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Rechte und Pflichten der Bürger in Südkorea




Würde, Streben nach Glück

Alle Bürger sollen sich sicher sein können, dass sie ein menschenwürdiges Leben mit Würde und ein Recht zum Streben nach Glück haben. Es soll die Pflicht des Staates sein, die grundlegenden und unantastbaren Menschenrechte eines jeden Bürgers zu garantieren. (The Constitution of the Republic of Korea (Oct. 29, 1987), Chapter 2, Article 10)



Gleichstellung

Alle Bürger sollen vor dem Gesetz gleich sein, es soll keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Religion oder des sozialen Status im politischen, wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Leben geben. Es soll keine Kaste in irgendeiner Form anerkannt oder jemals etabliert werden. Die Verleihung von Auszeichnungen und Ehrenabzeichen in jeglicher Form soll lediglich eine Anerkennung für die jeweilige ausgezeichnete Person darstellen und räumt dieser Person keinerlei Privilegien ein. (The Constitution of the Republic of Korea (Oct. 29, 1987), Chapter 2, Article 11)



Persönliche Freiheit, Persönliche Integrität

Alle Bürger sollen persönliche Freiheit genießen. Keine Person soll verhaftet, inhaftiert, durchsucht, ergriffen oder verhört werden, außer wenn es gesetzlich vorgesehen ist. Keine Person soll bestraft werden, unter vorbeugende Auflagen gesetzt werden oder unfreiwilliger Arbeit unterworfen werden, außer wenn es gesetzlich vorgesehen ist und nur durch gesetzmäßige Verfahren. Kein Bürger soll gefoltert oder dazu gezwungen werden, gegen sich selbst in einem Strafverfahren auszusagen. Von Richtern ausgestellte Haftbefehle sollen auf Anfrage des Staatsanwaltes in Fällen der Verhaftung, Inhaftierung, Beschlagnahme oder Durchsuchung vorgelegt werden. In Fällen, in denen ein Verdächtiger in einem Strafverfahren auf frischer Tat verhaftet wurde, oder wenn eine Person, die verdächtigt wird eine Tat begangen zu haben die mit einer Gefängnisstrafe von drei Jahren oder mehr bestraft wird, fliehen oder Beweise vernichten könnte, können Ermittlungsbehörden einen nachträglichen Haftbefehl erlassen. Jede Person, die verhaftet oder inhaftiert wird, soll das Recht auf unverzüglichen Rechtsbeistand haben. Wenn sich ein Angeklagter in einem Strafverfahren den Rechtsbeistand nicht mit eigenen Geldmitteln leisten kann, soll der Staat einen Pflichtverteidiger für den Angeklagten bereitstellen wie im Gesetz beschrieben. Es soll keine Person verhaftet oder inhaftiert werden ohne über die Gründe dafür und das Recht auf Rechtsbeistand informiert worden zu sein. Die Familie soll, wie im Gesetz festgelegt, über die Gründe und die Zeit sowie den Ort der Verhaftung oder Inhaftierung benachrichtigt werden. Jede Person, die verhaftet oder inhaftiert wird, soll das Recht haben, das Gericht aufzufordern die Gesetzmäßigkeit der Verhaftung oder Inhaftierung zu überprüfen. In einem Fall, in dem erachtet wird, dass das Geständnis gegen den Willen des Angeklagten aufgrund von Folter, Gewalt, Einschüchterung, übermäßig anhaltender Inhaftierung, Täuschung etc. erfolgte oder in Fällen, in der das Geständnis der einzige Beweis gegen den Angeklagten in einem formalen Verfahren ist, soll dieses Geständnis weder als Schuldbeweis anerkannt, noch soll der Angeklagte wegen derartiger Gründe bestraft werden. (The Constitution of the Republic of Korea (Oct. 29, 1987), Chapter 2, Article 12)



Keine Strafe ohne Gesetz, Doppelbestrafung, rückwirkendes Recht, Familienhaftung

Kein Bürger soll weder für eine Tat strafrechtlich verfolgt werden, die nach dem zur Zeit der Tat geltenden Gesetz keine Straftat darstellt, noch soll er doppelt bestraft werden. Die politischen Rechte der Bürger sollen nicht eingeschränkt werden und keiner Person sollen Eigentumsrechte entzogen werden durch rückwirkende Gesetzgebung. Kein Bürger soll nachteilige Behandlung erleiden aufgrund einer Tat, die er nicht selbst, sondern die ein Verwandter begangen hat. (The Constitution of the Republic of Korea (Oct. 29, 1987), Chapter 2, Article 13)



