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IT-Vertragsrecht
Teil 3: Providerverträge
Ausgangspunkt |
Es gibt nicht „den“ Providervertrag. Internet-Provider bieten die verschiedensten technischen und inhaltlichen Dienstleistungen und Produkte an. Die technischen Dienstleistungen sollen den Nutzer in die Lage versetzen, überhaupt aktiv an der Internet-Kommunikation teilzunehmen. Als wichtigste Dienstleistung ist hierfür der Internetzugang (Internet-Access) anzusehen, d.h. der Zugang vom privaten oder gewerblichen Endkundenbereich ins Internet. Dieser Zugang geschieht über Telekommunikationsleitungen, seien es – wie im Regelfall – Festnetzverbindungen oder – vor allem bei mobiler Kommunikation – Funkverbindungen. Der Internetzugang setzt den Nutzer aber lediglich in die Lage, sich überhaupt im Internet bereitgehaltene Inhalte anzusehen und gegebenenfalls auf seinen eigenen PC herunter zu laden. Er kann aber noch nicht an der individuellen Kommunikation über das Internet per elektronischer Post (E-Mail) teilnehmen. Wegen der Schnelligkeit des Datenaustauschs via E-Mail hat sich diese Kommunikationsform insbesondere im geschäftlichen Bereich als kostengünstige Alternative zu anderen Kommunikationsformen wie herkömmliche Post, Telefon und Telefax durchgesetzt. Der E-Mail-Service eines Providers ist neben dem Internetzugang eine eigenständige Dienstleistung. |