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Revision history for RegulierungsPeriode


Revision [15033]

Last edited on 2012-05-15 15:16:04 by marr
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Revision [15032]

Edited on 2012-05-15 15:14:45 by marr
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Revision [15031]

Edited on 2012-05-15 15:03:02 by marr
Additions:
Eine Regulierungsperiode ist eine vorgegebene Zeitspanne, in der die Erlösobergrenzen für Netzbetreiber für mehrere Jahre vorgegeben werden. Die Erlösobergrenze eines Unternehmens, die ein Betreiber mit den Erlösen aus Netzentgelten und sonstigen Erlösen decken darf, wird vor Beginn der Regulierungsperioden für jedes Jahr der kommenden Regulierungsperiode ermittelt, wobei eine Regulierungsperiode gemäß {{du przepis="§ 3 II ARegV"}} 5 Jahre dauert.
Die erste Regulierungsperiode beginnt am 01.01.2009. Nach {{du przepis="§ 3 I ARegV"}} beginnen die nachfolgenden Regulierungsperioden stets am 01. Januar des folgenden Kalenderjahres nach Ablauf der letzten Regulierungsperiode.
Deletions:
Eine Regulierungsperiode ist eine vorgegebene Zeitspanne, in der die Erlösobergrenzen für Netzbetreiber für mehrere Jahre vorgegeben werden. Die Erlösobergrenze eines Unternehmens, die ein Betreiber mit den Erlösen aus Netzentgelten und sonstigen Erlösen decken darf, wird vor Beginn der Regulierungsperioden für jedes Jahr der kommenden Regulierungsperiode ermittelt, wobei eine Regulierungsperiode gemäß § 3 II ARegV 5 Jahre dauert.
Die erste Regulierungsperiode beginnt am 01.01.2009. Nach § 3 I ARegV beginnen die nachfolgenden Regulierungsperioden stets am 01. Januar des folgenden Kalenderjahres nach Ablauf der letzten Regulierungsperiode.


Revision [15030]

Edited on 2012-05-15 15:01:26 by marr
Additions:
Eine Regulierungsperiode ist eine vorgegebene Zeitspanne, in der die Erlösobergrenzen für Netzbetreiber für mehrere Jahre vorgegeben werden. Die Erlösobergrenze eines Unternehmens, die ein Betreiber mit den Erlösen aus Netzentgelten und sonstigen Erlösen decken darf, wird vor Beginn der Regulierungsperioden für jedes Jahr der kommenden Regulierungsperiode ermittelt, wobei eine Regulierungsperiode gemäß § 3 II ARegV 5 Jahre dauert.
Die erste Regulierungsperiode beginnt am 01.01.2009. Nach § 3 I ARegV beginnen die nachfolgenden Regulierungsperioden stets am 01. Januar des folgenden Kalenderjahres nach Ablauf der letzten Regulierungsperiode.
Deletions:
Eine Regulierungsperiode ist eine vorgegebene Zeitspanne, in der die Erlösobergrenzen für Netzbetreiber für mehrere Jahre vorgegeben werden. Die Erlösobergrenze eines Unternehmens, die ein Betreiber mit den Erlösen aus Netzentgelten und sonstigen Erlösen decken darf, wird vor Beginn der Regulierungsperioden für jedes Jahr der kommenden Regulierungsperiode ermittelt, wobei eine Regulierungsperiode gemäß § 3 Abs.2 ARegV 5 Jahre dauert.
Die erste Regulierungsperiode beginnt am 01.01.2009. Die nachfolgenden Regulierungsperioden beginnen stets am 01. Januar des folgenden Kalenderjahres nach Ablauf der letzten Regulierungsperiode.


Revision [15029]

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