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Revision [19366]

Last edited on 2012-12-31 17:07:34 by LisaHofmann
Additions:
Nebenbestimmungen sind in {{du przepis="§ 36 VwVfG"}} geregelt. Sie lassen sich wie folgt unterteilen:
- Nebenbestimmungen zu **gebundenen Entscheidungen**, {{du przepis="§ 36 Abs. 1 VwVfG"}}. Demnach sind Nebenbestimmungen nur zulässig, wenn:
- Nebenbestimmungen zu **Ermessensentscheidungen**, {{du przepis="§ 36 Abs. 2 VwVfG"}}. Demnach darf ein VA mit den nicht abschließend aufgezählten Nebenbestimmungen erlassen werden:
Deletions:
Nebenbestimmungen sind in § 36 VwVfG geregelt. Sie lassen sich wie folgt unterteilen:
- Nebenbestimmungen zu **gebundenen Entscheidungen**, § 36 Abs. 1 VwVfG. Demnach sind Nebenbestimmungen nur zulässig, wenn:
- Nebenbestimmungen zu **Ermessensentscheidungen**, § 36 Abs. 2 VwVfG. Demnach darf ein VA mit den nicht abschließend aufgezählten Nebenbestimmungen erlassen werden:


Revision [19359]

Edited on 2012-12-31 16:59:01 by LisaHofmann
Additions:

Achtung: Jede Nebenbestimmung muss ausreichend inhaltlich bestimmt sein aufgrund des Bestimmtheitsgrundsatzes. Die Behörde kann sich z.B. nicht einfach einen allgemeinen Widerruf vorbehalten. Der Grund für den Widerruf muss ausreichend bestimmt sein.


Revision [19358]

Edited on 2012-12-31 16:56:47 by LisaHofmann
Additions:
- Nebenbestimmungen zu **gebundenen Entscheidungen**, § 36 Abs. 1 VwVfG. Demnach sind Nebenbestimmungen nur zulässig, wenn:
- Nebenbestimmungen zu **Ermessensentscheidungen**, § 36 Abs. 2 VwVfG. Demnach darf ein VA mit den nicht abschließend aufgezählten Nebenbestimmungen erlassen werden:
- Nr. 3: Vorbehalt des Widerrufs (=> kein Vertrauensschutz)
- Nr. 5: Vorbehalt einer Änderung der Auflage (=> kein Vertrauenschutz)
Deletions:
- Nebenbestimmungen zu gebundenen Entscheidungen, § 36 Abs. 1 VwVfG. Demnach sind Nebenbestimmungen nur zulässig, wenn:
- Nebenbestimmungen zu Ermessensentscheidungen, § 36 Abs. 2 VwVfG. Demnach darf ein VA mit den nicht abschließend aufgezählten Nebenbestimmungen erlassen werden:
- Nr. 3: Vorbehalt des Widerrufs
- Nr. 5: Vorbehalt einer Änderung der Auflage


Revision [19355]

The oldest known version of this page was created on 2012-12-31 16:51:09 by LisaHofmann
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