Revision history for Kausalprinzip
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Das **Verfügungsgeschäft** ist nach österreichischen Recht hingegen nur wirksam, wenn ihm ein wirksames Verpflichtungsgeschäft zugrunde liegt. Durch das [[Abstraktionsprinzip]] ist es im deutschen Recht allerdings auch ohne ein bestehendes, wirksames Verpflichtungsgeschäft wirksam.
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Das **Verpflichtungsgeschäft** im österreichischen Recht benötigt einen Grund, der es wirtschaftlich macht.
Das **Verfügungsgeschäft** ist nach österreichischen Recht hingegen nur wirksam, wenn ihm ein wirksames Verpflichtungsgeschäft zugrunde liegt. Im deutschen Recht ist das Verfügungsgeschäft allerdings durch das [[Abstraktionsprinzip]] auch ohne ein wirksames Verpflichtungsgeschäft wirksam.
Das **Verfügungsgeschäft** ist nach österreichischen Recht hingegen nur wirksam, wenn ihm ein wirksames Verpflichtungsgeschäft zugrunde liegt. Im deutschen Recht ist das Verfügungsgeschäft allerdings durch das [[Abstraktionsprinzip]] auch ohne ein wirksames Verpflichtungsgeschäft wirksam.
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Das Verfügungsgeschäft ist nach österreichischen Recht hingegen nur wirksam, wenn ihm ein wirksames Verpflichtungsgeschäft zugrunde liegt. Im deutschen Recht ist das Verfügungsgeschäft allerdings durch das [[Abstraktionsprinzip]] auch ohne ein wirksames Verpflichtungsgeschäft wirksam.
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Im **österreichischen Recht** wird, wie auch im deutschen Recht, zwischen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft getrennt, jedoch ist weder ein abstraktes Verpflichtungsgeschäft, noch ein abstraktes Verfügungsgeschäft gestattet.
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Das Verfügungsgeschäft ist nach österreichischen Recht hingegen nur wirksam, wenn ihm ein wirksames Verpflichtungsgeschäft zugrunde liegt. Im deutschen Recht ist das Verfügungsgeschäft allerdings durch das [[Abstraktionsprinzip]] auch ohne ein wirksames Verpflichtungsgeschäft wirksam.
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Beispiel:// Bei einem Kaufvertrag über ein Buch besteht das Interesse der einen Interessenspartei daran, das Buch zu erhalten. Das Interesse der anderen Partei besteht dagegen daran, das Geld zu erhalten.//
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Das Kausalprinzip ist ein leitendes Prinzip der Rechtsgeschäftslehre in **Österreich** und besteht im deutschen Recht nur, wenn von den Vertragsparteien eine [[Geschäftseinheit]] bestimmt wird.
Im **österreichischen Recht** wird, wie auch im deutschen Recht zwischen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft getrennt, jedoch ist weder ein abstraktes Verpflichtungsgeschäft, noch ein abstraktes Verfügungsgeschäft gestattet.
Im **österreichischen Recht** wird, wie auch im deutschen Recht zwischen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft getrennt, jedoch ist weder ein abstraktes Verpflichtungsgeschäft, noch ein abstraktes Verfügungsgeschäft gestattet.
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Im österreichischen Recht wird auch wie im deutschen Recht zwischen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft getrennt, jedoch ist weder ein abstraktes Verpflichtungsgeschäft, noch ein abstraktes Verfügungsgeschäft gestattet.
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**__====Kausalprinzip====__**