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Additions:
In Deutschland unterliegt der Bereich der Nationalparks gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 29 GG der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz. Demzufolge hat zwar der Bund die Gesetzgebungskompetenz, doch die Länder haben eine Abweichungskompetenz gemäß {{du przepis="Art. 72 Abs. 3 GG"}}. Demnach können die rechtlichen Regelungen zwischen den einzelnen Bundesländern abweichen. Dabei sind jedoch auch Bundeseinheitliche Regelungen wie das Bundesnaturschutzgesetz (""BNatSchG""), Richtlinien der Europäischen Union (z.B. FFH-Richtlinie) sowie zahlreiche internationale Abkommen und Programme zu beachten. In Kanada gibt es eine einzige Gesetzesgrundlage, den Canada National Parks Act. Somit findet sich in einem Gesetz der gesamte relevante Rechtsrahmen. Ein derartiges landeseinheitliches und zusammenfassendes Gesetz trägt enorm zur Transparenz, vor allem für die Bürger ohne rechtswissenschaftliches Hintergrundwissen, bei.
Die deutsche Definition des Begriffs „Nationalpark“ beschreibt, wenn auch mit großem Interpretationsspielraum, was ein Nationalpark ist und zählt die Eigenschaften auf, die ein Gebiet haben muss, um als Nationalpark deklariert werden zu können. Zudem impliziert das deutsche Recht ökologische Besonderheiten des Gebietes: „…geeignet sind, sich in einen Zustand zu entwickeln oder in einen Zustand entwickelt zu werden, der einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik gewährleistet.“ (§ 24 Abs. 1 Nr.3 HS 2 ""BNatSchG""). Das kanadische Recht hingegen gibt eine für deutsche Verhältnisse sehr unbefriedigende Definition. Es definiert lediglich den Begriff "Park". Ein Park ist nach der Definition des kanadischen Rechts ein Nationalpark, der in der Aufstellung 1 im Anhang des Gesetzes genannt und definiert wird. In dieser Aufstellung sind alle Nationalparke Kanadas aufgelistet. Dabei wird jeder Nationalpark kurz beschrieben (Koordinaten, Lage, Größe etc.). Auch in dieser Aufstellung wird der Begriff Nationalpark nicht definiert. Somit sieht das kanadische Recht im Gegensatz zum deutschen Recht keine bestimmten Eigenschaften vor, die ein Gebiet aufweisen muss, um als Nationalpark deklariert werden zu können.
Deletions:
In Deutschland unterliegt der Bereich der Nationalparks gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 29 der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz. Demzufolge hat zwar der Bund die Gesetzgebungskompetenz, doch die Länder haben eine Abweichungskompetenz gemäß {{du przepis="Art. 72 Abs. 3 GG"}}. Demnach können die rechtlichen Regelungen zwischen den einzelnen Bundesländern abweichen. Dabei sind jedoch auch Bundeseinheitliche Regelungen wie das Bundesnaturschutzgesetz (""BNatSchG""), Richtlinien der Europäischen Union (z.B. FFH-Richtlinie) sowie zahlreiche internationale Abkommen und Programme zu beachten. In Kanada gibt es eine einzige Gesetzesgrundlange, den Canada National Parks Act. Somit findet sich in einem Gesetz der gesamte relevante Rechtsrahmen. Ein derartiges landeseinheitliches und zusammenfassendes Gesetz trägt enorm zur Transparenz, vor allem für die Bürger ohne rechtswissenschaftliches Hintergrundwissen, bei.
Die deutsche Definition des Begriffs „Nationalpark“ beschreibt, wenn auch mit großem Interpretationsspielraum, was ein Nationalpark ist und zählt die Eigenschaften auf, die ein Gebiet haben muss, um als Nationalpark deklariert werden zu können. Zudem impliziert das deutsche Recht ökologische Besonderheiten des Gebietes: „…geeignet sind, sich in einen Zustand zu entwickeln oder in einen Zustand entwickelt zu werden, der einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik gewährleistet.“ (§ 24 Abs. 1 Nr.3 HS 2 ""BNatSchG""). Das kanadische Recht hingegen gibt eine für deutsche Verhältnisse sehr unbefriedigende Definition. Es Definiert lediglich den Begriff Park. Ein Park ist nach der Definition des kanadischen Rechts ein Nationalpark, der in der Aufstellung 1 im Anhang des Gesetzes genannt und definiert wird. In dieser Aufstellung sind alle Nationalparke Kanadas aufgelistet. Dabei wird jeder Nationalpark kurz beschrieben (Koordinaten, Lage, Größe etc.). Auch in dieser Aufstellung wird der Begriff Nationalpark nicht definiert. Somit sieht das kanadische Recht im Gegensatz zum deutschen Recht keine bestimmten Eigenschaften vor, die ein Gebiet aufweisen muss, um als Nationalpark deklariert werden zu können.


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