ich war hier: Mediation

Revision history for Mediation


Revision [7903]

Last edited on 2010-07-07 11:34:43 by WojciechLisiewicz
Additions:
((1)) [[MediationKommunikation Kommunikation]]


Revision [7809]

Edited on 2010-06-30 16:02:09 by WojciechLisiewicz
Additions:
((1)) [[MediationSetting Der äußere Rahmen für die Mediation]]


Revision [7715]

Edited on 2010-06-21 12:04:01 by WojciechLisiewicz
Additions:
((1)) [[MediationAblauf Ablauf der Mediation]]
Deletions:
((1)) Ablauf der Mediation


Revision [7535]

Edited on 2010-06-14 13:47:49 by WojciechLisiewicz
Additions:
((1)) [[MediatorRolle Die Rolle des Mediators]]
Deletions:
((1)) Die Rolle des Mediators


Revision [5697]

Edited on 2010-03-23 15:34:41 by WojciechLisiewicz
Additions:
Auch die Arbeitsmethoden in der Mediation sind meist Anleihen aus anderen Disziplinen oder Techniken. Deshalb muss im Rahmen auch dieser Darstellung zunächst bestimmt werden, was hier als Mediation im Detail geschildert werden soll. Eine grobe Eingrenzung des Themas soll zunächst eine kurze Definition bieten. Im Übrigen geht es hier weniger um wissenschaftlich korrekte Beschreibung und mehr um Nutzen und Einsatz in der (insbesondere juristischen) Praxis. Deshalb stehen im Folgenden nicht die Begriffe und Systematik der Materie, sondern vielmehr der praktische Einsatz von Mediation in rechtlichen Sachverhalten aus der Wirtschaft im Vordergrund.


Revision [5696]

Edited on 2010-03-23 15:08:07 by WojciechLisiewicz
Additions:
Mediation ist keine anerkannte Wissenschaftsdisziplin. Sie ist auch mit keiner konkreten Wissenschaftsdisziplin verwandt. Dies liegt daran, dass sie aus vielen Disziplinen und Geschäftsfeldern heraus gleichzeitig hervorgegangen ist und auch im Hinblick auf die Berufsbilder der Personen, welche sich mit Mediation befassen, sehr inhomogen ist (vgl. Duss-von Werdt in [[HaftHandbuchMediation Haft]], S. 234, Rn. 8 f.). Sie ist gegenwärtig sowohl im juristischen wie auch im psychologischen Bereich (Therapie) bekannt, ebenso in der Politik und im Management.


Revision [5686]

Edited on 2010-03-23 13:12:58 by WojciechLisiewicz

No Differences

Revision [5685]

Edited on 2010-03-23 13:12:50 by WojciechLisiewicz
Additions:
((2)) Definition
Mediation ist nach [[BreidenbachMediationTagung Breidenbach, S. 1]] "**Einschaltung eines - in der Regel neutralen - Dritten zur Vermittlung in Zwei- oder Mehrparteienkonflikten, ohne dass ihm eine Entscheidungsbefugnis zusteht.**" Dabei ist sie auch "ein freiwilliges Verfahren zur außergerichtlichen Vermeidung oder Regulierung von Konflikten".

