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Welche maximale Stundenanzahl kann pro Monat vergeben werden?


Da bei den Hilfskräften an der HSM (in Hinblick auf den u.a.Hinweis) weiterhin die Geringfügigkeitsgrenze von monatlich 450,00 Euro nicht überschritten werden soll, ergeben sich ab dem 01.04.2017 folgende Beschäftigungsobergrenzen:


  • wissenschaftliche Hilfskräfte ohne abgeschlossene Hochschulausbildung (studentische Hilfskräfte):
50 Stunden pro Monat (ca. 12 Stunden pro Woche)

  • wissenschaftliche Hilfskräfte mit abgeschlossener Hochschulausbildung Diplom (FH) oder Bachelor:
42 Stunden pro Monat (ca. 10 Stunden pro Woche)


  • wissenschaftliche Hilfskräfte mit abgeschlossener Hochschulausbildung Diplom (Univ.) oder Master:
33 Stunden pro Monat (ca.7 Stunden pro Woche)


Eine studentische/wissenschaftliche Hilfskraft darf maximal 86h/Monat (dies entspricht 21,5 Stunden/Woche)
arbeiten.


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