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V. Inhalt und Grenzen des Gebrauchsmusterrechts


1. Wirkungen des Patents


 (image: https://ife.erdaxo.de/uploads/GewRS3GebrMInhaltGrenzen/GewRSGebrMWirkung.jpg)

a) Positiver Inhalt des Gebrauchsmusters

Benutzungsbefugnisse, die gem. § 11 Abs. 1 GebrMG allein dem Berechtigten zustehen, sind:
  • die ausschließliche Herstellungsbefugnis,
  • die Befugnis den geschützten Gegenstandes zur (entgeltlichen oder unentgeltlichen) Überlassung Dritten anzubieten,
  • das Inverkehrbringen sowie
  • der Gebrauch des geschützten Gegenstandes.

--> Zur Erschöpfung von Benutzungsbefugnissen vgl. bereits unter: Erschöpfung von Benutzungsbefugnissen im Patentrecht


b) Negativer Inhalt des Gebrauchsmusters

c) Strafrechtliche Sanktionen


2. Schutzumfang des Gebrauchsmusterrechts


3. Beschränkungen des Schutzumfangs des Gebrauchsmusters


...


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