrjähriges Studium als Nachweis für künstlerische Reife
- min. 5. Fachsemester |
Laufzeit | 1 Studienjahr; 7-12 Monate |
Bewerbungstermine | 31.10. |
Kombinierte Studien- und Praxissemester im Ausland |
Programmbeschreibung | - Kombination eines studien- und eines Praxissemesters (in den Regelstudienverlauf integrierte berufspraktische Tätigkeit)
- für alle Fachrichtungen |
Bewerbungsvoraussetzungen | Min. 2. Fachsemester |
Laufzeit | - Studiensemester: min. 3 Monate
- Praktikum: Dauer ergibt sich aus dem Curriculum der Heimathochschule |
Bewerbungstermine | - 30.09. für Förderbeginn ab Februar/März
- 31.03. für Förderbeginn ab August/September |
Kurzstipendium für Praktika in internationalen Organisationen, in deutschen Außenvertretungen oder an deutschen Schulen im Ausland |
Programmbeschreibung | Fachpraktikum im Ausland |
Bewerbungsvoraussetzungen | - Pflichtpraktikum bzw. vom Fachbereich empfohlen und anerkannt
- min. 2. Fachsemester |
Laufzeit | Min. 6 Wochen |
Bewerbungstermine | 2 Monate vor Praktikumsbeginn |
Carlo-Schmid-Programm für Praktika in internationalen Organisationen und EU-Institutionen |
Programmbeschreibung | Zwei Programmlinien werden angeboten:
A) Bewerbungen mit in Eigeninitiative erlangten Praktikumszusagen
B) Bewerbungen auf die Praktikumsangebote der jeweiligen Ausschreibung |
Bewerbungsvoraussetzungen | - deutsche Staatsangehörigkeit
- abgeschlossenes Grundstudium bzw. mind. 3 Semester eines Bachelorstudiums oder Hochschullabschluss
- Sehr gute englische Sprachkenntnisse |
Laufzeit | A) 3-6 Monate
B) 4-10 Monate |
Bewerbungstermine | Aufruf erfolgt auf der Homepage des DAAD |
Fachpraktika – IAESTE |
Programmbeschreibung | Die IAESTE: „International Association for the Exchange of Students for Technical Experience“ tauscht Praktikanten und Praktikantinnen in Naturwissenschaften, Ingenieurswissenschaften, Land- und Forstwissenschaften |
Bewerbungsvoraussetzungen | Nachweis der bestandenen Diplomvor- bzw. Zwischenprüfung (bei Bachelorstudiengängen: Nachweis eines min. dreisemestrigen Studiums) |
Laufzeit | 2-3 Monate, vorzugsweise Juli bis Oktober |
Bewerbungstermine | Beginn im Wintersemester (bis 30.11.) |
RISE weltweit |
Programmbeschreibung | - Research Internships in Science and Engineering
- Vermittlung von deutschen Studierenden als Assistenten an Forscher auf der ganzen Welt |
Bewerbungsvoraussetzungen | Siehe www.daad.de/rise-weltweit/de |
Laufzeit | Während der vorlesungsfreien Zeit im Sommer |
Bewerbungstermine | Siehe www.daad.de/rise-weltweit/de |
Jahresstipendium für Ergänzungs-, Forschungs-, Vertiefungs- und Aufbaustudien sowie Forschungsaufenthalte (außer Dissertationsvorhaben) |
Programmbeschreibung | Fortbildende Studienaufenthalte im Ausland (inkl. MBA-Studiengänge) |
Bewerbungsvoraussetzungen | Abschlussexamen vor Stipendienantritt |
Laufzeit | 1 Studienjahr |
Bewerbungstermine | 30.09., 31.03., Architektur: nur 31.10. |
Stipendien zur künstlerischen Weiterbildung |
Programmbeschreibung | Künstlerische Weiterbildung (Musik, Bildende Künste/Design/Film, Tanz/Choreographie/Schauspiel/Theaterregie/Musical) |
Bewerbungsvoraussetzungen | Abschlussprüfung vor Stipendienantritt |
Laufzeit | - 1 Studienjahr: 7-12 Monate
- kurzfristige Studienaufenthalte für Bildende Künstler: 1-6 Monate |
Bewerbungstermine | 31.10. |
Jahres- und Kurzstipendien für Doktorandinnen und Doktoranden |
Programmbeschreibung | Weiterqualifizierende Studien- und Forschungsaufenthalte in der Promotionsphase |
Bewerbungsvoraussetzungen | - Abschlussexamen
- Nachweis der formellen Annahme als Doktorand |
Laufzeit | 1-12 Monate |
Bewerbungstermine | - Kurzstipendien bis 6 Monate: jederzeit, spätestens 3 Monate vor dem geplanten Stipendienantritt
- längerfristige Stipendien ab 6 Monate: 30.09. und 31.03. |
Stipendien zum Studium asiatischer Sprachen |
Programmbeschreibung | - Hochschulabsolventen können vorhandene Kenntnisse asiatischer Sprachen verbessern
- bevorzugt werden Bewerber mit technischer, naturwissenschaftlicher sowie wirtschafts- oder verwaltungsbezogener Hochschulausbildung |
Bewerbungsvoraussetzungen | - Hochschulabsolventen mit Grundkenntnissen in einer asiatischen Sprache
- nicht bewerben können sich Koreanisten für einen Aufenthalt in Korea |
Laufzeit | 7-12 Monate |
Bewerbungstermine | 30.09., 31.03. |
Jahresstipendien für ein LL.M (Master of Laws) Aufbaustudium |
Programmbeschreibung | Teilnahme an akkreditierten LL.M.-Programmen ausländischer Hochschulen für Juristen |
Bewerbungsvoraussetzungen | Staatsexamen mit min. „vollbefriedigend“ vor Stipendienantritt |
Laufzeit | 1 akademisches Jahr |
Bewerbungstermine | 01.03. |
DAAD-Sprachassistentinnen und –Sprachassistenten an ausländischen Hochschulen |
Programmbeschreibung | Sprachpraktische und deutschlandkundliche Lehrveranstaltungen im Rahmen eines Germanistik-Studiums, einer Übersetzer- und Dolmetscherausbildung oder des studienbegleitenden Deutschunterrichts |
Bewerbungsvoraussetzungen | Studienabschluss in den Fächern Germanistik, DaF oder in den regionalen Philologien vor Stipendienantritt |
Laufzeit | 9-10 Monate |
Bewerbungstermine | Die Ausschreibung erfolgt im Herbst in DIE ZEIT und im Internet |
NRF-Kurzstipendien für deutsche Ingenieure und Naturwissenschaftler in Korea |
Programmbeschreibung | Kurzstipendien für 2 Monate zur Durchführung eines Forschungsaufenthaltes an Universitäten und ausgewählten Forschungsinstituten |
Bewerbungsvoraussetzungen | - Graduierte und Studierende höherer Semester aller natur- und ingenieurwissenschaftlichen Fachrichtungen
- Kontaktnachweis |
Laufzeit | Juli/August |
Bewerbungstermine | 01.03. |
DAAD-Korea Foundation: Feldforschung und Sprache in Korea für junge Geistes- und Sozialwissenschaftler |
Programmbeschreibung | Sprach- und forschungsorientierter Aufenthalt an koreanischen Hochschulen für Geistes- und Sozialwissenschaftler, die an koreabezogenen Themen arbeiten |
Bewerbungsvoraussetzungen | - Graduierte (ab Bachelor), Doktoranden, Postdoktoranden
- Abschlussexamen vor Stipendienantritt |
Laufzeit | 3-12 Monate |
Bewerbungstermine | 31.03., 30.09. |
Die angebotenen Förderungsmöglichkeiten von anderen Einrichtungen wechseln von Jahr zu Jahr. Sollten Sie also beim DAAD keine geeignete Förderungsmöglichkeit gefunden haben, sollten Sie selbst im Internet recherchieren. Eine Auswahl weiterer Förderungsmöglichkeiten finden Sie unter folgendem Link:
http://www.mystipendium.de/?gclid=COLJrtn21ccCFUZAGwoddfEGtQ
Die ausländische Wohnheimverwaltung wird Ihnen dabei helfen, eine Wohnung bzw. ein Zimmer im Studentenwohnheim der koreanischen Universität zu beschaffen. Da jedoch Zimmer immer knapper werden, sollten Sie so früh wie möglich, also gleich nach dem Erhalt der Zusage, Kontakt mit der ausländischen Wohnheimverwaltung aufnehmen, um ein gutes und günstiges Zimmer zu erhalten, denn auch hier gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!