((2)) Anwendungsgebiete für Mediation
Mediation wird bzw. kann mit Erfolg auf folgenden Gebieten eingesetzt werden:
- Familienrecht, insb. Scheidungsrecht
- Umwelt- und Planungsrecht zur Vermeidung von Konflikten mit vielen Parteien
- sogar im Strafrecht beim Täter-Opfer-Ausgleich
- Wettbewerbsstreitigkeiten
- Arbeitsrecht
- besonders rasche Entwicklung in letzten Jahren: in der Wirtschaft (zwischen Unternehmen)
- usw.
((2)) [[MediationGruende Gründe für Mediation]]
((1)) [[MediationGrundsaetze Grundsätze der Mediation]]
((1)) Die Rolle des Mediators
((1)) Ablauf der Mediation
----
CategoryKonfliktmanagement
Deletions:
((2)) Definition
Mediation ist nach [[BreidenbachMediationTagung Breidenbach, S. 1]] "Einschaltung eines - in der Regel neutralen - Dritten zur Vermittlung in Zwei- oder Mehrparteienkonflikten, ohne dass ihm eine Entscheidungsbefugnis zusteht." Dabei ist sie auch "ein freiwilliges Verfahren zur außergerichtlichen Vermeidung oder Regulierung von Konflikten".
((2)) Anwendungsgebiete für Mediation
- Familienrecht, insb. Scheidungsrecht
- Umwelt- und Planungsrecht zur Vermeidung von Konflikten mit vielen Parteien
- sogar im Strafrecht beim Täter-Opfer-Ausgleich
- Wettbewerbsstreitigkeiten
- Arbeitsrecht
- besonders rasche Entwicklung in letzten Jahren: in der Wirtschaft (zwischen Unternehmen)
- usw.
((2)) Gründe für Mediation
Einige Thesen nach [[BreidenbachMediationTagung Breidenbach, S. 3-9]]:
- **These 1: Es gibt nicht den statischen Konflikt, der schließlich einem Gericht zur Entscheidung vorgelegt wird, sondern ein dynamisches, sich ständig veränderndes Konfliktgeschehen, das auch durch die Einschaltung eines Gerichts nicht zum Sachverhalt erstarrt.** Daraus folgt, dass die gerichtliche Entscheidung bei weitem nicht die Umstände und das Entwicklungsstadium des Konflikts berücksichtigen kann, weil sie nicht flexibel genug ist. (Beispiel: Interessenlage im Konflikt geändert, so dass Zusammenarbeit plötzlich möglich)
- **These 2: Die gerichtliche Entscheidung bezieht nur den rechtlich relevanten, subsumtionsfähigen Teil des Streites ein und übersetzt dadurch komplexe Wirklichkeit in entscheidbare Sachverhalte. Verhandlungen dagegen haben drei analytisch unterscheidbare Dimensionen: eine instrumentelle, eine emotionale und eine erlernte Seite des Konfliktverhaltens.** Die im Konflikt verfolgten Ziele, die Emotionen werden vor Gericht nicht berücksichtigt. Wenn die Schwelle für einen Gang zum Gericht niedrig ist, kann eine interessenorientierte Konfliktlösung kaum erreicht werden. (Beispiel: Geschäftspartner ist bereit zu zahlen, jedoch nicht, wenn er keine Entschuldigung für Beleidigungen der alten Geschäftsleitung hört)
- **These 3: Verhandlungen haben zwei Funktionen: Wert zu schöpfen und Wert zu verteilen. Verhandlungen über Interessen ermöglichen kooperative, wertschöpfende Lösungen. Positionsverhandlungen, wer Recht hat, gehen den kompetitiven Weg der Wertverteilung.** Damit ist eine Verhandlung - auch solche mit Mediator - einer z. B. gerichtlichen Streitentscheidung insofern überlegen, als letztere nur verteilen kann. Wertschöpfung trotz oder gerade wegen eines Konflikts ist nur in einer Verhandlungslösung möglich. (Beispiel: Orange)
- **These 4: Die eigenständige Qualität von Mediation ist es, kreative Interessenlösungen zu ermöglichen. Entweder arbeiten die Parteien von vornherein mit einem Dritten, um tragfähige Lösungen zu entwickeln, oder die Drittintervention des Mediators setzt dort ein, wo Verhandlungen zunächst gescheitert sind.** Mit dieser Zielstellung ist die Konzentration auf Identifizierung beiderseitiger Interessen, Verbesserung der Kommunikation viel gezielter möglich. Häufig kann die Überzeugung, dass es nur entgegengesetzte Interessen gibt, erst mit einem neutralen Dritten überwunden werden. (Beispiel: Emotionaler Nachbarstreit um Grenzstreifen, bei dem übersehen wird, dass gemeinsamer Auftritt gegenüber einem störenden Nachbarbetrieb bessere Nutzung beider Grundstücke ermöglicht).
- **These 7: Mediation ist kein Ersatz für das gerichtliche Verfahren, sondern eine Wahlmöglichkeit, eine Ergänzung der Palette der Konfliktbehandlungsformen. Mediation ist komplementär.** Deshalb sollte dieser Weg der Konfliktlösung nicht als einzige Alternative betrachtet werden und bei juristischen Themen die Rechtslage auch stets im Auge behalten werden.
- **These 9: Mediation hat eine Rückkopplungs- bzw. Katalysatorfunktion im Hinblick darauf, dass die beteiligten rechtlichen Berufe mediative Elemente mehr (oder noch mehr) in ihre Tätigkeit integrieren.** Sofern diese Chance der zusätzlichen Möglichkeit der Konfliktlösung genutzt wird, resultiert dies in der verbesserten, effektiveren und insbesondere für den Kunden eines Juristen erfolgreicheren Tätigkeit eines Juristen.


