Version [19591]
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Positionsmarken
- als „sonstige Aufmachungen“ i. S. v. § 3 Abs. 1 MarkenG schutzfähig
- dadurch gekennzeichnet, dass ein bestimmtes Element in stets gleichbleibender räumlicher Positionierung, Größe und Farbe auf den mit ihnen gekennzeichneten Produkten
- grafische Darstellbarkeit kann durch bildliche Wiedergabe der jeweiligen Zeichenposition gewährleistet werden (§ 12 MarkenV)
- ferner ist eine Beschreibung zwingend erforderlich und das Zeichen muss vom Verkehr als betriebskennzeichnender Hinweis verstanden werden
Beispiele für Positionsmarken
Registernummer: 302010059753
Inhaber: Margarete Steiff GmbH
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GewRSMarkenSteiff.jpg | 2023-10-06 18:36 | 49Kb |