Viele Hochschulen und Universitäten, die internationale Partnerschaften mit anderen Hochschulen bzw. Universitäten pflegen, bieten sogenannte Buddy-Programme an. Diese Programme sollen internationalen Studenten helfen, sich schnell zurecht zu finden. Die Buddies sind koreanische Studenten, die den Auslandsstudierenden während deren Auslandssemester begleiten, Tipps geben und ihnen stets mit Rat und Tat zur Seite stehen. Daher ist es wichtig, möglichst früh Kontakt mit den zugeteilten Buddies aufzunehmen.
Der zugeteilte Buddy kann, da er einheimischer Student an der jeweiligen koreanischen Universität ist, so ziemlich jede Frage beantworten, wie z.B. folgende:
● Wo kann ich während des Auslandssemesters wohnen?
● Woher bekomme ich das Visum? Wie komme ich dahin?
● Wo sind die Vorlesungsräume?
● Wo befinden sich die wichtigsten Einrichtungen?
● Wo kann ich ein Konto eröffnen?
● Wo ist die Mensa?
● Wo ist die Bibliothek und wo finde ich dessen Öffnungszeiten?
● Wo finde ich die Büros der Professoren?
● Wie kann ich mich für die Prüfungen anmelden?
● Wo kann ich kopieren / drucken?
● Wo kann man ausgehen?
● Wie kann man die Freizeit gestalten?
● Wo finde ich den Stundenplan?
● Wo kann ich eine SIM-Karte kaufen?
● Welche Sehenswürdigkeiten gibt es in der Nähe?
● Wie komme ich dorthin?
● etc.
Es gibt nur eine sehr begrenzte Anzahl an Möglichkeiten, nach Südkorea zu reisen. Südkorea ist von Wasser umgeben und hat lediglich eine gemeinsame Grenze mit Nordkorea, eine Anreise mit dem Zug oder dem Auto ist somit nicht möglich. Es gibt Möglichkeiten, mit dem Schiff anzureisen, das ist jedoch nur mit einigen Umwegen möglich und dauert sehr lange. Als einziges Verkehrsmittel bleibt das Flugzeug. Hier ist es wichtig, die Flugtickets entweder möglichst früh oder Last-minute zu buchen, um Geld zu sparen. Die sichere Methode ist jedoch die Frühbuchung. Hier sollten nicht nur die Anbieter verglichen werden, sondern auch die „Wege“. Häufig ist es günstiger, zuerst nach Incheon zu fliegen und von dort aus zum Zielflughafen.
Der internationale Studentenausweis ist ein Nachweis des Studentenstatus, der weltweit anerkannt wird. Dieser Ausweis, auch ISIC (International Student Identity Card) genannt, wird von der ISIC Association, einer Non-Profit-Organisation, herausgegeben. Ab dem Ausstelldatum ist die ISIC für 1 Jahr gültig. Sie sollte also nicht zu früh beantragt werden, da sonst die Gefahr besteht, dass sie während dem Auslandsaufenthalt ausläuft. Neben der international anerkannten Ausweisfunktion hat der internationale Studentenausweis noch einen weiteren Vorteil: das mit der ISIC verbundene Rabattsystem, das weltweit ca. 42.000 Vergünstigungen gewährt. Wer einen internationalen Studentenausweis beantragen möchte, kann das auf zwei verschiedenen Wegen machen:
1. Weg: Es gibt die Möglichkeit einen Online-Antrag auf der Homepage der ISIC Association zu stellen.
2. Weg: Es gibt auch die Möglichkeit sich den Ausweis bei einer der in ganz Deutschland verteilten Ausgabestellen zu beantragen. Es gibt deutschlandweit mehr als 400 Ausgabestellen.
Des Weiteren kann der Antragsteller zwischen 4 verschiedenen Karten wählen:
ISIC (International Student Identity Card):
- relevant für Studenten
- Gebühr: 15 Euro
- Gültigkeit: 1 Jahr
- Berechtigte: Studenten, die eine staatliche oder private Hochschule mit einem Mindestaufenthalt von 6 Monaten und mind. 15 Wochenstunden besuchen
DKB-Student-Card:
- relevant für Studenten
- Gebühr: Keine
- Gültigkeit: bis zu 4 Jahre
- 2-in-1 Kreditkarte
- kostenfreies DKB-Cash Konto
- Mitglied im DKB-Club
IYTC (International Youth Travel Card):
- irrelevant für Studenten
- Gebühr: 15 Euro
- Gültigkeit: 1 Jahr
- Berechtigte: Jede Person, die nicht älter als 30 Jahre ist
ITIC (International Teacher Identity Card):
- irrelevant für Studenten
- Gebühr: 18 Euro
- Gültigkeit: 1 Jahr
- Berechtigte: Lehrende, die vollzeitlich bei einem anerkannten Bildungsinstitut beschäftigt sind (Mindeststundenzahl von 18 Stunden in der Woche über einen Mindestaufenthalt am Bildungsinstitut von 6 Monaten).
Für die Beantragung sind folgende Dokumente notwendig:
● Passfoto
● Immatrikulationsbescheinigung/Schülerausweis
● Lichtbildausweis (z.B. Führerschein, Kundenkarte des öffentlichen
Nachverkehrs, Schülerausweis, Krankenversicherungskarte,
Blutspenderausweis o.Ä.)
Achtung: Nicht erlaubt ist der Pass/Personalausweis!
