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Revision [32418]

Last edited on 2013-06-29 19:30:57 by AnnegretMordhorst
Additions:

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CategoryFallsammlungInternatUrhR


Revision [31753]

Edited on 2013-06-20 11:39:58 by Jorina Lossau
Additions:
**I.** Bei dem Kinderbuch handelt es sich um ein geschütztes Sprachwerk i.S.d. § 2 Abs.1 Nr. 1 und Abs. 2 UrhG.
**II.** Bearbeitungen eines Werkes dürfen gemäß {{du przepis="§ 23 S. 1 UrhG"}} nur mit Einwilligung des Urhebers veröffentlicht werden.
**III.** Fraglich ist allerdings, ob sich C als Kanadier auf sein Urheberrecht am Kinderbuch und das Einwilligungserfordernis berufen kann.
**IV.** Für den Unterlassungsanspruch aus {{du przepis="§ 97 Abs. 1 S. 1 UrhG"}} ist auch eine drohende, hinreichend konkretisierte Erstbegehungsgefahr ausreichend. Die Veröffentlichung der Verfilmung durch D in den deutschen Kinos steht bevor. Die Gefahr der Verletzung wegen Nichtbeachtung des Erfordernisses einer Einwilligung des C in die Veröffentlichung der Bearbeitung nach {{du przepis="§ 23 S. 1 UrhG"}} ist somit hinreichend konkretisiert.
**V.** C hat gegen D einen Unterlassungsanspruch aus {{du przepis="§ 97 Abs. 1 S. 1 UrhG"}}.
Deletions:
I. Bei dem Kinderbuch handelt es sich um ein geschütztes Sprachwerk i.S.d. § 2 Abs.1 Nr. 1 und Abs. 2 UrhG.
II. Bearbeitungen eines Werkes dürfen gemäß {{du przepis="§ 23 S. 1 UrhG"}} nur mit Einwilligung des Urhebers veröffentlicht werden.
III. Fraglich ist allerdings, ob sich C als Kanadier auf sein Urheberrecht am Kinderbuch und das Einwilligungserfordernis berufen kann.
IV. Für den Unterlassungsanspruch aus {{du przepis="§ 97 Abs. 1 S. 1 UrhG"}} ist auch eine drohende, hinreichend konkretisierte Erstbegehungsgefahr ausreichend. Die Veröffentlichung der Verfilmung durch D in den deutschen Kinos steht bevor. Die Gefahr der Verletzung wegen Nichtbeachtung des Erfordernisses einer Einwilligung des C in die Veröffentlichung der Bearbeitung nach {{du przepis="§ 23 S. 1 UrhG"}} ist somit hinreichend konkretisiert.
V. C hat gegen D einen Unterlassungsanspruch aus {{du przepis="§ 97 Abs. 1 S. 1 UrhG"}}.


Revision [31747]

Edited on 2013-06-20 11:08:32 by Jorina Lossau
Additions:
IV. Für den Unterlassungsanspruch aus {{du przepis="§ 97 Abs. 1 S. 1 UrhG"}} ist auch eine drohende, hinreichend konkretisierte Erstbegehungsgefahr ausreichend. Die Veröffentlichung der Verfilmung durch D in den deutschen Kinos steht bevor. Die Gefahr der Verletzung wegen Nichtbeachtung des Erfordernisses einer Einwilligung des C in die Veröffentlichung der Bearbeitung nach {{du przepis="§ 23 S. 1 UrhG"}} ist somit hinreichend konkretisiert.
Deletions:
IV. Für den Unterlassungsanspruch aus {{du przepis="§ 97 Abs. 1 S. 1 UrhG"}} ist auch eine drohende, hinreichend konkretisierte Erstbegehungsgefahr ausreichend. Die Veröffentlichung der Verfilmung durch D in den deutschen Kinos steht bevor. Die Gefahr der Verletzung wegen Nichtbeachtung des Erfordernisses einer Einwilligung des C in die Veröffentlichung der Bearbeitung nach {{du przepis="§ 23 S. 1 UrhG"}} ist somit
hinreichend konkretisiert.


Revision [31730]

Edited on 2013-06-20 10:42:43 by Jorina Lossau
Additions:
====Internationaler Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht II====
Deletions:
====Internationaler Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht====


Revision [31707]

The oldest known version of this page was created on 2013-06-20 10:14:50 by Jorina Lossau
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