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III. Theorie des gewerblichen Rechtsschutzes
1. Schutzgegenstand
Zweck der gewerblichen Schutzrechte:
- Schutz der geistig-gewerblichen Leistung und der damit verbundenen Interessen des gewerblich Schaffenden
- Schutz gegen Störungen und Beeinträchtigungen der gewerblichen Tätigkeit
- im Vordergrund stehen vor allem private Interessen des Einzelnen
--> wirtschaftliche Interessen = gewinnbringende Verwertung der Leistungsergebnisse
- daneben auch persönliche Interessen des Einzelnen tangiert
--> persönliche Verbundenheit mit den geschaffenen Leistungsergebnissen oder -symbolen
- aber auch Schutz öffentlicher Interessen betroffen
--> bei Zuerkennung gewerblicher Schutzrechte ist öffentliches Interesse zu berücksichtigen; so sind häufig Güter betroffen, die für die Existenz der Allgemeinheit notwendig sind
2. Standort in der Gesamtrechtsordnung
3 . Wesen der gewerblichen Schutzrechte
a) Gemeinsame Wesensmerkmaleb) Zeitliche Begrenzung der gewerblichen Schutzrechte
c) Verhältnis der gewerblichen Schutzrechte untereinander
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