Welche Angaben bei der Beantragung gemacht werden müssen sehen Sie anhand des folgenden Online-Antrages:
Quelle:
Rds Reisedienst Deutscher Studentenschaften
GmbH
Grindelallee 41
20146 Hamburg
Telefon: +49 (0)40 / 41 46 49 - 0
Telefax: +49 (0)040 / 41 46 49 - 44
Email: contact@isic.de
Webseite: www.isic.de
Ein internationaler Führerschein ist ein Dokument, das der Polizei eines anderen Landes (Nicht-EU-Staat bzw. Nicht-EWR-Staat) ermöglicht festzustellen, ob ein ausländischer Kraftfahrer die erforderliche Fahrerlaubnis hat, die er benötigt, um dieses Fahrzeug führen zu dürfen. Er kann bei der örtlich zuständigen Führerscheinstelle, also der Kreisverwaltungsbehörde, beantragt werden. Die Erstellung des internationalen Führerscheins dauert meist nur wenige Minuten. Er kann aber nur dann ausgestellt werden, wenn der Antragsteller bereits im Besitz eines EU-Kartenführerscheins ist. Sollte der Umtausch des alten Führerscheins (Ausstelldatum vor dem 01.01.1999) in einen EU-Kartenführerschein noch nicht erfolgt sein, ist dies für die Beantragung des internationalen Führerscheins noch zu erledigen. Bei der Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt:
● Aktuelles biometrisches Lichtbild
● gültiger EU-Kartenführerschein
● Unterlagen für Fahranfänger
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten
- Sehteststelle oder Zeugnis des Augenarztes (nicht älter als - 2 Jahre)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in
- lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder Schulung in
- Erster Hilfe
Quelle:
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
Odeonsplatz 3
80539 München
Telefon: +49 (0)89 12 22 20 (Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung)
Email: bayvws@stmi.bayern.de
Webseite:
https://www.verwaltungsservice.bayern.de
Für die Ausstellung des internationalen Führerscheins fallen etwa 40 Euro Kosten an. Ist ein EU-Kartenführerschein vorhanden, sinken die Kosten auf etwa 15 Euro.
Achtung: Der internationale Führerschein wird jedoch nur dann benötigt, wenn die Ziel-Universität für das Auslandssemester in einem Nicht-EU-Staat bzw. Nicht-EWR-Staat liegt, denn nach einer Richtlinie (EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG) müssen die EU-Staaten und EWR-Staaten alle bisher geltenden Führerschein-Dokumente akzeptieren. Untermauert wurde diese Richtlinie am 21.03.2000, als die EU-Kommission diesen Sachverhalt bestätigte.
Seit dem 01.01.2002 wird der internationale Führerschein in Südkorea anerkannt. Somit können Deutsche mit dem internationalen Führerschein in Verbindung mit dem regulären deutschen Führerschein in Korea einen PKW führen. Jedoch gilt dies nur für das erste Jahr nach der Einreise. Nach diesem Jahr muss der deutsche Führerschein in einen koreanischen Führerschein umgeschrieben werden.
Die deutsche Botschaft in Südkorea ist bei Problemen und Notfällen die wichtigste Anlaufstelle für deutsche Studenten, die ein Auslandssemester in Südkorea verbringen. Die wichtigsten Daten zur deutschen Botschaft in Südkorea sind hier aufgeführt:
Bezeichnung | Botschaft der Bundesrepublik Deutschland |
Leiter / Leiterin | Rolf Mafael, außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter |
Ort | 8. Etage, Seoul Square, 416, Hangang-daero, Jung-gu, Seoul |
Telefon | +82 2 748 41 14 |
Fax | +82 2 748 41 61 |
Postadresse | Embassy oft he Federal Republic of Germany, CPO Bpx 1289, Seoul 100-612, Republik Korea |
Amtsbezirk / Konsularbezirk | Republik Korea |
Email | info@seoul.diplo.de |
Website | http://www.seoul.diplo.de |
Sonstiges | Behördensprache im Gastland: Koreanisch |
Die Botschaft nimmt folgende Aufgaben wahr:
● Diplomatische Vertretung Deutschlands in Südkorea
● Übermittlung von Nachrichten zwischen den beiden Ländern
● Vorbereitung von Staatsverträgen und Staatsbesuchen
● Förderung von Kultur, Wirtschaft und Wissenschaft
● Bericht über politische, gesellschaftl. und wirtschaftl. Ereignisse
● Militärattaché: Zuständig für Kontakte zwischen den Streitkräften und für die Rüstungsgeschäfte
Eine ebenfalls wichtige Anlaufstelle ist das Konsulat:
Bezeichnung | Honorarkonsulin der Bundesrepublik Deutschland |
Leiter / Leiterin | Jung-Soon Kim, Honorarkonsulin |
Ort | Pusan German Building 8th floor, 24-2 bonzi, Daechangdong-1-ga, Jung-gu, Pusan City 600-101 |
Telefon | +82 51 441 41 12 |
Fax | +82 51 441 41 13 |
Postadresse | Honorary Consul of the Federal Republik of Germany, German Building 8th floor, 24-2 bonzi, Daechangdong-1-ga, Jung-gu, Pusan City 600-101, Republik Korea |
Amtsbezirk / Konsularbezirk | Metropolitan City Pusan, Metropolitan City Daegu, Stadt Pohang und Provinz Gyeongsangnam-do. Übergeordnete Auslandsvertretung: Botschaft Seoul |
Email | pusan@hk-diplo.de |
Zu den Aufgaben des Konsulats gehören:
● Vertretung der staatlichen Verwaltung Deutschlands in Südkorea
● Betreuung von in Südkorea lebenden Deutschen
● Ausstellung und Verlängerung von Pässen
● Meldung von Geburten, Todesfällen, Heiraten und Scheidungen
● Information der Deutschen über Sozialversicherung
● Hilfe bei finanziellen und anderen Notlagen
● Betreuung der Deutschen in koreanischen Gefängnissen
● Ausstellung von Einreisevisa für Deutsche und Information über Einreise- und Aufenthalts- sowie Arbeitsbedingungen
Nähere Informationen zur deutschen Botschaft in Südkorea finden Sie unter:
http://www.seoul.diplo.de
Tipp: Auf dieser Webseite haben alle Deutschen, die in Südkorea leben (wenn auch nur für kurze Zeit), die Möglichkeit, sich in die sogenannte Deutschenliste zur Krisenvorsorge eintragen zu lassen. Diese Eintragung ist zwar freiwillig, wird jedoch empfohlen, da somit die Botschaft in Krisen und sonstigen Ausnahmesituationen schnell mit den Deutschen Kontakt aufnehmen kann. Mit folgendem Link gelangen Sie zur Anmeldung:
http://www.seoul.diplo.de/Vertretung/seoul/de/05InfofuerDeutsche/Deutschenliste__Krisenvorsorge/__Deutschenliste__Krisenvorsorge__ub.html
Sprachführer sowie Reiseführer sind für Studenten, die ein Auslandssemester in Südkorea absolvieren, genauso wie für alle anderen Reisenden ratsam. Sie erleichtern das Zurechtfinden in einer fremden Gegend, Kultur und Sprache. Ich empfehle ergänzend zu diesem Ratgeber folgende Literatur:
Sprachführer:
● Korean Phrasebook & Dictionary (lonely Planet)
● Korean Phrasebook – Jonathan Hilts und Minkyoung Kim (lonely Planet)
● Kauderwelsch, Koreanisch Wort für Wort – Andreas Haubold und Dietrich Haubold
Reiseführer:
● Reise-Handbuch Südkorea – Joachim Rau (
DuMont Verlag)
● Südkorea – Klaus A. Dietsch (Treschler Verlag)
● Korea – Simon Richmond (lonely Planet)
Selbstverständlich sind jeweils nur ein Sprach- sowie ein Reiseführer notwendig.