Aufenthalt, Bewegung

Alle Bürger sollen Aufenthaltsfreiheit und das Recht sich frei bewegen zu können genießen. (The Constitution of the Republic of Korea (Oct. 29, 1987), Chapter 2, Article 14)



Beruf

Alle Bürger sollen Berufsfreiheit genießen. (The Constitution of the Republic of Korea (Oct. 29, 1987), Chapter 2, Article 15)



Wohnsitz, Durchsuchung, Beschlagnahme

Alle Bürger sollen frei von Eingriffen in deren Wohnsitz sein. Im Falle einer Durchsuchung oder Beschlagnahme in einem Wohnsitz soll eine Ermächtigung, die von einem Richter ausgestellt wurde, auf Nachfrage des Staatsanwaltes vorgezeigt werden. (The Constitution of the Republic of Korea (Oct. 29, 1987), Chapter 2, Article 16)



Privatsphäre

Die Privatsphäre der Bürger soll nicht verletzt werden. (The Constitution of the Republic of Korea (Oct. 29, 1987), Chapter 2, Article 17)



Briefgeheimnis

Das Briefgeheimnis eines jeden Bürgers soll nicht verletzt werden. (The Constitution of the Republic of Korea (Oct. 29, 1987), Chapter 2, Article 18)



Gewissensfreiheit

Alle Bürger sollen Gewissensfreiheit genießen. (The Constitution of the Republic of Korea (Oct. 29, 1987), Chapter 2, Article 19)



Religion

Alle Bürger haben das Recht auf Religionsfreiheit. Es soll keine Staatsreligion anerkannt werden, Religion und Staat sollen getrennt sein. (The Constitution of the Republic of Korea (Oct. 29, 1987), Chapter 2, Article 20)



Rede, Presse, Versammlung und Vereinigung, Ehre, gute Sitten

Alle Bürger sollen Redefreiheit und Pressefreiheit sowie Versammlungsfreiheit und Vereinigungsfreiheit genießen. Die Genehmigung oder Zensur von Reden und der Presse, und die Genehmigung von Versammlungen und Vereinigungen sollen nicht anerkannt werden. Die Grundlagen für Nachrichtendienste und Rundfunkeinrichtungen sowie Angelegenheiten, die notwendig für die Sicherstellung von Funktionen von Zeitungen sind, sollen per Gesetz bestimmt werden. Sowohl Reden als auch die Presse sollen weder die Würde oder die Rechte von anderen Personen verletzen, noch sollen sie gute Sitten oder Sozialethik untergraben. Sollten Reden oder die Presse die Ehre oder Rechte von anderen Personen verletzen, könnten für den daraus entstandenen Schaden Ansprüche entstehen. (The Constitution of the Republic of Korea (Oct. 29, 1987), Chapter 2, Article 21)



Bildung, geistiges Eigentum

Alle Bürger sollen die Freiheit von Bildung und den Künsten genießen. Die Rechte von Autoren, Erfindern, Wissenschaftlern, Ingenieuren und Künstlern sollen gesetzlich geschützt werden. (The Constitution of the Republic of Korea (Oct. 29, 1987), Chapter 2, Article 22)



Eigentum, Gemeinwohl, Enteignung

Das Eigentumsrecht soll allen Bürgern garantiert werden, wobei dessen Inhalte und Grenzen gesetzlich festgelegt sein sollen. Die Ausübung von Eigentumsrechten soll mit dem Gemeinwohl übereinstimmen. Die Enteignung, Nutzung und Einschränkung von privatem Eigentum ist nur zulässig, wenn es für das Gemeinwohl unerlässlich ist und die Entschädigung hierfür soll durch das Gesetz geregelt werden, wobei in manchen Fällen lediglich Schadensersatz gezahlt werden soll. (The Constitution of the Republic of Korea (Oct. 29, 1987), Chapter 2, Article 23)



Wahlrecht

Alle Bürger sollen ein Wahlrecht unter den gesetzlichen Bedingungen haben. (The Constitution of the Republic of Korea (Oct. 29, 1987), Chapter 2, Article 24)



Recht auf ein öffentliches Amt

Alle Bürger sollen das Recht haben, ein öffentliches Amt unter den gesetzlichen Bedingungen zu bekleiden. (The Constitution of the Republic of Korea (Oct. 29, 1987), Chapter 2, Article 25)



Petition

Alle Bürger sollen das Recht haben, schriftliche Petitionen bei jeder staatlichen Behörde unter den gesetzlichen Bedingungen einzureichen. Der Staat soll dazu verpflichtet sein, alle diese Petitionen zu prüfen. (The Constitution of the Republic of Korea (Oct. 29, 1987), Chapter 2, Article 26)



