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Informationsrecht

Teil 8: Elektronischer Geschäftsverkehr


Einführung
Der globale Erfolg des Internet als neuem (teilweise bereits die traditionellen Medien verdrängendes) Medium ist vor allem darauf zurückzuführen, dass das Internet auch zum unmittelbaren Abschluss von Verträgen genutzt werden kann. Dabei ist ein Vertragsschluss im Internet häufig gefährlich, weil die ausgetauschten Produkte nicht im Vorfeld in Augenschein genommen werden können und die Vertragsparteien sich nicht gegenüber stehen.
Der Abschluss von Verträgen im Internet erfordert daher von den Parteien ein erhöhtes Maß an Vertrauen ineinander, aber auch ein erhöhten Schutz dieses Vertrauens durch das Recht. Hierzu sind auf europäischer Ebene zum Schutz der Verbraucher zwei relevante Richtlinien erlassen worden, die in das nationale Recht in §§ 312b ff. BGB umgesetzt worden sind und durch die allgemeinen Instrumente des Verbraucherschutzrechts Widerruf und Rückgabe ergänzt werden.

Internetgeschäfte:
 (image: https://ife.erdaxo.de/uploads/InfoRGeschaeftsverkehr/InfoRInternetgeschaefte.jpg)

Weitere Informationen finden sich in folgenden Unterkapiteln:

8.1 Verbraucher und Unternehmer

8.2 Fernabsatzverträge

8.3 E-Commerce

8.4 Widerruf und Rückgabe



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