Ein Notfallset ist ein absolutes Muss, um auf alle Eventualitäten gewappnet zu sein und bei Notfällen immer das Richtige zur Hand zu haben. Das Notfallset sollte aus folgenden Teilen bestehen:
- Reiseapotheke
- Erste-Hilfe-Set
Die Reiseapotheke sollte folgende Dinge enthalten:
● Sonnenschutzmittel
● Fieberthermometer
● Mittel gegen Übelkeit und Erbrechen
● Schmerzmittel
● Insektenschutzmittel
● Mittel gegen Reisekrankheit
● Mittel gegen Magen- und Darmprobleme
Tipp: Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden müssen, sollten in ausreichender Menge mitgenommen werden. Jedoch müssen hier die Einfuhrverbote für bestimmte Medikamente beachtet werden.
Dies ist nur eine allgemeine Empfehlung, lassen Sie sich bitte vor Reisebeginn von einer Apotheke oder Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt beraten.
Das Erste-Hilfe-Set sollte enthalten:
● Wund- und Rollenpflaster
● Verbandpäckchen
● Schere
● Pinzette
● Einmalhandschuhe
● Rettungsdecke
● Erste-Hilfe-Anleitung
● Wundkompressen
● Alkoholtupfer
Hier kann auch einfach ein Erste-Hilfe-Kasten für Kraftfahrzeuge verwendet werden.
Achtung: Bitte das Verfallsdatum beachten!
In der folgenden Aufstellung sind die wichtigsten Telefonnummern aufgelistet:
Institution | Telefonnummer |
Polizei | 112 |
Feuerwehr | 119 |
Medizinische Notfälle | 1339 |
Touristentelefon | 1330 |
Fundbüro | 182 |
Severance Hospital | +82-(0)2-2228-5800
+82-(0)2-392-3404 |
Samsung Medical Center | +82-(0)2-3410-0200
+82-(0)2-3410-0228 |
Asan Medical Center | +82-(0)2-3010-5001
+82-(0)2-3010-7941 |
Internationale Telefonauskunft | 00794 |
Internationale Telefonvermittlung | 00799 |
Nationale Telefonauskunft | + 114 |
Beschwerdezentrum für Touristen | 02 735 0101 |
Call Center Seoul | 02 120 |
Die Nummer des Touristentelefons ist eine der wichtigsten Nummern. Egal welchen Notfall, welche Beschwerden oder welche Fragen ein Ausländer in Südkorea hat, hier wird geholfen. Im Notfall können auch die Mitarbeiter des Touristentelefons die Polizei, Feuerwehr oder ähnliche Institutionen für Sie anrufen.
Ohne Internet ist man im Ausland verloren. Es wird nicht nur zur eigenen Recherche von koreanischen Vokabeln, Reisezielen und für den Kontakt mit der Heimat benötigt, in Südkorea haben auch Studenten Hausaufgaben, die sie bis zur nächsten Vorlesung erledigen müssen. Dafür ist ein funktionierendes Internet elementar. Zwar gibt es in vielen Studentenwohnungen Internet, man sollte sich jedoch nicht darauf verlassen. Zur Sicherheit sollte ein Surfstick erworben werden.
Tipp: Kaufen Sie den Surfstick vor der Abreise in Deutschland, da Sie hier nicht Gefahr laufen, in einen teuren Vertrag zu geraten. Des Weiteren sind die Anleitung sowie die Vertragsbedingungen auf Deutsch. Jedoch müssen Sie darauf achten, dass der in Deutschland gekaufte Surfstick auch ein UMTS Netz in Südkorea betreibt und die Netzabdeckung in Südkorea vorhanden ist. Ein Nachteil der in Deutschland gekauften Surfsticks ist jedoch, dass die Anbieter hohe Preise für das Surfen im Ausland verlangen.
Für den Aufenthalt in Südkorea wird kein Adapter für die Steckdosen benötigt, da die Standardspannung in Südkorea 220 Volt beträgt (wie in Deutschland). Die Steckdosen unterscheiden sich ebenfalls nicht zu denen in Deutschland.
Für die Umrechnung von Euro auf koreanische Won muss der jeweilige Umrechnungskurs beachtet werden, der sich täglich ändert. Für eine ungefähre Umrechnung können die folgenden Umrechnungstabellen verwendet werden (Stand: August 2015):
Umrechnungstabelle |
Won - Euro | Euro - Won |
Won | Euro | Euro | Won |
500 | 0,38 | 0,50 | 655,05 |
1.000 | 0,76 | 1 | 1.310,09 |
2.000 | 1,53 | 3 | 3.930,28 |
4.000 | 3,05 | 5 | 6.550,47 |
5.000 | 3,82 | 7 | 9.170,66 |
6.000 | 4,58 | 8 | 10.480,75 |
8.000 | 6,11 | 9 | 11.790,84 |
10.000 | 7,63 | 10 | 13.100,94 |
12.000 | 9,16 | 11 | 14.411,03 |
14.000 | 10,69 | 12 | 15.721,13 |
Quelle:
Bundesverband deutscher Banken e.V.
Burgstraße 28
10178 Berlin
Germany
Telefon: +49 30 1663-0
Fax: +49 30 1663-1399
Email: bankenverband@bdb.de
Webseite:
https://bankenverband.de
Es empfiehlt sich, möglichst viele Passbilder mit nach Südkorea zu nehmen, da diese für einige Ausweise benötigt werden:
● Koreanischer Studentenausweis
● Bibliotheksausweis
● Koreanischer Personalausweis
● Reisepass (falls verloren gegangen)
● Dormitory Card (gibt es nur bei wenigen Universitäten)
Jedoch gibt es auch in Südkorea viele Fotostudios, bei denen noch in Kürze Passbilder angefertigt werden können. Die Preise für professionelle Passbilder variieren stark und sind meist höher als in Deutschland. Daher sollte man sich bereits in Deutschland mit Passbildern reichlich versorgen.
Die Vorlesungsmaterialien sollten, soweit möglich, bereits in Deutschland besorgt werden, da sie in Deutschland häufig viel günstiger zu erwerben sind als in Südkorea. An einigen Universitäten in Südkorea werden die Kurse, die Auslandsstudenten belegen können, auf deren Homepage online gestellt mit detaillierten Informationen zu der jeweiligen Vorlesung. Diese Informationen enthalten in der Regel:
● Professor
● Inhalt der Vorlesung
● Sprache, in der die Vorlesung gehalten wird (i.d.R. Englisch)
● Zusammensetzung der Note
● Termin der Zwischenprüfung und Abschlussprüfung
● Credit-Points
● Vorlesungsmaterialien (Bücher)
● Zeit der Vorlesungen
● Ort der Vorlesungen
Die Gültigkeit der Ausweise sollte 2 Monate vor Reisebeginn kontrolliert werden, da es bei der Ausstellung eines neuen Reisepasses zu einer Wartezeit von drei bis vier Wochen kommen kann (der Reisepass wird von der Bundesdruckerei in Berlin erstellt). Zu prüfen ist somit das Auslaufdatum folgender Ausweise:
● Personalausweis
● Reisepass
Vor der Abreise sollten die Ausweise und die wichtigsten Dokumente kopiert und getrennt von den Originalen im Reisegepäck aufbewahrt werden. Sollte z.B. ein Ausweis verloren gehen oder gestohlen werden, fällt die Ersatzbeschaffung beim Konsulat oder bei der Botschaft mit den Kopien wesentlich leichter.
