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Internationaler Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht II

4.1 - Urheberrechte und essential-facility-Doktrin


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Die Verhinderung des Zugangs zu wesentlichen Einrichtungen (essential facility-Doktrin) stellt eine Unterfallgruppe des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung durch Geschäftsverweigerung (Art. 102 AEUV) dar. Im Mediensektor ist die essential facility-Doktrin trotz ihres Ausnahmecharakters von Bedeutung, da sich die Frage nach Zugangsrechten Dritter zu ausschließlich für den Rechtsinhaber geschützte Urheberrechte und Leistungsschutzrechte stellt. Die essential-facility-Doktrin führt in der praktischen Rechtsanwendung zur Schaffung von Wettbewerb mittels Änderung der Marktstruktur. Eine Reihe von Fällen des EuGH befassen sich mit diesem Themenkreis:

 (image: https://ife.erdaxo.de/uploads/IntUrhREssentialDoktrin/IntUrhREssentialDoktrin.jpg)

Auf Grundlage des Missbrauchsverbots aus Art. 102 AEUV verpflichteten EU-Kommission und EuGH in mehreren Entscheidungen Inhaber von wesentlichen Einrichtungen zur Gewährung von Zugang.
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