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Fall: Schriftliche Vollmacht zum Verkauf eines Grundstücks


A. Sachverhalt
Groß (G) bittet den Klein (K), ihn vor dem Notar beim Abschluss eines Kaufvertrages zu vertreten. G soll dem Reich (R) sein Baugrundstück am Stadtrand verkaufen, das G wegen Erwerb einer Eigentumswohnung nicht mehr benötigt.

G erstellt eine schriftliche Vollmacht, die er eigenhändig unterschreibt und dem K aushändigt. In der Vollmacht steht unter anderem:

K wird hiermit die Vollmacht erteilt, G bei Abschluss des Kaufvertrages über das oben genannte Grundstück zu vertreten. Die Vollmacht gilt bis zum 15. 02. 2010 und kann nicht widerrufen werden.

Nachdem K für G unterzeichnet hat, stellt G fest, dass er das Grundstück eigentlich hätte zum höheren Preis verkaufen können. Deshalb verweigert er Auflassung.

B. Frage
Kann R von G Auflassung verlangen?



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