Von folgenden Ausweisen und Dokumenten sollten Kopien angefertigt werden:
● Personalausweis
● Reisepass
● Inländischer Studentenausweis
● Internationaler Studentenausweis
● Visum
● Flugticket
● Krankenkassenkarte
● Internationaler Führerschein
Gehen Sie sicher, dass Sie alle wichtigen Zahlungen vor Ihrer Abreise erledigt haben. Sollten Sie eine Zahlung vergessen, haben Sie keine Möglichkeit die Zahlungserinnerung, die Mahnung und eventuell die Ankündigung des Einschaltens eines Inkassobüros zu lesen. Dies kann nicht nur zu viel Ärger, sondern auch zu hohen Kosten führen (neben der eigentlichen Forderungen entstehen noch Mahngebühren etc.). Das kann und sollte vermieden werden. Zur Sicherheit sollten Sie den Nachlieferungsservice der Post in Anspruch nehmen, mit dem Sie Ihre Post für die Dauer des Auslandssemesters umleiten können. Leiten Sie Ihre Post jedoch nur zu Personen um, die vertrauenswürdig sind, am besten geeignet sind hier die Eltern oder Geschwister. Sollte dann eine Mahnung oder ein Schreiben von einem Inkassobüro gesendet werden, können diese Personen den Brief öffnen und die Zahlung kann auch während des Auslandsaufenthalts erfolgen. Ebenfalls wichtig ist, dass Sie die Semestergebühren der Universität in Südkorea rechtzeitig überweisen.
Auch wenn die ärztliche Versorgung in Südkorea in den größeren Städten wirklich gut ist und auch englischsprachige Ärzte vorhanden sind, ist es dennoch empfehlenswert noch vor der Abreise in Deutschland sich von einem deutschen Arzt durchchecken zu lassen sowie den Zahnarzt zu besuchen. Vor allem im medizinischen Bereich ist es grundsätzlich beruhigend, wenn man sich in seiner Muttersprache mit den Ärzten unterhalten kann. Durch den Komplett-Check in Deutschland können mögliche notwendige Behandlungen noch in Deutschland vor der Abreise nach Südkorea durchgeführt werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass die für die möglichen Behandlungen anfallenden Kosten hier in Deutschland leichter abgerechnet werden können. Besonders zu beachten sind die Impfungen. Im Folgenden finden Sie eine Aufstellung, welche Impfungen Pflicht sind, welche Impfungen einen leichten und welche einen starken Schutz garantieren:
Impfung | Pflicht | Leicht | Stark |
Masern | | Ja | Ja |
Tetanus (Wundstarrkrampf) | | Ja | Ja |
Diphterie | | Ja | Ja |
Pertussis (Keuchhusten) | | Ja | Ja |
FSME (Frühsommer Meningoenzephalitis) | | | Ja |
Gelbfieber | | | |
Cholera | | | |
Hepatitis A | | Ja | Ja |
Hepatitis B | | | Ja |
Meningokokken-Meningitis | | | |
Japanische Enzephalitis | | | Ja |
Tollwut | | | Ja |
Typhus | | | Ja |
Poliomyelitis (Kinderlähmung) | | | |
Pflicht: Es besteht keine Impfungs-Pflicht, jedoch sollte mindestens die Impfungs-Kombination „Leicht“ gewählt werden, um zumindest einen leichten Schutz gegen Infektionskrankheiten gewähren zu können.
Leicht: Diese Impfungs-Kombination bietet einen leichten Schutz gegen Infektionskrankheiten. Diese Impfungen werden von einigen Ärzten als Mindestschutz empfohlen. Sie sind geeignet bei Reisen nach westlichem Standard, für Personen, die sich überwiegend in Touristikzentren und Großstädten aufhalten und Essen in gehobenen Lokalen oder im Hotel bzw. in der Mensa bestellen, da hier die Ansteckungsgefahr für Infektionskrankheiten eher gering ist.
Tipp: Auch wenn zuvor keine Reisen geplant sind, kann es doch zu spontanen Tagesausflügen ins Landesinnere kommen. Daher sollte auf Nummer sichergegangen und die Impfungs-Kombination „Stark“ gewählt werden.
Stark: Dies ist die Impfungs-Kombination, die einen starken Schutz gibt. Diese Kombination ist vor allem für Personen wichtig, die auch durch das Landesinnere reisen möchten, die in einfachen Hotels oder Campingplätzen übernachten und engeren Kontakt mit den Bewohnern haben, da hier die Ansteckungsgefahr für Infektionskrankheiten besonders hoch ist.
Für diese Impfungen (vor allem für die Impfungs-Kombination „Stark“) fallen hohe Kosten an. Diese Kosten können unter Umständen aber von Ihrer Krankenkasse vollständig oder teilweise übernommen werden. Ob Sie mit einer Kostenerstattung rechnen können, hängt von der Krankenkasse ab. Es ist empfehlenswert, sich bei der Krankenkasse zuvor darüber zu informieren.
Auch ein Thema bei Aufenthalten auf dem asiatischen Kontinent ist die Krankheit Malaria. Diese wird von Steckmücken übertragen. Das Risiko, gestochen zu werden, ist besonders in den Abendstunden und nachts hoch, da diese Stechmücken nachtaktiv sind. Diese Stechmücken sind jedoch nur von Juni bis September an der innerkoreanischen Grenze zu finden. Das Risiko ist also eher als gering einzuschätzen. Dennoch sollten folgende Verhaltensregeln beachtet werden:
● Ziehen Sie abends und nachts lange Hosen und langärmliche Oberteile an
● Halten Sie sich in klimatisierten Räumen auf (Stechmücken meiden Kälte)
● Haben Sie immer Mückenschutzmittel griffbereit und besprühen Sie Ihre Haut damit
● Verwenden Sie Mückennetze
● Sollten Sie gestochen werden, suchen Sie umgehend einen Arzt auf
● Verwenden Sie vorbeugende Malariamittel, wenn Sie sich in gefährdeten Gebieten aufhalten
● Lassen Sie sich vor Reisebeginn von einem reisemedizinischen Spezialisten beraten
Diese Empfehlungen ersetzen in keiner Weise eine ärztliche Beratung, bitte lassen Sie sich zu diesen Themen von Ihrer Ärztin/ Ihrem Arzt beraten!
Diese Informationen stammen aus Gesprächen mit verschiedenen Ärzten sowie Tropenärzten.
