Version [19645]
Dies ist eine alte Version von GewRS5BenutzteMarken erstellt von ChristianeUri am 2013-01-02 23:19:02.
III. Benutzte Marken kraft Verkehrsgeltung
1. Allgemeines
- Gleichstellung der nicht eingetragenen Marke mit der eingetragenen Marke
- Entstehung aufgrund der durch Benutzung im Verkehr erworbenen Verkehrsgeltung --> alle markenrechtlichen Regelungen gelten auch hier
- in der Praxis dominieren eingetragene Marke
- Grund: keine pauschal verbindlichen Prozentsätze für den Grad der Verkehrsgeltung --> Gefahr, dass die zum Schutz erforderliche Quote nicht erreicht wird
2. Schutzvoraussetzungen
Verwendete Literatur und damit Literatur zur Vertriefung: |
---|
Eisenmann, Hartmut/ Jautz, Ulrich: Grundriss gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht: mit 55 Fällen und Lösungen, 9. Aufl., Heidelberg u.a. 2012, S. 128. |