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Fallbeispiel - Der Gitarrenkauf


Lösungsvorschlag


1. Lösungsskizze:

D könnte einen Anspruch gegen T auf Übereignung der Gitarre zum Preis von 1.500 € gem. § 433 I BGB haben.

Voraussetzungen: Anspruch erworben, Anspruch nicht verloren, Anspruch durchsetzbar

I. Anspruch erworben
Voraussetzungen: Vertragsschluss zwischen D und T über KP von 1.500 €, inhaltlich Kaufvertrag, Vertrag wirksam

1. Vertragsschluss
Voraussetzung: zwei übereinstimmende WE - Angebot und Annahme

a. Angebot von T (-)
Sachverhalt: T hat in seinem Gitarrenladen eine Fender-Gitarre zum Preis von 1.500 € im Schaufenster ausgestellt.

P Ausstellung der Gitarre im Schaufenster = Angebot?

Voraussetzung: Rechtsbindungswille des T
h. M. bei Auslagen im Schaufenster gibt Verkäufer kein Angebot ab, sondern lediglich eine Aufforderung an Passanten zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum)

b. Angebot des D (+)
Voraussetzung: Rechtsbindungswille des D
Sachverhalt: D betritt Gitarrenladen und teilt T mit, er wolle die Gitarre für ausgezeichneten Preis kaufen

c. Annahme des T (-)
Sachverhalt: T teilt D mit, dass ein Tippfehler bei der Preisangabe vorliegt und er die Gitarre für 15.000 € verkaufen würde.

2. Vertragsschluss (-)

II. Anspruch erworben (-)

Ergebnis: D hat gegen T keinen Anspruch auf Übereignung der Gitarre zum Preis von 1.500 € gem. § 433 I BGB.



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