ich war hier: Rechtsstaatsprinzip

Revision history for Rechtsstaatsprinzip


Revision [6059]

Last edited on 2010-04-11 18:31:14 by WojciechLisiewicz
Additions:
Das Rechtsstaatsprinzip ist eines der grundlegenden Grundsätze des Grundgesetzes und zugleich eines der für die Praxis am meisten relevanten. Im Einzelnen ist das Rechtsstaatsprinzip auf folgenden Problemfeldern relevant:
- Gewaltenteilung und Kompetenzverteilung zwischen einzelnen Staatsorganen
- Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes
- Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
- Rechtssicherheit, insbesondere Vertrauensschutz und Rückwirkungsverbot
- Übermaßverbot (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit)
- Justiz und Gewährung von Rechtsschutz
Vgl. dazu auch den Fall über die [[Fall2OeRJH Bindung der Minister an das Gesetz]], der sich auf die Frage der Gewaltenteilung und insbesondere der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung bezieht.
Deletions:
vgl. auch den Fall über die [[Fall2OeRJH Bindung der Minister an das Gesetz]]


Revision [6056]

The oldest known version of this page was created on 2010-04-11 18:15:57 by WojciechLisiewicz
Valid XHTML :: Valid CSS: :: Powered by WikkaWiki