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Dies ist eine alte Version von ProbeklausurWIPR1GeplatzterDrohnendeal erstellt von WojciechLisiewicz am 2023-01-10 15:34:24.
Fallbeispiel WIPR 1
geplatzter Deal über eine Drohne
Sachverhalt
Der 15-jährige M möchte eine professionelle Drohne haben und die Gegend des Eltern- hauses mit einer 4K-Kamera erkunden. Bis jetzt bastelt er an verschiedenen Flugobjekten, mit denen er mit Einverständnis der Eltern im Garten spielt. Die Eltern gehen davon aus, dass M dabei etwas lernt und im Übrigen das Hobby harmlos sei. Für den Kauf von Ersatzteilen seiner Helikopter-Flugmodelle und Spielzeug-Drohnen geben sie dem M regelmäßig etwas Geld.Dabei spart M das meiste Geld, so dass er irgendwann über 1.200,- EUR verfügt. Eines Tages liest er auf der Webseite des örtlich ansässigen Modellbaugeschäftes des A, dass dieser ein gebrauchtes Exemplar des erträumten Modells einer Drohne für nur 1.700,- EUR zu verkaufen hat. Da M zum bald anstehenden 16. Geburtstag sowie zu Weihnach- ten noch bis zu 400,- EUR „ernten“ will, könnte er sich die Drohne praktisch leisten.
M kontaktiert A und fragt per E-Mail am 1. 12., ob ein Preis von 1.600,- EUR für den A auch in Ordnung wäre. A schreibt dem M am 4. 12. per E-Mail zurück, dass er noch andere Interessenten hätte, aber wenn M schnell sei, wäre der Preis von 1.600,- EUR „i. O.“. Er müsste ihm aber bis 10. 12. zusagen. Am 10. 12. schreibt M wieder, dass er einverstanden sei und spätestens am 12. 12. bei A vorbeischauen wolle.
Die Nachricht bleibt auf dem Server des M hängen und wird A erst am 11. 12. abends zugestellt. A sieht dies, aber da seine anderen Interessenten abspringen, ist er bereit, dem M die Drohne dennoch abzugeben.
Als M den A mit 1.200,- EUR in der Tasche besucht und die starken Gebrauchsspuren der Drohne sieht, will er sie nicht mehr. Er denkt, wenn er dem A sagt, dass er vorerst nur 1.200,- EUR habe, würde A ihn in Ruhe lassen. Darauf hin wird A wütend und fragt den M, wie er sich das vorstelle, wenn sich jemand an verbindliche Verträge nicht halte. Er nimmt die 1.200,- EUR und übergibt die Drohne dem M. Er verlangt, dass M bis 31. 12. das restliche Geld bringt.
A macht mit der Drohne über Weihnachten einige Testflüge und findet an ihr doch Gefallen. Deshalb sammelt er die Geburtstags- und Weihnachtsgeschenke und bringt dem A am 27. 12. die noch ausstehenden 400,- EUR. Allerdings erfahren die Eltern des M am 29. 12. vom Kauf und finden es nicht richtig. Sie verlangen von A Rückzahlung des Geldes.
Zurecht? Welche Ansprüche hat A?
Ansprüche M gegen A
M gegen A auf Rückzahlung des Kaufpreises i. H. v. 1.600,- EUR gem. § 812 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. BGB.M könnte gem. § 812 I 1, 1. Alt. BGB gegen A einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises i. H. v. 1.600,- EUR haben. Dies ist dann der Fall, wenn M den Anspruch erworben, diesen nicht verloren hat und der Anspruch auch durchsetzbar ist.
A. Anspruchserwerb / Anspruch erworben
Der Anspruch könnte erworben sein. Dies ist dann der Fall, wenn A etwas durch eine Leistung erlangt hat und dafür kein Rechtsgrund vorlag.
1. etwas erlangt
A könnte etwas erlangt haben. A hat von M am 12. 12. 1.200,- EUR und am 27. 12. weitere 400,- EUR erhalten. Diese Zahlungen sind ein "etwas" im Sinne der Vorschrift.
A könnte etwas erlangt haben. A hat von M am 12. 12. 1.200,- EUR und am 27. 12. weitere 400,- EUR erhalten. Diese Zahlungen sind ein "etwas" im Sinne der Vorschrift.
2. durch Leistung
Die Zahlung könnte durch Leistung des M erfolgt sein. Eine Zahlung zur Erfüllung eines vorher abgeschlossenen Vertrages ist stets eine Leistung. Damit hat A die Zahlung infolge einer Leistung erlangt.
Die Zahlung könnte durch Leistung des M erfolgt sein. Eine Zahlung zur Erfüllung eines vorher abgeschlossenen Vertrages ist stets eine Leistung. Damit hat A die Zahlung infolge einer Leistung erlangt.
3. ohne Rechtsgrund
A könnte die Geldsumme ohne Rechtsgrund erlangt haben. Ein Rechtsgrund kann in einem Vertrag oder in einem Gesetz liegen. Als Rechtsgrund in diesem Fall kommt insbesondere der zwischen A und M abgeschlossene Kaufvertrag in Betracht.
A könnte die Geldsumme ohne Rechtsgrund erlangt haben. Ein Rechtsgrund kann in einem Vertrag oder in einem Gesetz liegen. Als Rechtsgrund in diesem Fall kommt insbesondere der zwischen A und M abgeschlossene Kaufvertrag in Betracht.
Zwischen A und M könnte gem. § 433 BGB ein wirksamer Kaufvertrag bestehen, auf dessen Grundlage A die Zahlungen erhielt. Dies ist dann der Fall, wenn A und M einen Vertrag geschlossen haben, dieser Vertrag zu einer Kaufpreiszahlung von 1600,- EUR führen sollte und der Vertrag auch wirksam ist.
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