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Verfahren der Ausweisung in Bremen

Projekt Nationalparkrecht

Das Bremische Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BremNatG) stellt die Rechtsgrundlage für die Ausweisung von Nationalparks in Bremen dar. Nationalparks können hier durch Gesetz ausgewiesen werden. Beim Verfahren sind die Vorschriften der Landesgesetzgebung zu beachten. In Bremen gibt es derzeit keinen Nationalpark.

BremNatG Bremisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege

Allgemeine VoraussetzungenVerfahrenForm
§ 24 BNatSchG§ 15 Abs. 1 BremNatG§ 15 Abs. 1 BremNatG


NPRVerfahrenDerAusweisung
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