Verfahren der Ausweisung in Hamburg
Projekt Nationalparkrecht
Das Hamburgische Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (HmbBNatSchAG) stellt die Rechtsgrundlage für die Ausweisung von Nationalparks in Hamburg dar. Nationalparks können hier durch Gesetz ausgewiesen werden. Beim Verfahren sind die Vorschriften der Landesgesetzgebung zu beachten. In Hamburg kann die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständige Behörde ergänzend zur Unterschutzstellung zur Erreichung des Schutzzwecks Pflege- und Entwicklungspläne aufstellen. In Hamburg gibt es derzeit den Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer.
Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes
Nationalparkgesetz Hamburgisches Wattenmeer
Allgemeine Voraussetzungen | Verfahren | Form |
---|---|---|
§ 24 BNatSchG | § 10 Abs. 1 Nr. 5 S. 2 HmbBNatSchAG | § 10 Abs. 1 Nr. 5 S. 2 HmbBNatSchAG |
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