Sollten bei Ihnen z.B. aufgrund eines Unfalls eine Blutübertragung (wegen hohem Blutverlust) notwendig sein, so ist es wichtig, dass die Blutgruppe des Spenders mit Ihrer Blutgruppe kompatibel ist, sich also mit Ihrer Blutgruppe verträgt. In der Regel werden Bluttransfusionen blutgruppengleich durchgeführt, um mögliche Risiken auszuschließen. Wenn Sie noch keinen Blutspenderausweis besitzen oder ihn nicht bei sich tragen, so muss nach Ihrem Unfall Ihr Blut zuerst bestimmt und die jeweils notwendige Blutkonserve beschafft werden. Dies kostet Zeit und kann im schlimmsten Fall über Leben oder Tod entscheiden. Sollten Sie also einen Blutspenderausweis besitzen, dann tragen Sie ihn immer bei sich und nehmen ihn auch nach Südkorea mit, da das Rhesussystem (System der Blutgruppen) weltweit gleich ist. Sollten Sie noch nie Blut gespendet haben, wird es höchste Zeit. Jede einzelne Blutspende kann Leben retten!
Genau wie der Blutspenderausweis, sollte auch der Organspendeausweis grundsätzlich immer bei sich getragen werden. Im schlimmsten Fall ist somit immer geregelt, was mit Ihren Organen nach Feststellung des Todes passiert. Dies garantiert nicht nur, dass Ihr Wille durchgesetzt wird, Sie nehmen damit auch Ihrer Familie und Ihren Angehörigen diese schwierige Frage ab. Dadurch nehmen Sie eine große Last von deren Schultern.
Auch wenn der Organspendeausweis in deutscher Sprache abgefasst ist, so wird er trotzdem im Notfall auch in Südkorea bei der Entscheidung berücksichtigt. Jedoch ist hier das spezielle Organtransplantationsgesetz in Südkorea zu berücksichtigen. Es ähnelt zwar in bestimmten Punkten dem deutschen Gesetz, es gibt jedoch auch Abweichungen. Der wichtigste Punkt ist folgender: Gemäß Art. 18 des Organtransplantationsgesetzes hat die Familie des Toten das letzte Wort. Auch wenn der Tote einer Organentnahme zugestimmt hat, kann die Familie bzw. die Angehörigen die Organentnahme dennoch verweigern. Im Folgenden finden Sie den angesprochenen Art. 18 des Organtransplantationsgesetzes in Korea, der dem § 9 des Transplantationsgesetzes in Deutschland ähnelt:
Art. 18: Zulässigkeit der Organentnahme
Die Entnahme von Organen einer lebenden Person ist nur zulässig, wenn die Person in die Entnahme eingewilligt hat. Die Entnahme von Organen bei Minderjährigen von nicht unter 16 Jahren und die Entnahme vom Knochenmark bei Minderjährigen von unter 16 Jahren ist nur zulässig, wenn sie und ihre Eltern in die Entnahme eingewilligt haben. Falls die minderjährige Person keine Eltern hat, soll der gesetzliche Vertreter der Minderjährigen berechtigt sein, in eine Organentnahme einzuwilligen. Die Entnahme von Organen bei Verstorbenen und Hirntoten ist nur zulässig, wenn Hirntote und Verstorbene zu Lebzeiten in die Entnahme eingewilligt haben und die Angehörigen der Explantation nicht ausdrücklich widersprochen haben. Die Angehörigen von Hirntoten und Verstorbenen in die Explantation der betreffenden Organe eingewilligt haben, falls diese zu Lebzeiten nicht darüber verfügt haben, ob sie ihre Organe zur Transplantation spenden wollen oder ob sie ihre Organe nicht zu einer Transplantation freigeben wollen. Falls der Organspender im Alter von unter 16 Jahren ist, sind lediglich die Eltern berechtigt, in eine Organentnahme einzuwilligen. Wer gemäß den obigen Absätzen 1 und 2 eingewilligt hat, kann jederzeit vor dem Beginn der chirurgischen Operation seine Einwilligung in die Organentnahme zurücknehmen. |
Für weitere Informationen über den Organspendeausweis können Sie folgende Webseite besuchen:
https://www.organspende-info.de
Ausländische Touristen und Geschäftsreisende benötigen für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kein Visum. Ausländische Personen, die in Südkorea arbeiten oder studieren wollen, benötigen jedoch ein Visum, unabhängig davon, wie lange der Aufenthalt dauert. Dieses erforderliche Visum kann entweder vor Reiseantritt in Deutschland beantragt werden oder auch bei dem sogenannten Immigration Office (koreanische Ausländerbehörde). Entscheiden Sie sich für die zweite Variante, so müssen Sie das Visum innerhalb von 90 Tagen nach Ihrer Einreise beantragen!
Studenten benötigen für das Auslandssemester in Südkorea das sogenannte Studiumvisum (D-2). Dies kann beim Koreanischen Konsulat beantragt werden.
Es gibt folgende Vertretungen:
Botschaft der Republik Korea in Berlin
- Konsularabteilung –
Stülerstr. 8/10
10787 Berlin
Amtsbezirke: Berlin, Brandenburg , Sachsen-Anhalt, Sachsen, Mecklenburg- Vorpommern, Thüringen
Telefon: +49+(0)30 - 260 65 434
Fax: +49+(0)30 - 260 65 54
Email: cons-ge@mofa.go.kr
Webseite:
http://deu.mofa.go.kr
Öffnungszeiten: Mo-Fr 9-12 Uhr und 14-17 Uhr
Bankverbindung
Empfänger: Botschaft der Republik Korea
Bank: Commerzbank Berlin
Konto Nr.: 266 076 905
BLZ: 100 400 00
Verwendungszweck: Ihr Name
Botschaft der Republik Korea (Außenstelle Bonn)
Mittelstr. 43
53175 Bonn
Amtsbezirke : Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Tel : +49+(0)228 - 943 790
Fax : +49+(0)0228 - 372 8436
E-Mail : admin-bn@mofa.go.kr
Webseite:
http://deu-bonn.mofa.go.kr
Öffnungszeiten : Mo-Fr 9-12 Uhr und 14-17 Uhr
Bankverbindung
Empfänger: Botschaft der Republik Korea, Außenstelle Bonn
Bank: Deutsche Bank
Konto Nr.: 059 119 802
BLZ: 380 700 59
Verwendungszweck: Ihr Name
Generalkonsulat der Republik Korea (Frankfurt a. M.)
Lyoner Str. 34
60528 Frankfurt a. M.
Amtsbezirke : Hessen, Baden-Württemberg, Bayern
Tel : +49+(0)69 - 956 75 2 24
Fax : +49+(0)69 - 5600 3986
E-Mail : gk-frankfurt@mofa.go.kr
Webseite:
http://deu-frankfurt.mofa.go.kr
Öffnungszeiten : Mo.- Fr. 9:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr
Bankverbindung
Empfänger: Koreanisches Generalkonsulat
Bank: Korea Exchange Bank in Frankfurt
Konto Nr.: 320 400 0405
BLZ: 524 104 00
Verwendungszweck: Ihr Name
Generalkonsulat der Republik Korea (Hamburg)
Kaiser-Wilhelm-Str. 9
20355 Hamburg
Amtsbezirke : Hamburg, Bremen , Niedersachsen, Schleswig- Holstein
Tel : +49+(0)40 - 650 677 614 / 615
Fax : +49+(0)40 - 650 677 631
E-Mail : gkhamburg@mofa.go.kr
Web.
http://deu-hamburg.mofa.go.kr
Öffnungszeiten: Mo-Fr 9-12:30 Uhr und 14-17 Uhr
Bankverbindung
Über die Zahlungsweise der Visumgebühr erkundigen Sie sich bitte direkt beim Generalkonsulat in Hamburg!
