Das Kartellrecht in Südkorea
Bei Kartellen handelt es sich um Zusammenschlüsse von Unternehmen eines gleichen Wirtschaftszweiges, die so ihre Macht bündeln und z.B. durch Preisabsprachen versuchen Konkurrenten auszuschalten und den Gewinn zu erhöhen, wodurch sie den Wettbewerb verzerren. Kartelle beschränken den Wettbewerb und haben daher (in der Regel) negativen Einfluss auf das Wirtschaftsgeschehen.
Das Kartellrecht stellt die rechtlichen Bestimmungen und Vorschriften dar, die die Bildung von wirtschaftlichen Kartellen betreffen. Es soll Kartelle verbieten bzw. bekämpfen, marktbeherrschende und marktstarke Unternehmen kontrollieren und beaufsichtigen, damit diese ihre Macht nicht missbrauchen, sowie Zusammenschlüsse von Unternehmen kontrollieren. Es soll Machtkonzentration im Wirtschaftsbereich sowie Monopolstellungen verhindern und somit zu Chancengleichheit führen.
Während früher Kartelle, Syndikate und Trusts häufig zu finden waren, wird heute national sowie international stark dagegen vorgegangen. Das Kartellrecht wird stetig weiterentwickelt, Gesetzeslücken werden geschlossen und das nationale Kartellrecht der einzelnen Länder nähern sich gegenseitig stetig an.
Das Kartellrecht in Südkorea ist sehr streng gehalten und wird durch die zuständigen Behörden hart durchgesetzt. So wurden in den letzten Jahren großen Unternehmen wie z.B. Bosch, Continental, Intel etc. Geldstrafen in Millionenhöhe auferlegt.
Südkorea arbeitet mit den für kartellrechtlichen Fragen zuständigen Behörden in den USA und Europa zusammen, um v.a. gegen Preisabsprachen auch länderübergreifend vorzugehen.
Die für das Kartellrecht zuständige Behörde nennt sich „Korean Fair Trade Commission (KFTC)“. In Südkorea gibt es nicht „das Kartellgesetz“. Das Kartellrecht besteht vielmehr aus vielen einzelnen Gesetzen, die alle möglichen Ausprägungen und Entstehungsursachen von Kartellen betreffen und erfassen. Hier ein paar Beispiele für kartellrechtliche Gesetze:
• Monopoly Regulation and Fair Trade Act
• Act on the Investigation of Unfair International Trade Practices and Remedy against Injury to Industry
• Unfair Competition Prevention and Trade Secret Protection Act
• Regulation of Adhesion Contracts Act
• Fair Labeling and Advertising Act
• Fair Franchise Transaction Act
Etc.
Nach dem südkoreanischen Kartellrecht liegt eine marktbeherrschende Stellung bei einem Unternehmen dann vor, wenn dessen Marktanteil mindestens 50 % beträgt. Eine marktbeherrschende Stellung liegt auch dann vor, wenn drei Unternehmen zusammen mindestens 75 % Marktanteil besitzen. Eine kartellrechtliche Prüfung von Unternehmenszusammenschlüssen ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn folgende Tatbestände kumulativ vorliegen:
• Unternehmen A: Aktiva oder Umsatz = mindestens 200 Milliarden KRW
• Unternehmen B: Aktiva oder Umsatz = mindestens 20 Milliarden KRW
Diese Prüfung erfolgt durch die bereits angesprochene Korean Fair Trade Commission. Sie muss entscheiden, ob ein Kartell vorliegt und inwiefern Gegenmaßnahmen eingeleitet werden müssen.
Spezielle Regelungen gelten für Branchen wie Telekommunikation und Banken, da hier bereits zur Gründung und für Zusammenschlüsse Genehmigungen erforderlich sind. Hier findet also sozusagen eine Vorprüfung statt. Dennoch werden auch diese Branchen stark überwacht.
Die Korean Fair Trade Commission ist nicht nur für kartellrechtliche Fragen, sondern auch für andere wettbewerbsrechtliche Fragen wie die Ausgestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Vertragsgestaltung zuständig. Sie hat also im zusammenfassend für einen fairen Wettbewerb (fair trade) zu sorgen.
© Christoph Bieramperl (2016)