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Revision [49243]

Last edited on 2015-01-11 13:55:50 by WojciechLisiewicz
Additions:
Wobei hier das Problem in der Frage liegt, inwiefern der Mangel der Vertretungsmacht für das Platzen des Geschäftes ursächlich ist: hätte F die Vertretungsmacht gehabt, wäre das Geschäft dennoch nicht wirksam ({{du przepis="§ 108 BGB"}}!).
Deletions:
Wobei hier das Problem die Kausalität des Mangels der Vertretungsmacht für das Platzen des Geschäftes ist: hätte F die Vertretungsmacht gehabt, wäre das Geschäft dennoch nicht wirksam ({{du przepis="§ 108 BGB"}}!).


Revision [36049]

Edited on 2014-01-18 13:54:10 by WojciechLisiewicz
Additions:

((2)) P gegen S auf Rückgabe der Spielkonsole gem. {{du przepis="§ 812 BGB"}} (Abs. 1, S. 1, 1. Alt.)
Sofern zwischen P und S kein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist.

((2)) S gegen P bzw. F auf Rückzahlung der 50 EUR gem. {{du przepis="§ 812 BGB"}} (Abs. 1, S. 1, 1. Alt.)

((2)) S gegen F auf Erfüllung oder Schadensersatz gem. {{du przepis="§ 179 Abs. 1 BGB"}}
Wobei hier das Problem die Kausalität des Mangels der Vertretungsmacht für das Platzen des Geschäftes ist: hätte F die Vertretungsmacht gehabt, wäre das Geschäft dennoch nicht wirksam ({{du przepis="§ 108 BGB"}}!).
Deletions:
((2)) P gegen S auf Rückgabe der Spielkonsole gem. {{du przepis="§ 812 BGB"}} (Abs. 1, S. 1, 1. Alt.)
Sofern zwischen P und S kein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist.
((2)) S gegen P bzw. F auf Rückzahlung der 50 EUR gem. {{du przepis="§ 812 BGB"}} (Abs. 1, S. 1, 1. Alt.)
((2)) S gegen F auf Erfüllung oder Schadensersatz gem. {{du przepis="§ 179 Abs. 1 BGB"}}, wobei hier das Problem die Kausalität des Mangels der Vertretungsmacht für das Platzen des Geschäftes ist: hätte F die Vertretungsmacht gehabt, wäre das Geschäft dennoch nicht wirksam ({{du przepis="§ 108 BGB"}}!).


Revision [36048]

Edited on 2014-01-18 13:53:55 by WojciechLisiewicz
Additions:
((2)) S gegen F auf Erfüllung oder Schadensersatz gem. {{du przepis="§ 179 Abs. 1 BGB"}}, wobei hier das Problem die Kausalität des Mangels der Vertretungsmacht für das Platzen des Geschäftes ist: hätte F die Vertretungsmacht gehabt, wäre das Geschäft dennoch nicht wirksam ({{du przepis="§ 108 BGB"}}!).
Deletions:
((2)) S gegen F auf Erfüllung oder Schadensersatz gem. {{du przepis="§ 179 Abs. 1 BGB"}}


Revision [15259]

Edited on 2012-05-21 09:43:00 by ChristianeUri
Additions:
CategoryWIPR1Faelle
Deletions:
CategoryFallsammlungWIPR


Revision [8244]

Edited on 2010-10-05 21:03:10 by AnnegretMordhorst
Additions:
Der 17-jährige Pfiffig (P) möchte seine Spielkonsole gegen ein neueres Modell aus­tauschen, was auf wenig Gegenliebe seiner Eltern stößt. Deshalb will P das neuere Modell kaufen, ohne seine Eltern in Kenntnis zu setzen. Er hat dafür allerdings noch etwas zu wenig Geld. Deshalb versucht er das alte Gerät zu verkaufen um auf diese Weise den fehlenden Betrag zu besorgen. P wendet sich deshalb an seinen 19‑jährigen Bekannten Freundlich (F), der in einem Computergeschäft arbeitet, die Konsole als ein "Gerät aus Inzahlungnahme" an seiner Arbeitsstelle zu verkaufen. P bittet F, die Konsole auf keinen Fall unter 80,- EUR zu verkaufen, weil ihm dieser Betrag für das neue Modell noch fehlt.
Deletions:
Der 17-jährige Pfiffig (P) möchte seine Spielkonsole gegen neueres Modell aus­tauschen, was auf wenig Gegenliebe seiner Eltern stößt. Deshalb will P das neuere Modell kaufen, ohne seine Eltern in Kenntnis zu setzen. Er hat dafür allerdings noch etwas zu wenig Geld. Deshalb versucht er das alte Gerät zu verkaufen um auf diese Weise den fehlenden Betrag zu besorgen. P wendet sich deshalb an seinen 19‑jährigen Bekannten Freundlich (F), der in einem Computergeschäft arbeitet, die Konsole als ein "Gerät aus Inzahlungnahme" an seiner Arbeitsstelle zu verkaufen. P bittet F, die Konsole auf keinen Fall unter 80,- EUR zu verkaufen, weil ihm dieser Betrag für das neue Modell noch fehlt.


