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Informationsrecht

Teil 2 - Internet-Governance und Domainrecht



Einführung
Die Diskussion um die Informationsgesellschaft ist entstanden durch die Verfügbarkeit unbegrenzt vieler Informationen für jedermann über das Internet.
Dabei gibt es das Internet nicht!

Das Internet ist ein Zusammenschluss von vielen Telekommunikationsnetzen, die mittels eines sog. backbone aus 12 zentralen, über die gesamte Erde verteilten Servern miteinander verbunden sind. Die Kommunikation läuft über verschiedene Internet-Provider, die die zusammengeschlossenen Telekommunikationsnetze betreiben. Die Internet-Nutzer wählen sich über den Internet-Provider, bei dem sie vertraglich ihren Internet-Anschluss haben, in das Internet ein. Dabei geben sie Informationen ein (z.B. als Inhalt einer E-Mail oder als URL), die über das Telekommunikationsnetz des Providers sowie das backbone in das Telekommunikationsnetz eines anderen Providers geleitet, in dem der Empfänger der Information seinen Anschluss hat. Die technische Organisation des Zusammenschlusses der verschiedenen Netze muss für die Funktionsfähigkeit dieses Systems ebenso geregelt werden (Internet-Governance) wie die Adressierung der Informationen innerhalb des Internet (Domainrecht).


Weitere Informationen finden sich in folgenden Unterkapiteln:

2.1 Internet-Governance

2.2 Domainnamen-Vergabe

2.3 Domainrecht





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