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Forschungszentrum für polnisches und europäisches Privatrecht
A. Konzept des Forschungszentrums
1. Idee
Am 1.7.2010 hat die Kommission das Grünbuch „Optionen für die Einführung eines Europäischen Vertragsrechts für Verbraucher und Unternehmen” veröffentlicht. Mit diesem Grünbuch ist die Kommission bestrebt, eine öffentliche Konsultation anzuregen. Die in der Diskussion unterbreiteten Vorschläge sollen mögliche Entwicklungsstrategien für ein einheitliches europäisches Vertragsrecht zeigen. Vor diesem Hintergrund besteht ein großer Bedarf für die fortschreitende Harmonisierung des Privatrechts durch die Europäische Union detaillierte Analysen der möglichen Lösungen zu liefern.
Am 1.7.2010 hat die Kommission das Grünbuch „Optionen für die Einführung eines Europäischen Vertragsrechts für Verbraucher und Unternehmen” veröffentlicht. Mit diesem Grünbuch ist die Kommission bestrebt, eine öffentliche Konsultation anzuregen. Die in der Diskussion unterbreiteten Vorschläge sollen mögliche Entwicklungsstrategien für ein einheitliches europäisches Vertragsrecht zeigen. Vor diesem Hintergrund besteht ein großer Bedarf für die fortschreitende Harmonisierung des Privatrechts durch die Europäische Union detaillierte Analysen der möglichen Lösungen zu liefern.
Das Forschungszentrum für das europäische Privatrecht soll zum Zweck haben, europäische Privatrechtssysteme zusammen zu vergleichen, um die optimale Lösungen für den europäischen Gesetzgeber zu unterbreiten. Der Schwerpunkt soll in der Vergleichung des deutschen und des polnischen Privatrechtssystems liegen.
Damit wird das Forschungszentrum eine auf der wissenschaftlichen Landschaft Deutschlands und Polens einzigartige wissenschaftliche Stelle darstellen, wo eine vertiefte Analyse der Entwicklung des deutschen und polnischen Privatrechts vor dem europäischen Hintergrund vorgenommen wird.
2. Ausführung
Als "Werkzeuge" kommen Konferenzen, Forschungsseminare und -Aufenthalte und Gastvorträge in Betracht.
Als "Werkzeuge" kommen Konferenzen, Forschungsseminare und -Aufenthalte und Gastvorträge in Betracht.
a. Konferenzen
Die Tätigkeit des Forschungszentrums soll in der Veranstaltung von Konferenzen liegen. Geplant werden inter- und binationale Konferenzen zum Thema europäisches Privatrecht insbesondere: Recht der Kreditsicherheiten, Vertragsrecht, Verbraucherrecht. Der Zweck von Konferenzen wird, jeweils eine einheitliche Lösung für den europäischen Gesetzgeber zu erarbeiten und als einheitlicher Vorschlag der Öffentlichkeit zu präsentieren. Es wird daher erwünscht, dass jede Tagung mit einer entsprechenden Tagungsveröffentlichung abgeschlossen wird.
Die Tätigkeit des Forschungszentrums soll in der Veranstaltung von Konferenzen liegen. Geplant werden inter- und binationale Konferenzen zum Thema europäisches Privatrecht insbesondere: Recht der Kreditsicherheiten, Vertragsrecht, Verbraucherrecht. Der Zweck von Konferenzen wird, jeweils eine einheitliche Lösung für den europäischen Gesetzgeber zu erarbeiten und als einheitlicher Vorschlag der Öffentlichkeit zu präsentieren. Es wird daher erwünscht, dass jede Tagung mit einer entsprechenden Tagungsveröffentlichung abgeschlossen wird.
Als Teilnehmer der Konferenzen kommen Praktiker und Wissenschaftler in Betracht.
Gedacht wird auch den Zyklus von Videokonferenzen einzuführen. Dies speichert einerseits die Fahrkosten der Gäste und trägt zu Minderung der Umweltverschmutzung bei. Darüber hinaus kann dadurch der Kreis der potentiellen Teilnehmern und Mitstreitern wesentlich erweitert werden. Die Aufzeichnung von Vorträgen und Diskussionen trägt wesentlich zur Steigerung der Qualität der Vorträge bei. Die Veröffentlichung von Aufnahmen erlaubt den auswärtigen Besuchern die Diskussionen und die Entwiklungstendenzen nachzuvollziehen.
b. Forschungsseminare- und -Aufenthalte
Das Forschungszentrum soll den interessierten Wissenschaftlern und Praktikern als Stelle dienen, an der detaillierte Untersuchungen beider benachbarten Rechtsordnungen (Deutschland und Polen) sowie der transnationalen Rechtsordnung der Europäischen Union ermöglicht wird. Dazu sollen den Forscher die Bibliotheken der EUV und des Collegium Polonicum zur Verfügung gestellt werden sowie komplett ausgestattete Arbeitsplätze in Räumen des Lehrstuhls.
Das Forschungszentrum soll den interessierten Wissenschaftlern und Praktikern als Stelle dienen, an der detaillierte Untersuchungen beider benachbarten Rechtsordnungen (Deutschland und Polen) sowie der transnationalen Rechtsordnung der Europäischen Union ermöglicht wird. Dazu sollen den Forscher die Bibliotheken der EUV und des Collegium Polonicum zur Verfügung gestellt werden sowie komplett ausgestattete Arbeitsplätze in Räumen des Lehrstuhls.