Recht auf einen Prozess

Alle Bürger haben das Recht in der Verhandlung in Übereinstimmung mit dem Gesetz behandelt zu werden durch qualifizierte Richter. Bürger, die nicht aktiv im Militärdienst sind oder keine Angestellten von Streitkräften sind, sollen innerhalb des Territoriums von der Republik Korea nicht vor einem Kriegsgericht verhandelt werden, außer im Falle von Straftaten, die wie per Gesetz beschrieben wichtige geheime Militärinformationen, Wachen, Wachposten, schädliches Essen und Trinken, Kriegsgefangene, militärische Gegenstände und Einrichtungen involviert sind und im Falle der Ausrufung von außerordentlichem Kriegsrecht. Alle Bürger sollen das Recht auf ein schnelles Verfahren haben. Der Angeklagte soll das Recht auf eine öffentliche Verhandlung ohne Verzögerung solange es keine vertretbaren widersprechenden Gründe gibt. Der Angeklagte soll solange als unschuldig gelten bis er schuldig gesprochen wird. Ein Opfer einer Straftat soll berechtigt sein, während der Verfahren der Gerichtsverhandlung eine Aussage zu tätigen unter den gesetzlichen Bedingungen. (The Constitution of the Republic of Korea (Oct. 29, 1987), Chapter 2, Article 27)



Fälschliche Inhaftierung

In Fällen, in denen eine verdächtige oder angeklagte Person, die in Haft genommen wurde, nicht per Gesetz angeklagt wird oder von einem Gericht freigesprochen wird, hat diese Person lediglich einen Anspruch gegen den Staat auf Schadensersatz unter den gesetzlichen Bedingungen. (The Constitution of the Republic of Korea (Oct. 29, 1987), Chapter 2, Article 28)



Haftung des Staates und der Beamten

Wenn eine Person Schaden erleidet durch eine gesetzwidrige Handlung während der Erfüllung seiner Amtsgeschäfte, kann sie nur Entschädigung vom Staat oder der öffentlichen Organisation nach den gesetzlichen Bedingungen verlangen. In diesem Fall soll der zuständige Beamte nicht frei von Haftung sein. Wenn eine Person im aktiven Militärdient oder ein Angestellter der Streitkräfte, ein Polizeibeamter oder andere im Gesetz beschriebenen Personen Schaden erleidet in Verbindung mit der Erfüllung der Amtsgeschäfte, Kampfhandlungen, Ausbildung etc., soll er keinen Anspruch gegen den Staat oder einer öffentlichen Einrichtung aufgrund von rechtswidrigen Handlungen im Zuge der Amtsgeschäfte haben, sondern soll nur Anspruch auf Entschädigung, wie im Gesetz beschrieben, haben. (The Constitution of the Republic of Korea (Oct. 29, 1987), Chapter 2, Article 29)



Opfer

Bürger, die körperlichen Schaden oder den Tod erleiden aufgrund einer Straftat eines anderen kann vom Staat nach gesetzlichen Bedingungen Hilfe erhalten. (The Constitution of the Republic of Korea (Oct. 29, 1987), Chapter 2, Article 30)



Bildung

Alle Bürger sollen das gleiche Recht haben eine Bildung zu erhalten, die ihren Fähigkeiten entspricht. Alle Bürger, die zu unterstützende Kinder haben, sind zumindest für deren Bildung im frühen Stadium sowie für weitere Bildung gemäß den gesetzlichen Vorgaben verantwortlich. Die verpflichtende Bildung soll kostenlos sein. Die Unabhängigkeit, Professionalität und politische Unbefangenheit der Bildung sowie die Unabhängigkeit von höheren Bildungsinstitutionen sollen unter den gesetzlichen Bedingungen garantiert werden. Der Staat soll lebenslange Bildung fördern. Grundlegende Angelegenheiten bezüglich des Bildungssystems, inklusive der Schulbildung und der lebenslangen Bildung, Verwaltung, Finanzierung und Lehrerstatus sollen per Gesetz festgelegt werden. (The Constitution of the Republic of Korea (Oct. 29, 1987), Chapter 2, Article 31)