Revision [5676]

Edited on 2010-03-22 15:50:16 by WojciechLisiewicz
Additions:
- **These 1: Es gibt nicht den statischen Konflikt, der schließlich einem Gericht zur Entscheidung vorgelegt wird, sondern ein dynamisches, sich ständig veränderndes Konfliktgeschehen, das auch durch die Einschaltung eines Gerichts nicht zum Sachverhalt erstarrt.** Daraus folgt, dass die gerichtliche Entscheidung bei weitem nicht die Umstände und das Entwicklungsstadium des Konflikts berücksichtigen kann, weil sie nicht flexibel genug ist. (Beispiel: Interessenlage im Konflikt geändert, so dass Zusammenarbeit plötzlich möglich)
- **These 2: Die gerichtliche Entscheidung bezieht nur den rechtlich relevanten, subsumtionsfähigen Teil des Streites ein und übersetzt dadurch komplexe Wirklichkeit in entscheidbare Sachverhalte. Verhandlungen dagegen haben drei analytisch unterscheidbare Dimensionen: eine instrumentelle, eine emotionale und eine erlernte Seite des Konfliktverhaltens.** Die im Konflikt verfolgten Ziele, die Emotionen werden vor Gericht nicht berücksichtigt. Wenn die Schwelle für einen Gang zum Gericht niedrig ist, kann eine interessenorientierte Konfliktlösung kaum erreicht werden. (Beispiel: Geschäftspartner ist bereit zu zahlen, jedoch nicht, wenn er keine Entschuldigung für Beleidigungen der alten Geschäftsleitung hört)
- **These 3: Verhandlungen haben zwei Funktionen: Wert zu schöpfen und Wert zu verteilen. Verhandlungen über Interessen ermöglichen kooperative, wertschöpfende Lösungen. Positionsverhandlungen, wer Recht hat, gehen den kompetitiven Weg der Wertverteilung.** Damit ist eine Verhandlung - auch solche mit Mediator - einer z. B. gerichtlichen Streitentscheidung insofern überlegen, als letztere nur verteilen kann. Wertschöpfung trotz oder gerade wegen eines Konflikts ist nur in einer Verhandlungslösung möglich. (Beispiel: Orange)
- **These 4: Die eigenständige Qualität von Mediation ist es, kreative Interessenlösungen zu ermöglichen. Entweder arbeiten die Parteien von vornherein mit einem Dritten, um tragfähige Lösungen zu entwickeln, oder die Drittintervention des Mediators setzt dort ein, wo Verhandlungen zunächst gescheitert sind.** Mit dieser Zielstellung ist die Konzentration auf Identifizierung beiderseitiger Interessen, Verbesserung der Kommunikation viel gezielter möglich. Häufig kann die Überzeugung, dass es nur entgegengesetzte Interessen gibt, erst mit einem neutralen Dritten überwunden werden. (Beispiel: Emotionaler Nachbarstreit um Grenzstreifen, bei dem übersehen wird, dass gemeinsamer Auftritt gegenüber einem störenden Nachbarbetrieb bessere Nutzung beider Grundstücke ermöglicht).
- **These 7: Mediation ist kein Ersatz für das gerichtliche Verfahren, sondern eine Wahlmöglichkeit, eine Ergänzung der Palette der Konfliktbehandlungsformen. Mediation ist komplementär.** Deshalb sollte dieser Weg der Konfliktlösung nicht als einzige Alternative betrachtet werden und bei juristischen Themen die Rechtslage auch stets im Auge behalten werden.
- **These 9: Mediation hat eine Rückkopplungs- bzw. Katalysatorfunktion im Hinblick darauf, dass die beteiligten rechtlichen Berufe mediative Elemente mehr (oder noch mehr) in ihre Tätigkeit integrieren.** Sofern diese Chance der zusätzlichen Möglichkeit der Konfliktlösung genutzt wird, resultiert dies in der verbesserten, effektiveren und insbesondere für den Kunden eines Juristen erfolgreicheren Tätigkeit eines Juristen.
Deletions:
- **Es gibt nicht den statischen Konflikt, der schließlich einem Gericht zur Entscheidung vorgelegt wird, sondern ein dynamisches, sich ständig veränderndes Konfliktgeschehen, das auch durch die Einschaltung eines Gerichts nicht zum Sachverhalt erstarrt.** Daraus folgt, dass die gerichtliche Entscheidung bei weitem nicht die Umstände und das Entwicklungsstadium des Konflikts berücksichtigen kann, weil sie nicht flexibel genug ist. (Beispiel: Interessenlage im Konflikt geändert, so dass Zusammenarbeit plötzlich möglich)
- **Die gerichtliche Entscheidung bezieht nur den rechtlich relevanten, subsumtionsfähigen Teil des Streites ein und übersetzt dadurch komplexe Wirklichkeit in entscheidbare Sachverhalte. Verhandlungen dagegen haben drei analytisch unterscheidbare Dimensionen: eine instrumentelle, eine emotionale und eine erlernte Seite des Konfliktverhaltens.** Die im Konflikt verfolgten Ziele, die Emotionen werden vor Gericht nicht berücksichtigt. Wenn die Schwelle für einen Gang zum Gericht niedrig ist, kann eine interessenorientierte Konfliktlösung kaum erreicht werden. (Beispiel: Geschäftspartner ist bereit zu zahlen, jedoch nicht, wenn er keine Entschuldigung für Beleidigungen der alten Geschäftsleitung hört)
- **Verhandlungen haben zwei Funktionen: Wert zu schöpfen und Wert zu verteilen. Verhandlungen über Interessen ermöglichen kooperative, wertschöpfende Lösungen. Positionsverhandlungen, wer Recht hat, gehen den kompetitiven Weg der Wertverteilung.** Damit ist eine Verhandlung - auch solche mit Mediator - einer z. B. gerichtlichen Streitentscheidung insofern überlegen, als letztere nur verteilen kann. Wertschöpfung trotz oder gerade wegen eines Konflikts ist nur in einer Verhandlungslösung möglich. (Beispiel: Orange)
- **Die eigenständige Qualität von Mediation ist es, kreative Interessenlösungen zu ermöglichen. Entweder arbeiten die Parteien von vornherein mit einem Dritten, um tragfähige Lösungen zu entwickeln, oder die Drittintervention des Mediators setzt dort ein, wo Verhandlungen zunächst gescheitert sind.** Mit dieser Zielstellung ist die Konzentration auf Identifizierung beiderseitiger Interessen, Verbesserung der Kommunikation


