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Das Patentverfahren in Südkorea





In Patentverfahren entscheidet das Gericht, ob die Entscheidung des Tribunals für geistiges Eigentum im Hinblick auf Patentrechte, Gebrauchsmuster, Design oder Handelsmarken rechtswidrig ist und widerrufen werden soll. Das Tribunal für geistiges Eigentum entscheidet, ob ein Antrag für die Eintragung eines Patents gesetzmäßig ist oder abgelehnt wird. Gegen diese Entscheidung können die Parteien vorgehen, wenn sie mit der Entscheidung unzufrieden sind. Dies muss jedoch beim Patentgericht innerhalb von 30 Tagen nach der Entscheidung des Tribunals für geistiges Eigentum beantragt werden. Gemäß dem Prinzip der Gewaltenteilung kann das Patengericht lediglich die Entscheidung des Tribunals für geistiges Eigentum widerrufen und somit weder einen Patentantrag für eine Erfindung genehmigen, noch ein Patentrecht für nichtig erklären.

In der Republik Korea besitzt das Patentgericht die ausschließliche Zuständigkeit für Patentangelegenheiten. Im vorherrschenden Drei-Ebenen-System (Bezirksgerichte, Obergerichte und Oberstes Gericht) ist das Patentgericht auf der Ebene der Obergerichte einzuordnen und ist für das komplette Land zuständig. Am Patentgericht werden die Fälle von einer Jury, die aus drei Richtern besteht, gehört. Die Verfahren laufen ähnlich wie in Zivilprozessen ab. Da ein Patentfall einem Verwaltungsfall ähnelt, kann das Gericht Beweismittel von Amts wegen überprüfen, wenn es notwendig erscheint.

Die Parteien dürfen vor dem Patentgericht nicht nur von Rechtsanwälten, sondern auch von Patentanwälten vertreten werden. Bei Angelegenheiten bezüglich des Patentrechts oder Gebrauchsmusterrechts werden in der Regel Voruntersuchungen eingeleitet. In diesem Rahmen können bereits Beweise gesammelt und die Parteien befragt werden. Da es sich hier häufig um sehr technische Angelegenheiten handelt, gibt es technische Prüfer am Patentgericht, die die Richter unterstützen. Diese technischen Prüfer besitzen tiefes Spezialwissen in den Bereichen Chemie, Mechanik, Maschinenbau, Elektrotechnik etc. Bei besonders komplizierten Angelegenheiten hält das Patentgericht Sitzungen ab, in denen Experten oder die Parteien selbst die Patente oder Gebrauchsmuster mit Zeichnungen, visuellen Darstellungen und Präsentationen erklären.

Da es lediglich ein Patentgericht in der Republik Korea gibt, und somit kein Obergericht für Patentgerichte existiert, gelangt der Fall bei Einlage von Rechtsmitteln durch eine Partei direkt beim Obersten Gericht.

In der Republik Korea wird ein elektronisches Patentgericht angestrebt. Das bedeutet, dass zum einen das Patentgericht mit diversen elektronischen Hilfsmitteln ausgestattet werden soll, zum anderen, dass Verfahren auch z.B. über Telekonferenzen abgehalten werden sollen. Dies ist notwendig, da es in der Republik Korea lediglich ein Patentgericht gibt und dies häufig zu logistischen Problemen (sowohl auf der Seite des Gerichts, als auch auf der Seite der Verfahrensbeteiligten) führt.







© Christoph Bieramperl (2017)

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