Revision history for IntUrhREssentialDoktrin
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CategoryInternatUrheberrecht
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||Die Verhinderung des Zugangs zu wesentlichen Einrichtungen (essential facility-Doktrin) stellt eine Unterfallgruppe des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung durch Geschäftsverweigerung (Art. 102 AEUV) dar. Im Mediensektor ist die essential facility-Doktrin trotz ihres Ausnahmecharakters von Bedeutung, da sich die Frage nach Zugangsrechten Dritter zu ausschließlich für den Rechtsinhaber geschützte Urheberrechte und Leistungsschutzrechte stellt. Die essential-facility-Doktrin führt in der praktischen Rechtsanwendung zur Schaffung von Wettbewerb mittels Änderung der Marktstruktur. Eine Reihe von Fällen des EuGH befassen sich mit diesem Themenkreis.
Siehe hierzu auch folgende Urteile:
[[http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:61991CJ0241:DE:HTML EuGH, U. v. 6.4.1995 - Verbundene Rs. C-241/91 P und C 242/91 P– Magill]]
[[http://lexetius.com/2004,638 EuGH, U. v. 29.4.2004 - C-418/01– IMS Health]]||
Siehe hierzu auch folgende Urteile:
[[http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:61991CJ0241:DE:HTML EuGH, U. v. 6.4.1995 - Verbundene Rs. C-241/91 P und C 242/91 P– Magill]]
[[http://lexetius.com/2004,638 EuGH, U. v. 29.4.2004 - C-418/01– IMS Health]]||
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||Die Verhinderung des Zugangs zu wesentlichen Einrichtungen (essential facility-Doktrin) stellt eine Unterfallgruppe des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung durch Geschäftsverweigerung (Art. 102 AEUV) dar. Im Mediensektor ist die essential facility-Doktrin trotz ihres Ausnahmecharakters von Bedeutung, da sich die Frage nach Zugangsrechten Dritter zu ausschließlich für den Rechtsinhaber geschützte Urheberrechte und Leistungsschutzrechte stellt. Die essential-facility-Doktrin führt in der praktischen Rechtsanwendung zur Schaffung von Wettbewerb mittels Änderung der Marktstruktur. Eine Reihe von Fällen des EuGH befassen sich mit diesem Themenkreis:||
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||Auf Grundlage des Missbrauchsverbots aus Art. 102 AEUV verpflichteten EU-Kommission und EuGH in mehreren Entscheidungen Inhaber von wesentlichen Einrichtungen zur Gewährung von Zugang.||
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