Für die Antragsstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
● Antragsformular (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
● Passbild (biometrisch)
● Reisepass im Original (auf Gültigkeit achten!)
● Zulassungsbescheid von der koreanischen Universität im Original (Certificate of Admission mit Unterschrift)
● Nachweis über die finanzielle Absicherung während des Aufenthaltes (z.B. durch Stipendiumzusage, Kontoauszüge, Bürgschaft der Eltern mit Kopie der Geburtsurkunde etc.)
● Visumgebühr (Achtung: es gibt Staaten, die von dieser Gebühr befreit sind, unter anderem Deutschland)
Achtung: Es besteht nicht die Möglichkeit, das Visum auf dem Postweg zu beantragen, Sie müssen persönlich beim zuständigen Konsulat erscheinen! Des Weiteren ist das Visum jeweils nur 90 Tage gültig, d.h. Sie müssen innerhalb von 90 Tagen nach Antragsstellung nach Südkorea einreisen (das ist jedoch unabhängig von der Aufenthaltsdauer!).
Sollten Sie ein Visum mit einer Gültigkeit von mehr als 90 Tagen Aufenthalt haben, müssen Sie sich innerhalb der ersten 90 Tage nach Einreise beim zuständigen regionalen Einwanderungsamt (Immigration Office) anmelden.
Die Möglichkeit, die koreanische Sprache zu lernen, gibt es an jeder Universität in Südkorea. Da das koreanische Alphabet (Hangeul) jedoch aus „Zeichen“ besteht, fällt es deutschen Studenten in der Regel schwer, die Sprache zu lernen. Daher ist es empfehlenswert, zumindest die Grundzüge (ein paar Buchstaben des Alphabets) bereits in Deutschland zu lernen. Außerdem ist es ratsam, ein paar Floskeln sowie die wichtigsten Sätze auf Koreanisch zu lernen, da an den koreanischen Universitäten zwar beinahe alle Personen englisch sprechen, in vielen Gegenden und Städten jedoch ausschließlich koreanisch gesprochen wird.
Auch wenn die Vorbereitungen in Deutschland bereits viel Mühe gekostet haben, müssen auch kurz nach der Ankunft in Südkorea noch einige Dinge erledigt werden.
In Südkorea angekommen, sollte umgehend die Uhrzeit auf dem Smartphone etc. umgestellt werden. Hier ist eine Aufstellung der Uhrzeiten wichtiger Städte, inklusive Seoul (Südkorea):
Stadt | Zeit |
Rio de Janeiro, S’ao Paulo | 13 | 16 | 19 | 22 | 1 | 4 | 7 | 11 |
New York, Montreal, Bogota, Toronto | 11 | 14 | 17 | 20 | 23 | 2 | 5 | 8 |
Chicago, Houston | 10 | 13 | 16 | 19 | 22 | 1 | 4 | 7 |
Vancouver, Seattle, San Francisco, Los Angeles | 8 | 1 | 14 | 17 | 20 | 23 | 2 | 5 |
Sydney, Melbourne | 2 | 5 | 8 | 11 | 14 | 17 | 20 | 23 |
Seoul, Tokyo | 1 | 4 | 7 | 10 | 13 | 16 | 19 | 22 |
Taipei, Manila, Hong Kong, Kuala Lumpur, Singapore | 24 | 3 | 6 | 9 | 12 | 15 | 18 | 21 |
Bangkok, Jakarta | 23 | 2 | 5 | 8 | 11 | 14 | 17 | 20 |
New Delhi, Calcutta | 22 | 1 | 4 | 7 | 10 | 13 | 16 | 19 |
Teheran, Kuwait, Jeddah | 19 | 22 | 1 | 4 | 7 | 10 | 13 | 16 |
Hamburg, Rom, Paris, Amsterdam | 17 | 20 | 23 | 2 | 5 | 8 | 11 | 14 |
London, Madrid | 16 | 19 | 22 | 1 | 4 | 7 | 10 | 13 |
Quelle:
http://www.zeitzonen.de/
Zusätzlich zum internationalen Studentenausweis können Sie bei einigen Universitäten in Südkorea noch einen koreanischen Studentenausweis der jeweiligen Universität beantragen. Dies ist manchmal sogar vorgeschrieben. Aber auch bei Universitäten, die einen koreanischen Studentenausweis nicht vorschreiben, ist dieser vorteilhaft, da der Studentenausweis nicht nur der Identifizierung dient, es ermöglicht auch viele Rabatte und Vergünstigungen z.B. in der Mensa, bei Verkehrsmittel, Museen, Theater oder anderen Einrichtungen. Außerdem dient er bei einigen Universitäten gleichzeitig als Bibliotheksausweis und ist daher dringend notwendig, um die Bibliothek betreten und Bücher ausleihen zu dürfen.
Sobald Sie in Südkorea angekommen sind, sollten Sie so schnell wie möglich den Mietvertrag für Ihre Wohnung (privat oder im Studentenwohnheim) unterschreiben, damit Sie eine feste Bleibe haben. Diesen Mietvertrag benötigen Sie auch für den Auslands-Bafög-Antrag (muss nachgereicht werden). Auch wenn der Vermieter vertrauenswürdig erscheint, sollten Sie den Vertrag dennoch gut durchlesen und eine Kopie in deutscher oder zumindest englischer Sprache anfordern. Informieren Sie sich auch darüber, welche Laufzeit der Vertrag hat und ob er automatisch nach dem Semester ausläuft oder ob Sie kündigen müssen.
Tipp: Sie können unter Umständen Ihre Wohnung in Deutschland während der Zeit Ihres Auslandssemesters untervermieten, damit Sie nicht mit den Mietkosten der nicht genutzten Wohnung belastet werden. Hierfür reicht ein Zeitmietvertrag für die Zeit Ihres Auslandaufenthalts aus. Im Untermietvertrag sollte auf jeden Fall der Hinweis enthalten sein, dass Ihre Wohnung wegen des Auslandsaufenthalts nur befristet untervermietet wird und Sie nach Ihrer Rückkehr die Mietsache (Wohnung) wieder selbst benötigen. Diesen Untermietvertrag schließen direkt Sie mit dem Untermieter. Es könnte sein, dass Ihr Vermieter einen Untermietzuschlag erhebt, diesen können Sie jedoch vertraglich an den Untermieter weitergeben. Dennoch sollten Sie das zuvor mit Ihrem Vermieter besprechen.
