Revision history for IntUrhRFallloesungNemo
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**I.** Bei dem Kinderbuch handelt es sich um ein geschütztes Sprachwerk i.S.d. § 2 Abs.1 Nr. 1 und Abs. 2 UrhG.
**II.** Bearbeitungen eines Werkes dürfen gemäß {{du przepis="§ 23 S. 1 UrhG"}} nur mit Einwilligung des Urhebers veröffentlicht werden.
**III.** Fraglich ist allerdings, ob sich C als Kanadier auf sein Urheberrecht am Kinderbuch und das Einwilligungserfordernis berufen kann.
**IV.** Für den Unterlassungsanspruch aus {{du przepis="§ 97 Abs. 1 S. 1 UrhG"}} ist auch eine drohende, hinreichend konkretisierte Erstbegehungsgefahr ausreichend. Die Veröffentlichung der Verfilmung durch D in den deutschen Kinos steht bevor. Die Gefahr der Verletzung wegen Nichtbeachtung des Erfordernisses einer Einwilligung des C in die Veröffentlichung der Bearbeitung nach {{du przepis="§ 23 S. 1 UrhG"}} ist somit hinreichend konkretisiert.
**V.** C hat gegen D einen Unterlassungsanspruch aus {{du przepis="§ 97 Abs. 1 S. 1 UrhG"}}.
**II.** Bearbeitungen eines Werkes dürfen gemäß {{du przepis="§ 23 S. 1 UrhG"}} nur mit Einwilligung des Urhebers veröffentlicht werden.
**III.** Fraglich ist allerdings, ob sich C als Kanadier auf sein Urheberrecht am Kinderbuch und das Einwilligungserfordernis berufen kann.
**IV.** Für den Unterlassungsanspruch aus {{du przepis="§ 97 Abs. 1 S. 1 UrhG"}} ist auch eine drohende, hinreichend konkretisierte Erstbegehungsgefahr ausreichend. Die Veröffentlichung der Verfilmung durch D in den deutschen Kinos steht bevor. Die Gefahr der Verletzung wegen Nichtbeachtung des Erfordernisses einer Einwilligung des C in die Veröffentlichung der Bearbeitung nach {{du przepis="§ 23 S. 1 UrhG"}} ist somit hinreichend konkretisiert.
**V.** C hat gegen D einen Unterlassungsanspruch aus {{du przepis="§ 97 Abs. 1 S. 1 UrhG"}}.
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II. Bearbeitungen eines Werkes dürfen gemäß {{du przepis="§ 23 S. 1 UrhG"}} nur mit Einwilligung des Urhebers veröffentlicht werden.
III. Fraglich ist allerdings, ob sich C als Kanadier auf sein Urheberrecht am Kinderbuch und das Einwilligungserfordernis berufen kann.
IV. Für den Unterlassungsanspruch aus {{du przepis="§ 97 Abs. 1 S. 1 UrhG"}} ist auch eine drohende, hinreichend konkretisierte Erstbegehungsgefahr ausreichend. Die Veröffentlichung der Verfilmung durch D in den deutschen Kinos steht bevor. Die Gefahr der Verletzung wegen Nichtbeachtung des Erfordernisses einer Einwilligung des C in die Veröffentlichung der Bearbeitung nach {{du przepis="§ 23 S. 1 UrhG"}} ist somit hinreichend konkretisiert.
V. C hat gegen D einen Unterlassungsanspruch aus {{du przepis="§ 97 Abs. 1 S. 1 UrhG"}}.
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IV. Für den Unterlassungsanspruch aus {{du przepis="§ 97 Abs. 1 S. 1 UrhG"}} ist auch eine drohende, hinreichend konkretisierte Erstbegehungsgefahr ausreichend. Die Veröffentlichung der Verfilmung durch D in den deutschen Kinos steht bevor. Die Gefahr der Verletzung wegen Nichtbeachtung des Erfordernisses einer Einwilligung des C in die Veröffentlichung der Bearbeitung nach {{du przepis="§ 23 S. 1 UrhG"}} ist somit hinreichend konkretisiert.
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hinreichend konkretisiert.
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====Internationaler Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht II====