Arbeit

Alle Bürger sollen das Recht haben zu arbeiten. Der Staat soll darum bemüht sein, Beschäftigung von Arbeitern zu fördern und optimale Löhne durch soziale und wirtschaftliche Instrumente zu garantieren sowie ein Mindestlohnsystem unter den gesetzlichen Bedingungen in Kraft zu setzen. Alle Bürger sollen die Pflicht haben zu arbeiten. Der Staat soll per Gesetz den Umfang und die Bedingungen dieser Pflicht beschreiben in Übereinstimmung mit den demokratischen Grundsätzen. Bei den Arbeitsbedingungen sollen per Gesetz Vorgaben festgelegt werden in einer derartigen Art und Weise, dass die Menschenwürde garantiert wird. Besonderer Schutz soll den arbeitenden Frauen zuteilwerden und sie sollen keiner ungerechten Diskriminierung in Bezug auf Beschäftigung, Löhne und Arbeitsbedingungen ausgesetzt sein. Besonderer Schutz soll den arbeitenden Kindern und Jugendlichen zuteilwerden. Die Möglichkeit zu arbeiten soll unter den gesetzlichen Bedingungen bevorzugt Personen eingeräumt werden, die einen ausgezeichneten Dienst beim Staat geleistet haben, verwundeten Veteranen und Polizeibeamten sowie den hinterbliebenen Familienmitgliedern von Soldaten und Polizeibeamten, die im Einsatz getötet wurden. (The Constitution of the Republic of Korea (Oct. 29, 1987), Chapter 2, Article 32)



Gewerkschaften

Angestellte können sich unabhängig vereinigen, gemeinschaftlich verhandeln und agieren, um ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern. Es sollen nur die Beamten das Recht haben sich zu vereinigen, gemeinschaftlich zu verhandeln und gemeinschaftlich zu handeln, die per Gesetz ernannt werden. Das Recht gemeinschaftlich zu handeln kann bei Angestellten, die in wichtigen Verteidigungsgüterindustrien arbeiten, unter den gesetzlichen Bedingungen entweder eingeschränkt oder untersagt werden. (The Constitution of the Republic of Korea (Oct. 29, 1987), Chapter 2, Article 33)



Fürsorge

Alle Bürger haben das Recht auf ein menschenwürdiges Leben. Der Staat soll verpflichtet sein, sich darum zu bemühen, soziale Sicherheit und Fürsorge zu fördern. Der Staat soll darum bemüht sein, die Fürsorge und Rechte der Frauen zu fördern. Der Staat hat die Pflicht, Strategien zur Verbesserung der Fürsorge von älteren Bürgern und der Jugend umzusetzen. Bürger, die aufgrund einer physischen Behinderung, Erkrankung, fortschreitenden Alters oder anderen Gründen nicht dazu in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt zu verdienen, sollen durch den Staat nach gesetzlichen Bedingungen geschützt werden. Der Staat soll darum bemüht sein, Katastrophen zu verhindern und die Bürger vor den Schäden, die durch die Katastrophen entstehen, zu schützen. (The Constitution of the Republic of Korea (Oct. 29, 1987), Chapter 2, Article 34)



Umwelt, Wohnen

Alle Bürger sollen das Recht auf eine gesunde und angenehme Umwelt haben. Der Staat und die Bürger sollen darum bemüht sein, die Umwelt zu schützen. Der Staat soll darum bemüht sein, angenehmes Wohnen für alle Bürger durch Wohnungsentwicklungspolitik sicherzustellen. (The Constitution of the Republic of Korea (Oct. 29, 1987), Chapter 2, Article 35)



Heirat, Familie, Mütter, Gesundheit

Die Heirat und das Familienleben sollen auf die Basis von Würde und Gleichstellung von Geschlechtern bauen und diese Werte aufrechterhalten, und der Staat soll alles dafür tun, dass dieses Ziel erreicht wird. Der Staat soll darum bemüht sein, Mütter zu schützen. Der Staat soll die Gesundheit der Bürger schützen. (The Constitution of the Republic of Korea (Oct. 29, 1987), Chapter 2, Article 36)



Einschränkung von Freiheiten und Rechten, Keine Rechtsverletzung von grundlegenden Rechten

Freiheiten und Rechte der Bürger sollen nicht vernachlässigt werden, nur weil sie nicht in der Verfassung aufgeführt werden. Die Freiheiten und Rechte der Bürger können eingeschränkt werden, wenn dies für die nationale Sicherheit, die Bewahrung von Recht und Ordnung, oder für das Gemeinwohl notwendig ist. (The Constitution of the Republic of Korea (Oct. 29, 1987), Chapter 2, Article 37)



Steuerpflicht

Alle Bürger haben die Pflicht Steuern nach den gesetzlichen Vorgaben zu zahlen. (The Constitution of the Republic of Korea (Oct. 29, 1987), Chapter 2, Article 38)



Pflicht zum Militärdienst

Alle Bürger haben die Pflicht, das Land zu verteidigen unter den gesetzlichen Bedingungen. Kein Bürger soll bei der Erfüllung dieser Pflicht zum Militärdienst nachteilig behandelt werden. (The Constitution of the Republic of Korea (Oct. 29, 1987), Chapter 2, Article 39)







© Christoph Bieramperl (2016)

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