Wenn Sie in Südkorea angekommen sind, sollten Sie so schnell wie möglich noch die fehlenden Dokumente für die Beantragung des Auslands-Bafög nachreichen. Zu diesen Dokumenten können gehören:
● Mietbescheinigung / Mietvertrag (Certificate of tenancy)
● endgültige Einschreibebestätigung (Certificate of enrolment)
● evtl. noch weitere vom Auslandsamt geforderte Dokumente
Um in Südkorea Abhebungsgebühren zu entgehen, sollte ein ausländisches Konto eröffnet werden. Damit kann ohne Umstände mit der damit verbundenen Bankkarte Geld abgehoben werden. Das bietet Flexibilität. Doch für die Auswahl des richtigen Kreditinstituts sollte Zeit investiert werden. Folgende Fragen müssen geklärt werden:
1. Welche Kosten/Gebühren fallen bei Eröffnung des Kontos an?
2. Wo kann Geld abgehoben werden?
3. Ist die Bankkarte inklusive oder fallen dafür Kosten an?
4. Gibt es in der Nähe des Wohnortes eine Filiale, um im Notfall mit den Bankangestellten persönlich Kontakt aufnehmen zu können?
5. Gibt es eine Mindestlaufzeit für das Konto?
6. Wie schnell und wie einfach kann das Konto wieder aufgelöst werden?
Der Umtausch von Euro in die koreanische Währung Won ist grundsätzlich an folgenden Orten in Südkorea möglich:
● Flughafen
● Wechselstuben
● Banken
● Größere Hotels
Das Abheben von Geld an Geldautomaten ist mit den gängigen internationalen Kreditkarten möglich, hingegen das Abheben mit deutschen EC-Karten nur an sehr wenigen Bankautomaten.
Tipp: Lassen Sie Ihr Geld am Flughafen in Südkorea wechseln, die Kurse sind hier in der Regel viel günstiger als in Deutschland. Auch Wechselstuben bieten meist einen schlechteren Kurs als der Flughafen an.
Eine Monatskarte für die U-Bahn gibt es in Südkorea nicht. Jedoch können Sie eine Chipkarte erwerben, auf die Sie einen beliebigen Betrag in Won buchen können. Nach jeder Fahrt mit der U-Bahn wird der Betrag automatisch an den Schranken abgebucht. Sie müssen dafür die Karte nicht einmal aus Ihrer Tasche nehmen, es reicht, wenn sich der Chip in der Nähe der Sensoren befindet.
Mit dem Kauf einer ausländischen SIM-Karte können Sie eine Menge Geld für Telefonie, SMS und Datenabruf sparen, vor allem bei Nicht-EU-Ländern wie Südkorea. Sie können die ausländische SIM-Karte grundsätzlich entweder direkt in Südkorea in einem Mobilfunkshop erwerben oder bereits vor Reisebeginn über das Internet bestellen.
Achtung: Sie benötigen ein Smartphone, Tablet oder Surfstick ohne Netzsperre (SIM-Lock). Diese Zugangsbeschränkung für andere Netze können Sie bei den meisten Anbietern erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit freischalten lassen. Außerdem müssen Sie bei einigen Anbietern vor der Nutzung ein neues APN-Profil für die Datennutzung anlegen. Dies ist notwendig für die Interneteinstellungen. Sollten Sie einen deutschsprachigen oder zumindest englischsprachigen Verkäufer im Mobilfunkshop finden, können Sie auch Ihn darum bitten, die Einstellungen vorzunehmen.
Einige Universitäten haben Server, auf denen sich die gesamte Verwaltung des Studiums abspielt. Auf diesem Server kann sich der Auslandsstudent zu Vorlesungen und Prüfungen anmelden, erhält wichtige Informationen wie Terminänderungen und bekommt Zugang zu Lerninhalten, die auf diesem Server zur Verfügung gestellt werden (wie z.B. Skripte, Links, Artikel, E-Books etc.). Die Anmeldung sollte so schnell wie möglich erfolgen, da diese Verwaltung sowie die Lerninhalte elementar für das Auslandsstudium sind.
Selbstverständlich wünscht man sich, dass das Auslandssemester in Südkorea reibungslos verläuft. Sollte jedoch ein Notfall eintreten, ist es beruhigend zu wissen, an wen Sie sich wenden können.
Bei medizinischen Notfällen sind folgende Kliniken empfehlenswert, da hier internationale Abteilungen mit englischsprachigen Ärzten eingerichtet sind:
Soon Chun Hyang University Hospital
International Clinic
657, Hannam-dong, Yongsan-gu
Seoul 140-743
Tel.: 02-709-9158, 02-709-9058 |
Seoul St. Mary´s Hospital
International Health Care Center
222, Banpo-daero, Seocho-gu
Seoul 150-038
Tel.: 02-2258-5745
Fax: 02-2258-5752 |
Yonsei University Medical Center
Severance Hospital International Health Care Center
250, Seongsanno, Seodaemun-gu
Seoul 120-754
Tel.: 02-2228-5800, 02-392-3404
Notfallarzt (24 Std.): 010-9948-0983 |
Samsung Medical Center
Samsung Johns Hopkins International
Health Services 50, Ilwong-dong, Gangnam-gu
Seoul 135-230
Tel.: 02-3410-0200 |
Asan Medical Center (Seoul Chung Ang Hospital)
International Clinic
86, Asanbyengwon-gil, Songpa-gu
Seoul 138-736
Tel.: 02-3010-5001 |
Sollten Sie während Ihres Aufenthalts in Südkorea kurz vor Ihrer Abreise nach Deutschland Ihren Reisepass verlieren, kann Ihnen der Notfalldiensthabende der deutschen Botschaft in Südkorea einen Reiseausweis ausstellen, jedoch nur, wenn kein Zweifel an der Identität bzw. am Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit besteht.
Folgende Unterlagen werden für die kurzfristige Ausstellung des Reiseausweises benötigt:
● 2 aktuelle Passbilder
● Verlustprotokoll der koreanischen Polizei
● Gebühr von 29 Euro (zahlbar in Won; Achtung: Umrechnungskurs)
● Kopie des verlorenen Reisepasses
● Personalausweis im Original (gegebenenfalls auch als Kopie)
Grundsätzlich kann Geld am Bankautomaten mit einer Kreditkarte oder in großen Bankinstituten beschafft werden. In Notfällen können Ihnen jedoch Familienangehörige oder Freunde von Deutschland aus Geld über Western-Union Geld zukommen lassen. Dieses Verfahren wird durch die Industrial Bank of Korea (IBK) und die Kookmin Bank angeboten, deren Filialen in ganz Südkorea zu finden sind (detailliertere Informationen zu diesem Verfahren erhalten Sie auf:
http://www.westernunion.de).
Für sonstige Notfälle aller Art kann die Botschaft zu Rate gezogen werden.
Die Botschaft ist während den regulären Arbeitszeiten folgendermaßen erreichbar:
September - Juni | Mo - Do | 08.00 – 17.00 Uhr |
Fr | 08.00 – 17.00 Uhr |
Juni und August | Mo, Mi, Do | 08.00 – 16.00 Uhr |
Di | 08.00 – 16.30 Uhr |
Fr | 08.00 – 14.00 Uhr |
Die Botschaft ist jedoch auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten erreichbar (Bereitschaftsdienst):
Deutscher Mitarbeiter | +82-(0)10-5240-7124 |
Koreanischer Mitarbeiter | +82-(0)11-774-7124 |
(Mo – Fr bis 24.00 Uhr Sa, So u. feiertags von 8.00 – 24.00) |
© Christoph Bieramperl (2016)