Revision [5675]

Edited on 2010-03-22 15:16:52 by WojciechLisiewicz
Additions:
Einige Thesen nach [[BreidenbachMediationTagung Breidenbach, S. 3-9]]:
- **Es gibt nicht den statischen Konflikt, der schließlich einem Gericht zur Entscheidung vorgelegt wird, sondern ein dynamisches, sich ständig veränderndes Konfliktgeschehen, das auch durch die Einschaltung eines Gerichts nicht zum Sachverhalt erstarrt.** Daraus folgt, dass die gerichtliche Entscheidung bei weitem nicht die Umstände und das Entwicklungsstadium des Konflikts berücksichtigen kann, weil sie nicht flexibel genug ist. (Beispiel: Interessenlage im Konflikt geändert, so dass Zusammenarbeit plötzlich möglich)
- **Die gerichtliche Entscheidung bezieht nur den rechtlich relevanten, subsumtionsfähigen Teil des Streites ein und übersetzt dadurch komplexe Wirklichkeit in entscheidbare Sachverhalte. Verhandlungen dagegen haben drei analytisch unterscheidbare Dimensionen: eine instrumentelle, eine emotionale und eine erlernte Seite des Konfliktverhaltens.** Die im Konflikt verfolgten Ziele, die Emotionen werden vor Gericht nicht berücksichtigt. Wenn die Schwelle für einen Gang zum Gericht niedrig ist, kann eine interessenorientierte Konfliktlösung kaum erreicht werden. (Beispiel: Geschäftspartner ist bereit zu zahlen, jedoch nicht, wenn er keine Entschuldigung für Beleidigungen der alten Geschäftsleitung hört)
- **Verhandlungen haben zwei Funktionen: Wert zu schöpfen und Wert zu verteilen. Verhandlungen über Interessen ermöglichen kooperative, wertschöpfende Lösungen. Positionsverhandlungen, wer Recht hat, gehen den kompetitiven Weg der Wertverteilung.** Damit ist eine Verhandlung - auch solche mit Mediator - einer z. B. gerichtlichen Streitentscheidung insofern überlegen, als letztere nur verteilen kann. Wertschöpfung trotz oder gerade wegen eines Konflikts ist nur in einer Verhandlungslösung möglich. (Beispiel: Orange)
- **Die eigenständige Qualität von Mediation ist es, kreative Interessenlösungen zu ermöglichen. Entweder arbeiten die Parteien von vornherein mit einem Dritten, um tragfähige Lösungen zu entwickeln, oder die Drittintervention des Mediators setzt dort ein, wo Verhandlungen zunächst gescheitert sind.** Mit dieser Zielstellung ist die Konzentration auf Identifizierung beiderseitiger Interessen, Verbesserung der Kommunikation
Deletions:
Thesen nach [[BreidenbachMediationTagung Breidenbach, S. 3-5]]:
- **Es gibt nicht den statischen Konflikt, der schließlich einem Gericht zur Entscheidung vorgelegt wird, sondern ein dynamisches, sich ständig veränderndes Konfliktgeschehen, das auch durch die Einschaltung eines Gerichts nicht zum Sachverhalt erstarrt.** Daraus folgt, dass die gerichtliche Entscheidung bei weitem nicht die Umstände und das Entwicklungsstadium des Konflikts berücksichtigen kann, weil sie nicht flexibel genug ist.
- **Die gerichtliche Entscheidung bezieht nur den rechtlich relevanten, subsumtionsfähigen Teil des Streites ein und übersetzt dadurch komplexe Wirklichkeit in entscheidbare Sachverhalte. Verhandlungen dagegen haben drei analytisch unterscheidbare Dimensionen: eine instrumentelle, eine emotionale und eine erlernte Seite des Konfliktverhaltens.** Die im Konflikt verfolgten Ziele, die Emotionen werden vor Gericht nicht berücksichtigt. Wenn die Schwelle für einen Gang zum Gericht niedrig ist, kann eine interessenorientierte Konfliktlösung kaum erreicht werden.
- **Verhandlungen haben zwei Funktionen: Wert zu schöpfen und Wert zu verteilen. Verhandlungen über Interessen ermöglichen kooperative, wertschöpfende Lösungen. Positionsverhandlungen, wer Recht hat, gehen den kompetitiven Weg der Wertverteilung.**


