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Wortmarken
- am häufigsten verwendete Markenform
- bestehen aus Einzelbuchstaben, Buchstabenfolgen ohne eigenständigen Wortcharakter, Namen, Zahlen, Fantasiebegriffen oder sloganartigen Wortfolgen (häufig auch Kombinationen aus verschiedenen Elementen)
- lassen sich mit der vom DPMA verwendeten üblichen Druckschrift (vgl. § 7 MarkenV) darstellen („Arial“); vgl. hierzu auch die Liste verwendbarer Zeichen
- sog. Namensmarken bilden historische Wurzeln des Markenrechts
--> Name des Unternehmens = nahe liegendes Mittel, um nicht nur das Unternehmen selbst zu bezeichnen (§ 5 Abs. 2 MarkenG), sonder auch die von diesem hergestellten Waren- oder DL zu kennzeichnen (Beispiele: Siemens, Bosch = Bezeichnung des Unternehmens + Marke zur Kennzeichnung einer breiten Produktpalette)
- in der Praxis zunehmende Verdrängung der Namensmarken durch Fantasiebezeichnungen
- Originalität oder Kreativität ist dabei unerheblich; aber kein rein beschreibender Bedeutungsgehalt (= absolutes Schutzhindernis, hierzu später)