Daneben wird geplant, andere Fachkräfte aus dem Bereich des europäischen Privatrechts zu Präsentation eigener Forschungsergebnisse und Arbeitsfaden einzuladen. Die Präsentationsreihe wird einerseits das Angebot von thematisch auf das europäische Privatrecht und die Rechtsvergleichung orientierten Vorträgen für Studierende und Mitarbeiter erweitern. Darüber hinaus wird den Vortragenden die Möglichkeit gegeben, ihre Forschungsergebnisse in fachlichen Gremien zu besprechen und in die Diskussion zu stellen.
d. Schriftenreihe zum europäischen Privatrecht
Die wichtigsten Ergebnisse der Konferenzen sowie Diskussionen und Seminare sollen in der Schriftenreihe des Lehrstuhls veröffentlicht werden. Dazu können auch die Verfasser von besten Master- und Magisterarbeiten eingeladen werden, die ihre Arbeiten im Bereich des europäischen Privatrechts anfertigen (s. WettbewerbLSPolPrivatrechtEUV).
Die wichtigsten Ergebnisse der Konferenzen sowie Diskussionen und Seminare sollen in der Schriftenreihe des Lehrstuhls veröffentlicht werden. Dazu können auch die Verfasser von besten Master- und Magisterarbeiten eingeladen werden, die ihre Arbeiten im Bereich des europäischen Privatrechts anfertigen (s. WettbewerbLSPolPrivatrechtEUV).
Die Schriftenreihe wird durch die Zeitschrift für polnisches Privatrecht ergänzt.
3. Potenzielle Kooperationspartner
Als potenzielle Kooperationspartner des Lehrstuhls kommen in Betracht:
Als potenzielle Kooperationspartner des Lehrstuhls kommen in Betracht:
- European Legal Studies Institut der Universität Osnabrück (http://www.elsi.uos.de/),
- Institut für Ostrecht - Regensburg (http://www.ostrecht.de/),
- Institut für Ostrecht der Universität zu Köln (http://www.ostrecht.uni-koeln.de/),
- Institut für Osteuropäisches Recht Kiel (http://www.uni-kiel.de/eastlaw/),
- Polska Akademia Nauk - Komitet Nauk Prawnych (http://www.knp.pan.pl/),
- Polska Akademia Umiejętności Kraków (http://pau.krakow.pl/),
- Verbraucher-Zentrale Brandenburg e.V. Beratungszentrum Frankfurt (Oder) (www.vzb.de),
- Powiatowy Rzecznik Konsumentów in Słubice (http://bip.powiatslubicki.pl/274,272,,.html) sowie
- Juristische Fakultäten aus Deutschland und Polen.
B. Finanzplan
C. Beweis über die Nachhaltigkeit des Projektes
1. Ökonomische Dimension
In wirtschaftlicher Hinsicht soll durch das Forschungszentrum zur Verbindung der juristischen Praxis und Wissenschaft beitragen. Die Analysen des rechtlichen Lage soll die Kondition der gesellschaftlichen Akteure berücksichtigen. Die Ergebnisse der Arbeiten sollen in der Praxis verwertbar sein. Darüber hinaus wird vor den Teilnehmern des Forschungszentrums die Aufgabe gestellt, die Auswirkungen der vorgeschlagenen Lösungen auf den Sektor der Wirtschaft aus dem Gesichtspunkt der ökonomischen Analyse des Rechts darzulegen. Insbesondere sind die Belange der KMU zu berücksichtigen.
In wirtschaftlicher Hinsicht soll durch das Forschungszentrum zur Verbindung der juristischen Praxis und Wissenschaft beitragen. Die Analysen des rechtlichen Lage soll die Kondition der gesellschaftlichen Akteure berücksichtigen. Die Ergebnisse der Arbeiten sollen in der Praxis verwertbar sein. Darüber hinaus wird vor den Teilnehmern des Forschungszentrums die Aufgabe gestellt, die Auswirkungen der vorgeschlagenen Lösungen auf den Sektor der Wirtschaft aus dem Gesichtspunkt der ökonomischen Analyse des Rechts darzulegen. Insbesondere sind die Belange der KMU zu berücksichtigen.
- die Minderung des Papier- und Energieverbrauchs durch die Online-Veröffentlichungen von Aufzeichnungen sowie Artikeln und sonstiger Berichte,
- den Energieverbrauch zu mindern durch das Entfallen von Fahrten bei mehreren Konferenzteilnehmern;
- die Auswirkungen der Forschungsergebnisse auf die Umwelt;
- Berücksichtigung der Rolle des Privatrechts im System des Umwelthaftungsrechts (privatrechtliche Umwelthaftung, Versicherungen im Umweltrecht usw.).
3. Soziale Dimension
Die unter 1. genannten Aspekte werden auch die soziale Dimension des Projektes prägen (Unterstützung der KMU, Einbeziehung privatrechtlicher Subjekte zur Forschung). Darüber hinaus sollen die Arbeiten des Forschungszentrums zur Steigerung des Niveaus des Verbraucherschutzes in der Europäischen Union wesentlichen Beitrag leisten.
Die unter 1. genannten Aspekte werden auch die soziale Dimension des Projektes prägen (Unterstützung der KMU, Einbeziehung privatrechtlicher Subjekte zur Forschung). Darüber hinaus sollen die Arbeiten des Forschungszentrums zur Steigerung des Niveaus des Verbraucherschutzes in der Europäischen Union wesentlichen Beitrag leisten.
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