Revision history for Rechtsstaatsprinzip
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Das Rechtsstaatsprinzip ist eines der grundlegenden Grundsätze des Grundgesetzes und zugleich eines der für die Praxis am meisten relevanten. Im Einzelnen ist das Rechtsstaatsprinzip auf folgenden Problemfeldern relevant:
- Gewaltenteilung und Kompetenzverteilung zwischen einzelnen Staatsorganen
- Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes
- Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
- Rechtssicherheit, insbesondere Vertrauensschutz und Rückwirkungsverbot
- Übermaßverbot (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit)
- Justiz und Gewährung von Rechtsschutz
Vgl. dazu auch den Fall über die [[Fall2OeRJH Bindung der Minister an das Gesetz]], der sich auf die Frage der Gewaltenteilung und insbesondere der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung bezieht.
- Gewaltenteilung und Kompetenzverteilung zwischen einzelnen Staatsorganen
- Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes
- Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
- Rechtssicherheit, insbesondere Vertrauensschutz und Rückwirkungsverbot
- Übermaßverbot (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit)
- Justiz und Gewährung von Rechtsschutz
Vgl. dazu auch den Fall über die [[Fall2OeRJH Bindung der Minister an das Gesetz]], der sich auf die Frage der Gewaltenteilung und insbesondere der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung bezieht.