Fall: Zugang eines Angebots bei einem Minderjährigen
A. Sachverhalt
Der 15-jährige Fleißig (F) ist leidenschaftlicher Modelleisenbahner. Er erhält regelmäßig Angebote aus dem Modellbaufachgeschäft des Bastel (B) über neue Produkte renommierter Hersteller aber auch über gebrauchte Exemplare. Am 05.11. erfährt er von B, dass er eine gebrauchte aber sehr gut erhaltene, komplette Nachbildung des Orient-Express erwerben könnte. Telefonisch bittet F den B um ein konkretes Angebot. Am Tag darauf erhält F per E-Mail ein Angebot mit einigen Bildern des Zuges. Als Preis sind 100 EUR angegeben. B bittet um Antwort bis spätestens 10.11.
F bittet seine Eltern um finanzielle Unterstützung für die große Anschaffung, die er auch angesichts seines unmittelbar bevorstehenden Geburtstages erhält. Er bekommt von den Eltern 100 EUR mit den Worten, dass F hoffentlich viel Freude haben wird mit dem neuen Zug. In der Zwischenzeit findet B jedoch einen anderen Käufer, der als Sammler von Raritäten bereit ist, einen höheren Preis zu zahlen. B schreibt den F erneut an und behauptet, dass er an das Angebot gar nicht gebunden sei, weil es den Eltern des minderjährigen F gar nicht zugegangen sei.
F geht zu B und erklärt, dass er sowohl das Geld wie auch die Zustimmung seiner Eltern habe.
B. Frage
Kann F von B Übergabe und Übereignung des Zuges verlangen?
C. Lösungshinweise
Hauptproblem: ist das Angebot bei der richtigen Person gem. § 131 BGB zugegangen? Wenn dies der Fall ist, kann die Annahme des Minderjährigen überprüft werden sowie die Frage, inwiefern der Vertrag im Ergebnis trotz §§ 108 ff wirksam ist.
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