Revision [4686]

Edited on 2009-12-09 16:08:03 by WojciechLisiewicz
Additions:
F hält den von P anvisierten Preis für zu hoch und verkauft die Spielkonsole im Namen des P dem Schnäppchen (S), d. h. dem ersten Käufer, der sich für sie interessiert, für 50 EUR und bringt dem P das Geld. P ist sauer und verlangt die Konsole zurück.
Deletions:
F hält den von P anvisierten Preis für zu hoch und verkauft die Spielkonsole dem Schnäppchen (S), d. h. dem ersten Käufer, der sich für sie interessiert, für 50 EUR und bringt dem P das Geld. P ist sauer und verlangt die Konsole zurück.


Revision [4663]

Edited on 2009-12-07 18:26:38 by WojciechLisiewicz
Additions:
Der 17-jährige Pfiffig (P) möchte seine Spielkonsole gegen neueres Modell aus­tauschen, was auf wenig Gegenliebe seiner Eltern stößt. Deshalb will P das neuere Modell kaufen, ohne seine Eltern in Kenntnis zu setzen. Er hat dafür allerdings noch etwas zu wenig Geld. Deshalb versucht er das alte Gerät zu verkaufen um auf diese Weise den fehlenden Betrag zu besorgen. P wendet sich deshalb an seinen 19‑jährigen Bekannten Freundlich (F), der in einem Computergeschäft arbeitet, die Konsole als ein "Gerät aus Inzahlungnahme" an seiner Arbeitsstelle zu verkaufen. P bittet F, die Konsole auf keinen Fall unter 80,- EUR zu verkaufen, weil ihm dieser Betrag für das neue Modell noch fehlt.
Deletions:
Der 17-jährige Pfiffig (P) möchte seine Spielkonsole gegen neueres Modell austauschen, was auf wenig Gegenliebe seiner Eltern stößt. P will das neuere Modell ohne Erlaubnis der Eltern kaufen, hat dafür jedoch noch etwas zu wenig Geld. Deshalb versucht er das alte Gerät zu verkaufen um auf diese Weise den fehlenden Betrag zu besorgen. P wendet sich deshalb an seinen 19-jährigen Bekannten Freundlich (F), der in einem Computergeschäft arbeitet, die Konsole als ein "Gerät aus Inzahlungnahme" an seiner Arbeitsstelle zu verkaufen. P bittet F, die Konsole auf keinen Fall unter 80,- EUR zu verkaufen, weil ihm dieser Betrag für das neue Modell noch fehlt.


Revision [4652]

Edited on 2009-12-07 17:29:29 by WojciechLisiewicz
Additions:
F hält den von P anvisierten Preis für zu hoch und verkauft die Spielkonsole dem Schnäppchen (S), d. h. dem ersten Käufer, der sich für sie interessiert, für 50 EUR und bringt dem P das Geld. P ist sauer und verlangt die Konsole zurück.
Mögliche Ansprüche sind:
((2)) P gegen S auf Rückgabe der Spielkonsole gem. {{du przepis="§ 812 BGB"}} (Abs. 1, S. 1, 1. Alt.)
Sofern zwischen P und S kein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist.
((2)) S gegen P bzw. F auf Rückzahlung der 50 EUR gem. {{du przepis="§ 812 BGB"}} (Abs. 1, S. 1, 1. Alt.)
((2)) S gegen F auf Erfüllung oder Schadensersatz gem. {{du przepis="§ 179 Abs. 1 BGB"}}
Deletions:
F hält den von P anvisierten Preis für zu hoch und verkauft die Spielkonsole dem ersten Käufer, der sich für sie interessiert, für 50 EUR und bringt dem P das Geld. P ist sauer und verlangt die Konsole zurück.


Revision [4651]

The oldest known version of this page was created on 2009-12-07 17:06:14 by WojciechLisiewicz
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