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Das Verwaltungsverfahren in Südkorea





In Verwaltungsverfahren entscheidet das Gericht, ob eine Erfüllung oder Nichterfüllung von Verwaltungseinrichtungen (Behörden etc.) rechtswidrig ist und rechtliche Ansprüche nach öffentlichem Recht entstehen lässt.

Bei den meisten Verwaltungsverfahren geht es um Widerruf oder Nichtigkeitserklärung einer Anordnung (z.B. Steuererhebung, Entziehung der Fahrerlaubnis, Verweigerung der Zahlung der Unfallversicherung bei Arbeitsunfällen, Disziplinarmaßnahmen gegen Beamte, Entziehung der Gewerbeerlaubnis, etc.) oder um Entscheidungen von Verwaltungsbehörden.

In der Regel können sich Parteien direkt an das Gericht wenden, ohne vorherigen Rechtsbehelf bei der Verwaltungseinrichtung. Bei bestimmten Angelegenheiten (z.B. bei Steuererhebung, Entziehung der Fahrerlaubnis, etc.) ist die Erschöpfung der Verwaltungsrechtsbehelfe eine notwendige Voraussetzung, um Rechtsmittel beim Gericht einlegen zu können.

Über Streitigkeiten im Bereich des Verwaltungsrechts muss möglichst schnell entschieden werden, da diese rechtlichen Beziehungen häufig weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen.

Grundsätzlich sind Verwaltungsverfahren und Zivilverfahren in einigen Punkten ähnlich. Da jedoch im Verwaltungsverfahren das öffentliche Interesse eine größere Rolle spielt, ist die Notwendigkeit eines Vorgehens von Amts wegen im Verwaltungsverfahren höher als im Zivilverfahren. Daher kann das Gericht die Beweismittel von Amts wegen überprüfen.

In Verwaltungsrechtsfällen können, wie in anderen Rechtsgebieten, Rechtsmittel eingelegt werden. Der Fall wird somit erst an einem Obergericht neu verhandelt und kann dann bei erneuter Einlage von Rechtsmitteln bis zum Obersten Gericht gelangen.









© Christoph Bieramperl (2017)

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