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Geschäftsführung ohne Auftrag
A. Anwendbarkeit der §§ 677 ff. BGB
B. Allgemeine Voraussetzungen der GoA
C. Ansprüche des Geschäftsführers
Liegt Geschäftsführung ohne Auftrag vor, kann derjenige, wer fremde Geschäfte wahrnimmt, eine Reihe von Ansprüchen geltend machen. Die wichtigsten Anspruchsgrundlagen sind dabei:
2. Auf Ersatz von Aufwendungen bei unberechtigter Geschäftsführung
Gem. § 684 S. 1 BGB - der Ersatz von Aufwendungen erfolgt nach Bereicherungsregeln.
Gem. § 684 S. 1 BGB - der Ersatz von Aufwendungen erfolgt nach Bereicherungsregeln.
D. Ansprüche des Geschäftsherrn
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