Revision [5671]

Edited on 2010-03-22 14:37:33 by WojciechLisiewicz
Additions:
((1)) Grundlagen
((2)) Definition
Mediation ist nach [[BreidenbachMediationTagung Breidenbach, S. 1]] "Einschaltung eines - in der Regel neutralen - Dritten zur Vermittlung in Zwei- oder Mehrparteienkonflikten, ohne dass ihm eine Entscheidungsbefugnis zusteht." Dabei ist sie auch "ein freiwilliges Verfahren zur außergerichtlichen Vermeidung oder Regulierung von Konflikten".
((2)) Anwendungsgebiete für Mediation
- Familienrecht, insb. Scheidungsrecht
- Umwelt- und Planungsrecht zur Vermeidung von Konflikten mit vielen Parteien
- sogar im Strafrecht beim Täter-Opfer-Ausgleich
- Wettbewerbsstreitigkeiten
- Arbeitsrecht
- besonders rasche Entwicklung in letzten Jahren: in der Wirtschaft (zwischen Unternehmen)
- usw.
((2)) Gründe für Mediation
Thesen nach [[BreidenbachMediationTagung Breidenbach, S. 3-5]]:
- **Es gibt nicht den statischen Konflikt, der schließlich einem Gericht zur Entscheidung vorgelegt wird, sondern ein dynamisches, sich ständig veränderndes Konfliktgeschehen, das auch durch die Einschaltung eines Gerichts nicht zum Sachverhalt erstarrt.** Daraus folgt, dass die gerichtliche Entscheidung bei weitem nicht die Umstände und das Entwicklungsstadium des Konflikts berücksichtigen kann, weil sie nicht flexibel genug ist.
- **Die gerichtliche Entscheidung bezieht nur den rechtlich relevanten, subsumtionsfähigen Teil des Streites ein und übersetzt dadurch komplexe Wirklichkeit in entscheidbare Sachverhalte. Verhandlungen dagegen haben drei analytisch unterscheidbare Dimensionen: eine instrumentelle, eine emotionale und eine erlernte Seite des Konfliktverhaltens.** Die im Konflikt verfolgten Ziele, die Emotionen werden vor Gericht nicht berücksichtigt. Wenn die Schwelle für einen Gang zum Gericht niedrig ist, kann eine interessenorientierte Konfliktlösung kaum erreicht werden.
- **Verhandlungen haben zwei Funktionen: Wert zu schöpfen und Wert zu verteilen. Verhandlungen über Interessen ermöglichen kooperative, wertschöpfende Lösungen. Positionsverhandlungen, wer Recht hat, gehen den kompetitiven Weg der Wertverteilung.**
Deletions:
((1)) Definition
Mediation ist nach [[BreidenbachMediationTagung Breidenbach, in: Mediation für Juristen, S. 1]] "Einschaltung eines - in der Regel neutralen - Dritten zur Vermittlung in Zwei- oder Mehrparteienkonflikten, ohne dass ihm eine Entscheidungsbefugnis zusteht."


Revision [5669]

The oldest known version of this page was created on 2010-03-22 12:02:28 by WojciechLisiewicz
Valid XHTML :: Valid CSS: :: Powered by WikkaWiki